Das Vertrauen in die Volksanwaltschaft ist weiter gestiegen. Nach einem Saldo von plus 58 im Vorjahr konnte die Volksanwaltschaft beim heurigen APA/OGM-Vertrauensindex sogar einen Wert von plus 62 erreichen. „Wir bedanken uns bei allen Menschen in Österreich für ihr enormes Vertrauen und werden auch weiterhin alles tun, um diesem gerecht zu werden. Vor allem gilt es jetzt, auch jene zu erreichen, die die Volksanwaltschaft noch nicht kennen“, sagt Gaby Schwarz, derzeit Vorsitzende der Volksanwaltschaft. Volksanwalt Bernhard Achitz weist auf das Ergebnis einer Zusatzfrage hin, die im Auftrag der Volksanwaltschaft gestellt wurde: „Rund zwei Drittel der Befragten sind für eine Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft und wollen, dass sie auch ausgegliederte Bereiche prüfen darf, etwa in den Bereichen Krankenhäuser, Friedhöfe, Bäder oder ÖBB.“
74 Prozent vertrauen der Volksanwaltschaft
Das öffentliche Vertrauen in die Volksanwaltschaft ist sehr hoch. Drei Viertel der wahlberechtigten Österreicher*innen vertrauen der Volksanwaltschaft ausdrücklich, nur jede*r achte nicht. Nur jede*r siebente kennt die Volksanwaltschaft nicht oder konnte/wollte kein Vertrauensurteil abgeben. Die Volksanwaltschaft gehört damit zu den Institutionen mit den besten Vertrauenswerten. (74% „vertraue“ minus 12% „vertraue nicht“ = Vertrauenssaldo +62.)
Großes Vertrauen bei Wähler*innen aller Parteien
Als positiv zu werten ist die öffentliche Wahrnehmung als überparteiliche Institution, die sich in sehr hohen Vertrauenssaldi in allen Wählergruppen zeigt. Auch die Wähler*innen jener Parteien, die kein derzeitiges Mitglied der Volksanwaltschaft vorgeschlagen haben, haben großes Vertrauen in die Volksanwaltschaft.
Aufholbedarf bei Frauen, Jüngeren und beim Bereich Menschenrechte
„Woran wir noch arbeiten müssen, ist die Tatsache, dass Bekanntheit und Vertrauen sowohl bei Frauen als auch bei jüngeren Menschen unterdurchschnittlich sind. Und auch die Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft gilt es, verstärkt im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern“, so Schwarz und Achitz. Dass die Volksanwaltschaft zum Schutz der Menschen vor Fehlverhalten bei Ämtern und Behörden zuständig ist, wissen beeindruckende 81 Prozent der Befragten, allerdings glauben auch 39 Prozent, dass die Volksanwaltschaft für private Rechtsstreitigkeiten vor Gericht zuständig ist – was aber nicht stimmt. Nur 33 Prozent wissen, dass die Volksanwaltschaft für den Schutz der Menschenrechte in Einrichtungen wie Pflegeheimen und Haftanstalten zuständig ist.
Volksanwaltschaft arbeitet immer kostenlos für die Betroffenen
62 Prozent geben an, dass sie sich prinzipiell vorstellen können, mit einem Problem zur Volksanwaltschaft zu gehen. Gründe, die Volksanwaltschaft trotz eines Problems nicht aufzusuchen, sind vor allem Informationsmängel, aber auch vermutete Barrieren (Kosten) oder Angst vor medialer „Ausschlachtung“ (insbesondere bei Älteren). Auf Zweifel an der Kompetenz der Volksanwaltschaft lassen die Befragungsergebnisse hingegen nicht schließen. Schwarz und Achitz: „Wir werden künftig verstärkt betonen, dass die Volksanwaltschaft für die Betroffenen immer kostenlos arbeitet, und nur auf deren ausdrücklichen Wunsch mit den konkreten Einzelfällen an die Öffentlichkeit geht.“
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.
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