Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention und durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu schützen und bestmöglich umzusetzen. Im Sinne unserer Aufgabe die Kinderrechte in Österreich zu stärken, weisen wir in unseren Stellungnahmen (https://www.kija.at/stellungnahmen) auf kinderrechtliche Lücken hin. Anlässlich der derzeit stattfindenden Verhandlungen zur Regierungsbildung weisen die Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs nun nachdrücklich auf
ein klares Bekenntnis zu den Kinderrechten im Regierungsprogramm
hin, beleuchten ausgewählte kinderrechtliche Handlungsfelder und laden mit einem 10- Punkte-Paket dazu ein, die gemeinsame Verantwortung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wahrzunehmen.
Es ist höchste Zeit, dass wir gemeinsam:
- Kinderschutz stärken,
- Bildung entwickeln,
- Psychische Gesundheit sichern,
- Inklusion fördern,
- Kinderarmut abschaffen,
- Kinder- und Jugendhilfe reformieren,
- Delinquenz verhindern,
- Umwelt und Klima schützen,
- Kinderrechte zugänglich machen und
- die UN-Kinderrechtskonvention verankern.
Bei allen Bereichen wird darauf hingewiesen, dass der digitale Raum insbesondere für junge Menschen als Querschnittsmaterie stets mitbedacht werden muss. Dies spiegelt sich auch in dem 10-Punkte-Paket wieder.
Die österreichischen Kinder- und Jugendanwält*innen führen zu diesen Punkten konkrete Maßnahmenvorschläge aus und sind jederzeit zur Zusammenarbeit an der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und weiteren Stärkung der Kinderrechte in Österreich bereit.
Der 10-Punkte-Plan findet sich hier: final_10-Punkte-Paket-der-oesterreichischen-Kinder-und-Jugendanwaelt_innen.pdf
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