Backzubehör im Test: 28 Artikel auf besorgniserregende Stoffe getestet

Selten wird so viel gebacken, wie in der Vorweihnachtszeit. Ob Striezel, Kekse oder Kuchen, die Österreicher:innen greifen in der Küche häufig auf Backzubehör aus Silikon oder Kunststoff zurück. Backmatten- und formen, Teigspachtel und beschichtetes Backpapier sind in der Küche unabdingbar. Konsument:innen wissen aber nicht, ob diese Produkte Schadstoffe enthalten, die negative Folgen für Gesundheit und Umwelt haben können.

Deshalb hat GLOBAL 2000 gemeinsam mit der AK Oberösterreich 28 Backartikel aus 21 verschiedenen Geschäften unter die Lupe genommen. Sie wurden in einem unabhängigen, akkreditierten Labor auf besonders besorgniserregende Stoffe (eng. Substances of Very High Concern, kurz: SVHCs) untersucht. Diese Stoffe können verschiedene negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Sie können zum Beispiel Krebs verursachen, unsere DNA schädigen, das Hormonsystem aus dem Gleichgewicht bringen, oder schwer abbaubar und giftig sein. Trotzdem sind diese Substanzen in Alltagsgegenständen erlaubt. Konsument:innen haben dank der Europäischen Chemikalienverordnung das Recht vom Hersteller oder Händler eines Produktes zu erfahren, ob solche besonders besorgniserregenden Substanzen enthalten sind. Dies gilt jedoch nur wenn mehr als 0,1 % eines SVHCs enthalten sind.

Schadstoffe können in Backgut übergehen

Zwar wurden in keiner der Proben SVHCs über der gesetzlichen Berichtsgrenze von 0,1 % gefunden, jedoch waren alle Silkonprodukte mit Cyclosiloxanen belastet. „Es ist zwar erfreulich, dass wir keine SVHCs in größeren Mengen gefunden haben“, so Claudia Meixner, Projektleiterin bei GLOBAL 2000. „Die Cyclosiloxane geben allerdings Anlass zur Sorge, denn diese Substanzen können beim Backen in das Backgut übergehen. Sie können sich im Körper anreichern und sind in höheren Mengen giftig.“

Regelung für Konsument:innen unbefriedigend

GLOBAL 2000 fordert schon lange, dass SVHCs in Alltagsprodukten gar nicht vorkommen dürfen. Auch die Regelung zum Auskunftsrecht ist unbefriedigend, da die Unternehmen eine solche Anfrage nur beantworten müssen, wenn SVHCs über 0,1 % enthalten sind. Keine Antwort kann dann entweder bedeuten, dass keine SVHCs in höheren Mengen enthalten sind oder dass das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Außerdem haben Firmen für die Antwort 45 Tage Zeit.

Um zu überprüfen, ob Händler und Hersteller ihrer Auskunftspflicht nachkommen, hat GLOBAL 2000 die Firmen kontaktiert und um Informationen zum Vorkommen von SVHCs gebeten. „Auch wenn bei niedrigem Gehalt keine gesetzliche Auskunftspflicht besteht, so finden wir doch, dass Hersteller ihren Kund:innen gegenüber so transparent wie möglich sein sollten. Hier haben wir klare Unterschiede gesehen, nur 11 der befragten Hersteller gaben klare Auskünfte“, so Meixner.

Was können Konsument:innen tun?

Um Konsument:innen die Anfrage nach SVHCs zu erleichtern, wurde im Projekt ‪“AskREACH“ die App ‪“Scan4Chem“ entwickelt. Damit können Produkte einfach gescannt werden und Firmen direkt um Auskunft ersucht werden. „Mit der App können Konsumentinnen Druck auf Hersteller und Händler ausüben. Damit werden in Zukunft hoffentlich weniger SVHCs verwendet, und falls sie enthalten sind, klar und transparent gekennzeichnet“, ist Meixner zuversichtlich. “Außerdem empfehlen wir, statt Silikon-Produkten Materialien wie Edelstahl, Keramik oder Emaille zu verwenden.”

Den gesamten Test finden Sie hier: https://www.global2000.at/publikationen/backzubehoer-test

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