Equal Pay Day: AK erstreitet faire Bezahlung für Buchhalterin

Die Arbeiterkammer Wien hat eine Arbeitnehmerin bei einer Klage gegen Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vor Gericht unterstützt. Die AK erstritt für die Buchhalterin vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien eine Nachzahlung von über 4.200 Euro brutto plus Zinsen sowie eine Entschädigung von 1.400 Euro netto.

 

Die Klägerin war seit Mai 2018 als Buchhalterin bei einem Unternehmen beschäftigt und für die gesamte Buchhaltung zuständig. Als im Dezember 2018 ein männlicher Kollege in derselben Position eingestellt wurde, schulte sie ihn ein. Beide entnahmen die Buchungsaufträge abwechselnd aus einem gemeinsamen Arbeitskorb, übernahmen gegenseitig die Vertretung bei Urlaub und Krankheit, hatten dieselbe Ausbildung und Berufserfahrung – und trotzdem verdiente der neue Kollege von Beginn an 400 Euro brutto mehr! Die Arbeitnehmerin forderte zwar gleiches Entgelt für gleiche Arbeit ein, doch trotz einer Gehaltserhöhung im Jänner 2019 blieb bis Ende ihres Arbeitsverhältnisses im Oktober 2019 ein Unterschied von rund 300 Euro brutto.

 

Der Arbeitgeber hatte die Ausbildung und die Berufserfahrung des Mannes und der Frau unterschiedlich bewertet, erst vor Gericht wurde der Seite des Arbeitgebers klar, dass das nicht haltbar war. Schlussendlich blieben nur zwei Argumente übrig: Der Mann – den die Frau eingeschult hatte – sei langfristig für eine Führungsposition vorgesehen gewesen und habe eben besser verhandelt. Das Gericht hingegen urteilte in erster Instanz, dass die Klägerin aufgrund ihres Geschlechts bei der Festsetzung des Entgelts diskriminiert wurde.

 

AK Bereichsleiter Arbeitsrecht und Rechtsschutz, Ludwig Dvořák: „Arbeitgeber haben sich an das Gleichbehandlungsgesetz zu halten und damit an den Grundsatz von gleichem Lohn für gleiche Arbeit. Dass ein Mann mit Selbstbewusstsein beim Bewerbungsgespräch besonders beeindruckt, ist kein Grund für Entgeltdiskriminierung.“

 

Die AK drängt auf zügige Fortführung der Verhandlungen über die Lohntransparenz NEU, so Dvořák: „Das Gericht hat im Urteil ausgeführt, dass vonseiten des Unternehmens keine erkennbare Absicht zur Lohndiskriminierung festgestellt werden konnte, sondern dass sich die Verantwortliche mangels eines klaren Bewertungsschemas von der gelungenen Selbstdarstellung des Mannes hat leiten lassen. Hier hätte die Lohntransparenz NEU mit dem Erfordernis klarer, objektiver Kriterien für die Einstufung rechtzeitig für Abhilfe gesorgt, ohne dass das Unternehmen eine Fachkraft verloren hätte und ohne Gerichtsstreit.“

 

Am 1. November ist Equal Pay Day: Frauen verdienen in Österreich um 18,4 Prozent weniger als Männer – pro Stunde! Nur ein Drittel des Gender Pay Gaps ist strukturell begründet und damit statistisch erklärbar. Bei zwei Drittel dürfte es sich weitgehend um Entgeltdiskriminierung handeln. Die Lohntransparenz NEU soll hier für Durchblick sorgen.

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