Wichtiger Schritt für soziale Absicherung von Selbstständigen: Das oberösterreichische Wirtschaftsparlament hat heute einen gemeinsamen Antrag zur „bedarfsgerechten Weiterentwicklung des SVS-Leistungsportfolios“ angenommen. Die zentralen Verbesserungen des Antrags (siehe Anhang):
- Verkürzung der Wartefrist für Krankengeld: Reduktion der Mindestdauer der Arbeitsunfähigkeit von 43 auf 29 Tage, wodurch ein rückwirkender Anspruch ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit entsteht.
- Anhebung der maximalen Bezugsdauer: Verlängerung der Bezugsdauer von derzeit 20 auf 52 Wochen pro Anlassfall.
Teilerfolg mit Signalwirkung
Der SWV, der sich seit mehr als einem Jahrzehnt für eine verbesserte soziale Absicherung von Selbstständigen einsetzt, freut sich über diesen wichtigen Meilenstein: „Der heutige Beschluss in Oberösterreich ist ein positives Signal. Er zeigt, dass Verbesserungen bei der sozialen Absicherung für Selbstständige möglich sind, wenn ernsthaft verhandelt wird. Der heute angenommen Antrag, wird den Druck auf Bundesebene zur österreichweiten Umsetzung massiv erhöhen,“ erklärt SWV-Präsident Dr. Christoph Matznetter.
Bereits im Juni 2024 konnte der SWV in der Steiermark eine verbesserte Krankengeldregelung für Selbstständige durchsetzen. Allerdings müssen die Anträge auf Bundesebene im GSVG (Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz) vom Gesetzgeber beschlossen werden und können nur bundesweit einheitlich gelten: „Als SWV werden wir die Anträge aus der Steiermark und Oberösterreich in die aktuellen Regierungsverhandlungen einfließen lassen und auf deren Umsetzung drängen. Auch Selbstständige haben in einer modernen Arbeitswelt das Recht krank sein zu dürfen“, so Matznetter abschließend.
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