Besser spät als nie: Einige der wesentlichen Inhalte, welche der Handelsverband bereits Ende August in seiner UWG-Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht hat, werden nun auch von der Europäischen Kommission und dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) gegen die chinesische QuickCommerce-Plattform Temu vorgebracht.
Die Kommission und das CPC-Netz haben Temu heute auf zahlreiche Praktiken hingewiesen, die auf der Plattform praktiziert werden und die gegen EU-Verbraucherrecht verstoßen. Basis hierfür ist eine koordinierte Untersuchung des CPC-Netzwerkes, das von Belgien, Deutschland und Irland geleitet wird. Die Verpflichtungen, welche gegenüber dem Online-Marktplatz geltend gemacht werden, finden sich etwa in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken oder der Richtlinie über Preisangaben.
Die Ergebnisse der koordinierten Untersuchung decken sich vielfach mit der UWG-Beschwerde des HV: Falsche Rabattaktionen und Preisangaben sowie die Ausübung von Druck etwa durch vermeintliche Produktknappheit oder zeitlich limitierte Verkäufe wurden bereits vom Handelsverband bemängelt und nun auch vom CPC-Netz ermittelt.
Produktsicherheits-Verordnung tritt am 13. Dezember in Kraft
Auch die EU-Verordnung zur Produktsicherheit, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, muss von Temu eingehalten werden. Diese umfasst auch spezifische Verpflichtungen für Online-Marktplätze, die auf Verbraucher:innen ausgerichtet sind.
Der Handelsverband Österreich hat sich abseits der laufenden nationalen Beschwerde mehrfach an die Spitzenvertreter der Europäischen Kommission gewandt und die Sachverhalte dargelegt. Ebenso hat der HV als österreichisches Mitglied von Ecommerce Europe im Board of Directors Akzente gegen die mutmaßlich unlauteren Methoden von Temu gefordert.
Die Uhr tickt: 1-Monat-Frist für Temu läuft
Temu hat im nächsten Schritt einen Monat Zeit, um auf die Erkenntnisse der Untersuchung des CPC-Netzes zu antworten und offenzulegen, wie die befundeten Probleme behoben werden sollen. Sollte Temu die geäußerten Bedenken nicht ausräumen, haben nationale Behörden die Möglichkeit Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Empfindliche Geldbußen möglich
Auch empfindliche Geldbußen könnten auf der Grundlage des Jahresumsatzes von Temu in den betreffenden Mitgliedstaaten verhängt werden. Dies gilt unbeschadet der Befugnis der nationalen Behörden, in laufenden Verfahren Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Handelsverband dankt Vĕra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, sowie Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz, und dem europäischen Dachverband Ecommerce Europe für ihren wertvollen Einsatz für ein Level Playing Field im europäischen Handel.
HV fordert Level Playing Field statt digitaler Wilder Westen
„Temu steht für das Gegenteil von Fairness. Diese Plattform agiert nicht nur mutmaßlich unlauter, sie hat auch nachweislich Produkte nach Europa geliefert, die mit giftigen Chemikalien belastet sind. Das gefährdet sowohl die Kundinnen und Kunden in der gesamten EU als auch den europäischen Handel. Daher braucht es endlich ein Level Playing Field statt dem digitalen Wilden Westen“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will abschließend.
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