In Österreich werden derzeit über 30.000 Menschen durch PersonenbetreuerInnen in der
24-Stunden-Betreuung versorgt. Mit Stand 30. September waren 57.026 aktive PersonenbetreuerInnen in Österreich gemeldet, die – zumeist aus Ost- und Südosteuropa kommend – im Turnus ihrer Arbeit in Österreich nachgehen. Obwohl das System der 24-Stunden-Betreuung das heimische Pflegesystem angesichts gesperrter Betten in Pflegeheimen und Wartelisten bei mobilen Diensten entlastet, kommt es zunehmend unter Druck. Die Politik müsse unbedingt umgehend handeln, um weiteren Schaden abzuwenden, meinen die VertreterInnen der Plattform Personenbetreuung, und stellten heute in Wien dringend notwendige Maßnahmen vor.
Zu den notwendigen Maßnahmen, die die „Plattform Personenbetreuung“ von den kürzlich angelobten Abgeordneten des Nationalrats, sowie der künftigen Bundesregierung zur Umsetzung in der neuen Legislaturperiode fordert, gehören:
- Erhöhung der Förderung des Bundes zur 24-Stunden-Betreuung durch Einführung eines Fairness- und eines Qualitätsbonus von derzeit monatlich 800 Euro auf insgesamt 1.450 Euro samt regelmäßiger Inflationsanpassung der Förderung
- Neuordnung und Harmonisierung der Unterstützung für die 24-Stunden-Betreuung aus der Sozialhilfe der Länder
- Valorisierung der Einkommensgrenze für den Förderzugang von 2.500 Euro auf 3.500 Euro (seit Einführung 2007 kein einziges Mal angepasst!)
- Absicherung fairer Honorare für die BetreuerInnen durch Koppelung des Fairnessbonus an die Bezahlung von Mindesthonoraren
- Sicherung der Qualität in der 24-Stunden-Betreuung durch verpflichtende fachpflegerische Begleitung und Ausbau des Qualitätszertifikats ÖQZ-24
- Schaffung von Möglichkeiten der Gewerbeausübung für Betreuungskräfte aus Drittstaaten, wie beispielsweise Albanien, Bosnien, Montenegro und Serbien.
Rödler: „A Mensch mecht´ i bleib´n und net zur Nummer mecht i werd´n“
„Wolfgang Ambros bringt in seinem Lied auf den Punkt, was sich zigtausende Menschen in Österreich wünschen, wenn sie es selbst nicht mehr alleine zuhause schaffen und Betreuung brauchen. „Mensch-bleiben“, das heißt auch, keine Angst zu haben, dass einen die Situation an den Bettelstab bringt, dass das Geld nicht mehr für die Wohnung, die Heizung, das Essen reicht.“ Mit diesen Worten beschreibt Dr. Sabine Rödler die Situation ihres im Sommer verstorbenen Vaters, der mehrere Jahre lang von 24-Stunden-Kräften betreut worden war.
Beschämende Realität: Betreute sind oft nicht einmal eine Nummer im Sozialsystem
Rödler: „Das Sozialsystem lässt uns weitgehend hängen, wenn ein Angehöriger 24 Stunden zuhause betreut wird oder werden muss. Die Existenzsorgen von Betroffenen und Angehörigen sind unvorstellbar. Rund 3.000 Euro an monatlichen Ausgaben für die 24-Stunden-Betreuung – wer hat das schon nebenbei? Da schaut der Staat weg, während er den Aufenthalt in Pflegeheimen durchsubventioniert!“
Betroffene wären, so Rödler, schon froh, wenigstens eine Nummer zu sein. „Eine Nummer auf einem Serviceticket – das wäre schon was. Da wüsste man wenigstens, dass man irgendwann mal drankommt. Unser System hat aber nur zwei Tickets“, erläutert Rödler:
- „Bitte warten bis irgendwann mal ein Platz im Pflegeheim frei wird“, oder
- „Willst du zuhause bleiben, dann zahl es dir gefälligst selbst.“
Um die Probleme bei Gesundheit, Betreuung und Pflege kann sich keine Regierung mehr herumschummeln
„Die letzte Wahl hat eins klargemacht: Gesundheit und Pflege bereiten den Menschen große Sorgen. Das gehört ganz nach oben auf die Agenda jeder nächsten Regierung“, verlangt Rödler.
Wenn die Politik glaubt, so Rödler, „Pflegeheime wären DIE Lösung für den Fall, dass Menschen im Alter nicht mehr allein klarkommen, dann ignoriert sie nicht nur die Realität des jetzt schon krassen Mangels an Plätzen, sondern – schlimmer noch – ignoriert sie den Willen der Menschen, nämlich im Alter daheim, in den eigenen vier Wänden bleiben zu können!“
Es braucht sofort mehr Unterstützung für betroffene Familien – wie lang sollen Familien privat das Staatsversagen noch durchfinanzieren?
Rödler fordert als notwendigste Erste-Hilfe-Maßnahme eine finanzielle Abfederung für die Familien:
- 1.450 Euro statt 800 Euro Förderung für die 24-Stunden-Betreuung
- eine überfällige Anpassung der seit 17 Jahren (!) für diese Förderung festgeschriebene Einkommensgrenze von 2.500 Ꞓ auf 3.500 Euro
Kudziova: Betreute KlientInnen können mit ihrem Einkommen keine höheren Honorare bezahlen – Abwanderung der BetreuerInnen droht
Bibiana Kudziova, selbst Personenbetreuerin und Vertreterin der BetreuerInnen in der Fachgruppe Wien Personenberatung und Personenbetreuung, berichtet vom Brief einer Kollegin. Darin schildert diese, wie sie 14 Jahre lang als Betreuerin in Österreich gearbeitet hat: „Ich habe sehr gerne in Österreich als Betreuerin gearbeitet. Seit Kurzem bin ich in Pension. Ich habe meine Arbeit sehr geschätzt, aber immer Diskussionen mit meiner eigenen Familie darüber geführt, warum ich nicht an Weihnachten, zu Ostern oder im Sommer zuhause sein kann. Es war immer schwer zu entscheiden, wer mich mehr gebraucht hat.“
Und dann berichtet Kudziova aus dem Schreiben ihrer Kollegin, wie sie über die geringe Pension klagt, die sie nach 14 Jahren harter Arbeit als Betreuerin in Österreich erhält: „Meine Pension aus den Zeiten als selbständige Betreuerin beträgt knapp 170 Euro im Monat. Ich fühle mich nicht abgezockt, da ich weiß, dass ich von meinem Honorar nur entsprechend eingezahlt habe. Aber nicht, weil ich nicht mehr einzahlen wollte: Ich habe einfach zu wenig verdient. Meine Kunden konnten mir von Pension, Pflegegeld und Förderung nicht mehr bezahlen als die damals 80 Euro pro Tag.“ Kudziova verweist darauf, dass als Konsequenz der niedrigen Honorare BetreuerInnen in andere Länder, in welchen sie finanziell besser als in Österreich gestellt werden, abwandern (z.B. Deutschland, Italien, Schweiz). Im Vergleich zum Beginn der Pandemie sind daher schon geschätzte 6.000 PersonenbetreuerInnen weniger in Österreich tätig, wienweit sind es 1.500 – und das bei einem Mehrbedarf von Zigtausenden bis 2030.
Vor allem höhere Honorare können die Situation der BetreuerInnen nachhaltig verbessern
Da schließt Kudziova an: „Die einzige realistische Möglichkeit, die Situation der BetreuerInnen zu verbessern, sind höhere Honorare durch eine höhere staatliche Förderung, da die betreuten KlientInnen und deren Familien nicht mehr bezahlen können. Die bestehende Förderung der 24-Stunden-Betreuung wurde erst 2023 das erste Mal seit ihrer Einführung 2007 valorisiert – von 550 Euro auf 800 Euro. Sie wurde aber vom Sozialministerium nicht substanziell erhöht.“ Kudziova verweist auf die Forderung der „Plattform Personenbetreuung“ nach einer Erhöhung der monatlichen Förderung auf 1.450 Euro. Dies sollte durch die Einführung eines Fairness- und eines Qualitätsbonus erfolgen.
Kudziova weist darauf hin, dass den BetreuerInnen bei ihrer Arbeit wichtige Hilfsmittel und Unterstützung fehlen, weil sie von den Familien, bei denen gearbeitet wird, nicht finanziert werden können: „Was wir brauchen, ist Systemunterstützung bei der Bereitstellung von z.B. Hebeliften, Pflegebetten und Unterstützung von Diplomierten Fachkräften und Hausärzten, auf die wir uns verlassen können. Wir benötigen psychologische Unterstützung bei der Begleitung sterbender Klienten und danach! Auch brauchen wir Unterstützungsmaßnahmen bei den immer häufiger auftretenden Demenz-Notfällen!“ Kudziova urgiert auch neue, angepasste Regelungen bei der Bezahlung der SVS-Beiträge, bei Krankenständen und Kindergeldleistungen.
„Die Mehrheit von uns überschreitet die Steuergrenze von 11.000 Euro Jahreseinkommen nicht. Wer soll davon leben können? Solange die 24-Stunden-Betreuung bei der Politik nur geringen oder eigentlich keinen Stellenwert hat, werden viele von uns BetreuerInnen Entscheidungen treffen müssen, die beiden Seiten – rund 30.000 betreuten Menschen und derzeit 57.026 BetreuerInnen – weh tun werden.“ Kudziova erwartet für die nächsten Jahre einen Rückgang bei den BetreuerInnen um 50 Prozent. Es fehlen, so die Expertin, einerseits neue Betreuerinnen, andererseits gehen viele in Pension oder hören auf und wechseln in eine andere Arbeit oder wandern in andere Länder ab.
Hamminger: Da wird von der Politik feige weggeschaut
„Das Berufsbild der Personenbetreuung hat sich über die Jahre massiv gewandelt“, berichtet Karin Hamminger, Vorsitzende der ÖBAP – Bundesinteressengemeinschaft für Agenturen der Personenbetreuung (mit Stand 30. September sind in Österreich 932 aktive Organisationen von Personenbetreuung gemeldet). Aber die Politik hat dem damit verbundenen – auch finanziell gestiegenen – Aufwand überhaupt nicht Rechnung getragen. „Da wird feige weggeschaut“, so Hamminger.
Denn wie Hamminger ausführt, haben sich vor 15 Jahren die Tätigkeiten einer 24-Stunden-Betreuung noch auf reguläre Haushaltstätigkeiten wie Putzen, Kochen, Einkaufen und Spazierengehen beschränkt. Aber heute übernehmen PersonenbetreuerInnen im „Pflege-daheim-System“ oft zusätzlich jene Tätigkeiten, die früher der Fachpflege vorbehalten waren.
Hamminger: „Die Personenbetreuung ist zum Laienberuf mit weitreichenden Kompetenzen und umfassenden Tätigkeitsbereichen in der häuslichen Pflege und Betreuung geworden. Das alles ist geschehen, weil der allgegenwärtige und immer krassere Pflegekräftemangel der Gesellschaft gar keine Wahl gelassen hat: Fachpflegepersonal war und ist für Familien entweder nicht verfügbar oder schlicht und einfach nicht leistbar. Deshalb hat man BetreuerInnen für diese Tätigkeiten zugelassen, da unter- bzw. unversorgte Betroffene für jede Regierung ein politischer Bauchfleck gewesen wären.“
Geregelt hat das der Gesetzgeber mit einer Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes im Frühjahr 2008. Seit damals dürfen im Privathaushalt PersonenbetreuerInnen bestimmte pflegerische – in Einzelfällen auch medizinische -Tätigkeiten übernehmen. Davor waren ausschließlich Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung befugt – also z.B. Pflegekräfte und Ärzte.
Damit ist die 24-Stunden-Betreuung in den vergangenen 17 Jahren zu einem unverzichtbaren, staatlich legitimierten Modell geworden. Nur durch dieses weit verbreitete Betreuungsangebot und durch die Unterstützung hunderter privater Organisationen von Personenbetreuung (Vermittlungsagenturen) ist es möglich, zigtausende Menschen, die Betreuung und Pflege benötigen, nicht unterversorgt oder sogar unversorgt zurückzulassen.
Sicherung der Qualität ist weit mehr als Kontrolle
Doch bei der Personenbetreuung muss, wie Hamminger ausführt, insbesondere wenn es um die erweiterten pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten geht, die Qualität kontrolliert und gesichert werden. Gesetzlich gibt es die Verpflichtung, dass diese qualifizierten Leistungen nur durch vorab und begleitende Anleitung und Unterweisung („Delegation“) durch Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und ÄrztInnen erfolgen dürfen.
Hamminger: „Die Regierung hat 2008 darauf vergessen, die Ressourcen dafür zu schaffen, dass vorgegebene Qualitätsstandards eingehalten werden können. Denn es ist klar, dass die zur Qualitätssicherung beigezogenen Fachpflegekräfte und Ärzte zu bezahlen sind. Dafür fehlt den betreuten KlientInnen bzw. deren Familien oftmals das Geld.“
Das Sozialministerium bietet zwar initiierte Kontrollen, die bis zu vier Mal im Jahr bei KlientInnen – die die Förderung erhalten – erfolgen können, diese sind aber sowohl vom fachlichen Ansatz als auch von der Frequenz her nicht bedarfsorientiert. Es werden dabei weder die Betreuungskräfte geschult, noch wird gemessen, ob die Pflegeziele erreicht wurden, bzw. notwendige Anpassungen vorgenommen werden müssen. Vielmehr bedarf es einer integrierten Sicherung der Qualität durch Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte oder ÄrztInnen, die laufend bei den KlientInnen tätig und mit denen die Klientinnen vertraut sind.
Agenturen mit ÖQZ-24-Zertifikat geben Sicherheit bei der Qualität
Hamminger empfiehlt betreuten KlientInnen und deren Familien, wegen der Qualitätssicherung, mit ÖQZ-24 zertifizierten Organisationen von Personenbetreuung (Vermittlungsagenturen) zusammenzuarbeiten oder mit solchen, die von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkräften geführt werden, was den Aspekt der Qualitätskontrolle ebenso besonders betont. Diese Agenturen bieten regelmäßige Qualitätsbesuche mit Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegekräften an. Das Problem, das viele betroffene Familien haben, ist, die Kosten für diese Delegation durch Ärzte und diplomierte Fachkräfte zu bezahlen.
Hamminger: „Wir fordern daher die künftige Bundesregierung auf, die Finanzierung für die Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung bereitzustellen und Betroffene sowie Betreuungskräfte nicht länger im Stich zu lassen. Die hochkomplexen Einsätze der Pflegekräfte und ÄrztInnen im Rahmen einer Delegation bei den LaienpflegerInnen sind so rasch wie möglich finanziell abzugelten. Diese Sicherung der Qualität bei der 24-Stunden-Betreuung war schon von den Regierungsparteien 2019 angekündigt worden!“
Wie Hamminger weiter erläutert, gibt es mit dem ÖQZ-24-Qualitätszertifikat eine Orientierungshilfe bei der Suche nach einer qualitativ hochstehenden Organisation von Personenbetreuung.
Hamminger listet zur Orientierung von KlientInnen und Angehörigen, die eine Agentur suchen, speziell folgende Leistungen auf, die ÖQZ-24-zertifizierte Agenturen erbringen:
- Einbindung der Fachpflege von Beginn an und regelmäßige Qualitätskontrollen
- Einführung eines Qualitätsmanagementsystems
- Ersatzstellung von PersonenbetreuerInnen
- Transparenz und Qualität bei den Verträgen, Tagessätzen und Rahmenbedingungen
Anselm: 24-Stunden-Betreuung entlastet Österreichs Pflegesystem massiv
„Die Schere zwischen der Zahl der Menschen, die Pflege und Betreuung benötigen, und der Zahl professioneller Pflege- und Betreuungskräfte ist mittlerweile wirklich dramatisch. Wir sehen nicht nur gesperrte Betten in Spitälern und Pflegeheimen, weil es an Pflegefachkräften mangelt, sondern mittlerweile sogar Wartelisten in den mobilen Diensten, in der Hauskrankenpflege und in manchen Regionen sogar in der Heimhilfe“, beschreibt Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin beim Hilfswerk Österreich, die Lage. „Pflegebedürftige Menschen, die sich für eine 24-Stunden-Betreuung entscheiden, und deren Angehörige sowie BetreuerInnen entlasten das gesamte System, und zwar finanziell und personell! Sie haben faire Rahmenbedingungen mehr als verdient“, stellt Anselm fest.
Im Unterschied zu Pflegefachkräften und Betreuungskräften in stationären Einrichtungen und in den mobilen Diensten, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit ihren Familien im Land leben, d.h. geborene ÖsterreicherInnen sind oder nach Österreich eingewandert sind, reisen PersonenbetreuerInnen in der 24-Stunden-Betreuung im Rhythmus eines regelmäßigen, meist 14-tägigen Turnus nach Österreich an. Sie leben für die Zeit des Turnus mit den betreuten Personen in einem Haushalt zusammen, und reisen dann wieder zurück in ihr Heimatland, wo sie ihren Lebensmittelpunkt behalten und mit ihren Familien leben. Diese Länder sind etwa die Slowakei, Bulgarien, Rumänien und Kroatien, teilweise auch Ungarn und Polen.
Wir brauchen eine Lösung für BetreuerInnen aus Drittstaaten!
„Wir haben jedoch in den letzten Jahren und insbesondere in den letzten Monaten immer wieder Anfragen von interessierten und bestens geeigneten BetreuerInnen aus Drittstaaten wie Serbien oder Bosnien und Herzegowina. Leider müssen wir sie zurückweisen, denn aktuell gibt es de facto keine Möglichkeit für sie, in der 24-Stunden-Betreuung in Österreich zu arbeiten, obwohl wir sie so dringend bräuchten“, bedauert Anselm. Der Grund liegt darin, dass es für unselbstständig Beschäftigte in Mangelberufen zwar möglich ist, sich über die Rot-Weiß-Rot-Karte in Österreich niederzulassen, aber die 24-Stunden-Betreuung wird in Österreich nahezu ausschließlich von selbstständigen BetreuerInnen wahrgenommen, die nicht nach Österreich einwandern möchten, sondern in Österreich ihr Gewerbe im Turnus ausüben wollen, ihren Lebensmittelpunkt jedoch im Heimatland behalten.
„Selbstständige BetreuerInnen aus Drittstaaten wie Serbien, Bosnien und Herzegowina, Albanien und Montenegro bräuchten, um in Österreich arbeiten zu können, eine spezifische Lösung wie beispielsweise einen Sondererlass, eine spezielle Karte in Ergänzung zur Rot-Weiß-Rot-Karte oder ein definiertes Dauervisum, das an die Ausübung des Gewerbes geknüpft ist, wie sich das beispielsweise in Deutschland bewährt“, erläutert Anselm und meint abschließend: „Ich bin gespannt, wie lange Österreich es sich noch leisten will und kann, auf interessierte BetreuerInnen aus Drittstaaten zu verzichten. In Wirklichkeit ist es Viertel nach Zwölf, um hier eine Lösung zu schaffen. Dasselbe gilt für ein faires Fördersystem und eine adäquate Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung. Klare Verbesserungen in der 24-Stunden-Betreuung müssen auf der Agenda der nächsten Bundesregierung stehen. Alles andere wäre fahrlässig.“
Plattform Personenbetreuung 2023 gegründet, um 24-Stunden-Betreuung gemeinsam abzusichern und zukunftsfit zu machen
Die „Plattform Personenbetreuung“ wurde im Sommer 2023 von Personen und Organisationen, die sich um die Zukunft der 24-Stunden-Betreuung bemühen, gegründet. Ziel der Plattform ist, längst überfällig gewordene Verbesserungen bei der 24-Stunden-Betreuung zu erreichen. Mitglieder der Plattform sind:
Angehörigen- und SeniorenvertreterInnen, PersonenbetreuerInnen, Arbeiter-Samariterbund Österreichs, Hilfswerk Österreich, Fachgruppe Wien und Niederösterreich Personenberatung und Personenbetreuung, Bundesinteressensgemeinschaft für Agenturen der Personenbetreuung ÖBAP, Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband ÖGKV, Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen ÖQZ-24, etc.
Die Plattform versteht sich als interdisziplinäre und parteiunabhängige Interessengemeinschaft.
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