Bereits im Vorfeld der Vollversammlung, dem höchsten Gremium des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-Parlament, haben die Kammerrätinnen und Kammerräte der NÖAAB-FCG AK Fraktion Forderungen erarbeitet und in insgesamt 13 Anträgen formuliert, wie die Schaffung von steuerlichen und abgabemäßigen Anreizen zur Entlastung der arbeitenden Menschen, die Ausweitung der Möglichkeiten für die Inanspruchnahme bei Pflegefreistellung, keine Besteuerung bei Auszahlung von Zusatzversicherungen und die Reform bei der NÖ Nachtschwerarbeitsverordnung.
„Zwei unserer 13 Forderungen möchten wir besonders herausstreichen“, erklärt Harald Sterle, Vorsitzender der NÖAAB-FCG AK Fraktion, „zum einen die Reform der AK Wahlordnung für das automatische Einspregeln aller Lehrlinge und die Forderung nach der 6. Urlaubswoche für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 43. Lebensjahr.
Lehrlinge sind bei der AK-Wahl nach wie vor nicht automatisch wahlberechtigt. Sie müssen erst einen Antrag stellen, um überhaupt in die Wählerliste aufgenommen zu werden. „Die NÖAAB-FCG AK Fraktion stellt daher den Antrag alle Lehrlinge nach dem Vorbild der Landarbeiterkammer einzusprengeln und somit das automatische Wahlrecht zu ermöglichen“, so Josef Hager, Landesobfrau-Stellvertreter des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund.
Matthias Deiser, Vorsitzender der Fraktion Christlicher Gewerkschafter NÖ in der Pressekonferenz: „Die Verkürzung der Arbeitszeit sollten die Profis in der Arbeitswelt, die Betriebsräte und Gewerkschafter, sozialpartnerschaftlich sondieren, wo immer eine Verkürzung der Arbeitszeit möglich und vielleicht sogar sinnvoll wäre. Erst dann sollte man in die Realisierung der Arbeitszeitverkürzung gehen. Die 6. Urlaubswoche hingegen sollte für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 43. Lebensjahr gelten“ und fährt fort „eine besondere Wertschätzung unserer Arbeit als NÖAAB-FCG AK Fraktion ist es, wenn andere Fraktionen in der Arbeiterkammer unsere Forderungen am Beispiel „Hacklerregelung wieder einführen – 45 Jahre sind genug“ aufgreifen und als „ihren“ Antrag in die Vollversammlung einbringen.“
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