„In der gestrigen Regierungssitzung ist die ‚NÖ-Lehrlingsförderung‘ in einem wichtigen Punkte geändert worden“, gab heute FPÖ-Landesrat Mag. Susanne Rosenkranz bekannt. Gemäß den neuen Richtlinien könnten nicht nur Lehrlinge mit der ausschließlichen Benotung „Sehr gut“ im Berufsschulzeugnis einen Antrag auf NÖ Lehrlingsförderung/Begabtenförderung stellen, sondern auch Lehrlinge bei einer Benotung „Gut“ in den vertiefenden Fächern (vertiefendes Bildungsangebot).
Grund für die Änderung war, dass es für Berufsschüler im vertiefenden Bildungsangebot wesentlich schwerer ist, ein „Sehr gut“ zu erreichen als für die Schüler im „normalen“ Zweig. „Mit der Neuregelung wird diese Ungleichbehandlung beendet und klar gezeigt, dass sich Leistung lohnt“ so Rosenkranz.
Die NÖ Lehrlingsförderung habe prinzipiell folgende Ziele: Lehrlinge aus einkommensschwachen Familien zu unterstützen, Nachteile der weiten Anreisewege zur Lehrstelle auszugleichen und besondere Leistungen von Lehrlingen im Zusammenhang mit der Lehrausbildung zu fördern. „Die Förderungsrichtlinien werden entsprechend den Förderzielen sozial treffsicher und leistungsorientiert gestaltet“, so Rosenkranz, die betonte, dass diese Maßnahme dazu beitrage, die Beschäftigungsfähigkeit von Personen im erwerbsfähigen Alter zu erhöhen und so langfristig Arbeitsplätze für unsere Landsleute zu sichern. „Dadurch werden Arbeitskräftepotentiale gehoben und für den heimischen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt“, sagte Rosenkranz.
Die neue Richtlinie tritt bereits am 1.12.2024 in Kraft.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Freiheitlicher Klub im NÖ Landtag