FPÖ – Krauss: Wiederkehr und die Wiener NEOS missbrauchen öffentliche Gelder für Parteizwecke

Mit scharfer Kritik reagiert der Klubobmann der Wiener FPÖ, Maximilian Krauss, auf den aktuellen Bericht des Rechnungshofs, wonach die Wiener NEOS unter Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr öffentliche Gelder für parteipolitische Zwecke missbraucht haben. Der Bericht belegt, dass Wiederkehr und die NEOS im Jahr 2022 rund 71.000 Euro an Personal- und Sachkosten auf Kosten der Stadt Wien für die Betreuung eigener Social-Media-Kanäle aufwendeten. Diese Mittel, die aus dem Budget der Stadt Wien stammen, hätten eigentlich der Information der Wiener Bevölkerung dienen sollen, wurden jedoch laut Rechnungshof stattdessen zu parteipolitischen Zwecken eingesetzt.

„Es ist ein Skandal, dass die NEOS ihre eigenen Medien auf Kosten der Steuerzahler finanzieren. Wiederkehr betreibt offenbar seine Parteipolitik direkt aus dem Stadtsäckel und missbraucht die Ressourcen der Stadt, um den Werbewert für die NEOS zu steigern. Das ist ein klarer Fall von Zweckentfremdung öffentlicher Mittel und damit eine inakzeptable Belastung für die Wienerinnen und Wiener“, zeigt sich Krauss empört.

Krauss weist zudem darauf hin, dass der tatsächliche Schaden wohl noch weit höher liegt, da die Jahre 2023 und 2024 im aktuellen Bericht nicht berücksichtigt sind. „Es ist davon auszugehen, dass dieser Missbrauch öffentlicher Mittel systematisch fortgeführt wurde. Daher wird der Schaden für die Wiener Steuerzahler deutlich über den bislang bekannten 71.000 Euro liegen“, betont Krauss.

Krauss fordert daher eine sofortige Rückzahlung der unrechtmäßig verwendeten 71.000 Euro an die Stadt Wien und setzt Wiederkehr eine Frist von 48 Stunden. Auch die Jahre 2023 und 2024 müssen umgehend überprüft werden. „Die Bürger unserer Stadt sollen nicht für die politischen PR-Kampagnen der NEOS aufkommen. Wiederkehr muss die 71.000 Euro unverzüglich an die Stadt zurückzahlen und für eine transparente Nutzung öffentlicher Gelder sorgen“, so der Wiener FPÖ-Klubobmann, der in diesem Zusammenhang eine gemeinderätliche Anfrage an Wiederkehr ankündigt.

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