„Wenn Menschen ein Jahr auf ein Erstgespräch warten müssen, ist die MA35 weit von einer Reform entfernt“, kommentieren Berivan Aslan und Niki Kunrath, Menschenrechtssprecher:innen der Wiener Grünen, den heute präsentierten „Zwischenbericht zur Reform der MA35“ von Integrationsstadtrat Christoph Wiederkehr. Seit Jahren wird immer wieder auf grobe Versäumnisse bei der MA35 hingewiesen, zuletzt von der Volksanwaltschaft. Dass die Stadt Wien nun endlich auf wiederholte Forderungen der Wiener Grünen eingehen, ist zu begrüßen. Aber: „Das kommt alles reichlich spät. Was jetzt getan wird, ist überfällig“, so Aslan und Kunrath.
Noch dazu würden Betroffene nach wie vor im Glauben gelassen, dass ein Erstgespräch für das Verfahren nötig sei – das ist es gesetzlich aber nicht. So verstreiche noch mehr Zeit. Ziel muss es sein, diese Termine innerhalb von maximal drei Monaten anzubieten, um den negativen Trend der Verfahrensverzögerungen zu stoppen und Menschen, die Beratung brauchen, tatsächlich zu unterstützen.
Erneute Verantwortungsabgabe von Wiederkehr
„Die Missstände in der MA35 wurden immer wieder mit bundesgesetzlichen Bestimmungen argumentiert, obwohl hier das Problem in der politischen Verantwortung von Stadtrat Wiederkehr liegt. In anderen Bundesländern funktioniert es auch und das liegt nicht nur an den geringeren Anfragen“, so Aslan und Kunrath.
„Nur, wenn man auf vielen Ebenen ansetzt, ist eine Vereinfachung des Staatsbürgerschaftsverfahrens möglich, wozu man zunächst die Probleme in der Behörde beseitigen und gleichzeitig glaubwürdig an der Reform arbeiten muss“, so Aslan. Eine Verfahrensverzögerung, wie von der Volksanwaltschaft heftig kritisiert, könnten nur schwerwiegende Gründe rechtfertigen. Personalknappheit, organisatorische Mängel und eine große Anzahl an Aufträgen zählten laut Ansicht der Volksanwaltschaft nicht dazu.
„Wie im Bildungsbereich fällt Wiederkehr auch bei der MA35 mit Verantwortungsabgabe auf. Es ist zu wenig, sich immer nur auf bundesgesetzliche Regelungen auszureden, aber nicht entschlossen genug die eigenen Möglichkeiten zur Verbesserung auszuschöpfen“, so Kunrath.
Besondere Sensibilität sei bei den Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus gefragt, betont Kunrath. Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist für diese Personengruppe seit 2020 gesetzlich erleichtert möglich.
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