Raab: Entscheidung über Integrationsprojekte für 2025 und 2026 gefallen

Im Frühling startete der 2. Aufruf zur Einreichung von neuen Integrationsprojekten durch die EU-Förderung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF 2021-2027). Nun stehen die neuen geförderten Projekte fest: Mit insgesamt fast 32 Millionen Euro, wovon knapp 24 Millionen Euro aus EU-Mitteln und rund 8 Millionen Euro aus nationalen Mitteln stammen, werden 66 Integrationsprojekte in allen Bundesländern gefördert.

Neben Maßnahmen gegen Radikalisierung und Segregation lag bei der Förderauswahl ein weiterer Fokus auf einer raschen Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt durch entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen. Erstmals werden auch Projekte gefördert, die dem Fachkräftemangel im Bereich Elementarpädagogik entgegenwirken und Migrantinnen und Migranten eine Vorqualifizierung und einen Einstieg in pädagogische Berufe ermöglichen. Im Bereich Pflege werden ähnliche Projekte bereits über mehrere Jahre erfolgreich gefördert, diese konnten ebenfalls weiter ausgebaut werden.

„Neben dem Erlernen der deutschen Sprache und der Akzeptanz unserer Werte ist der rasche Eintritt in den Arbeitsmarkt entscheidend für gelungene Integration. Deshalb wurde bei der Auswahl der Integrationsprojekte diesmal ein spezieller Fokus auf die rasche Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten gesetzt. Integration ist aber keine Einbahnstraße – jeder Zuwanderer und jede Zuwanderin muss einen Beitrag leisten und sich aktiv um die eigene Integration bemühen“, so Integrationsministerin Susanne Raab.

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Der von der Europäischen Kommission eingerichtete AMIF ist ein EU-Förderinstrument, das unter anderem für Integrationsprojekte von 2021 bis 2027 zur Verfügung steht und an die vorangegangene Fondsperiode des AMIF 2014-2020 anknüpft. Förderansuchen konnten von privaten und öffentlichen Organisationen gestellt werden.

Der AMIF leistet einen wichtigen Beitrag zur Begegnung von aktuellen Herausforderungen im Integrationsbereich. Ein zentraler Schwerpunkt liegt unter anderem auf Starthilfe-Projekten, die als One-Stop-Shops kürzlich anerkannten Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie Vertriebenen umfassende Integrationsleistungen anbieten, um die individuelle und soziale Eingliederung in die österreichische Gesellschaft zügig zu meistern und möglichst rasch eine Selbsterhaltungsfähigkeit zu erreichen.

Neue Werteklausel

Alle Projektteilnehmenden eines geförderten Projekts werden verpflichtet, sich an die österreichischen Werte zu halten und es wird nochmals klargestellt, dass keine rassistischen oder antisemitischen Aussagen geduldet werden. Ebenso müssen die Werte der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung der Republik geachtet werden. Bei Verstößen folgen Vertragsstrafen, die bis zur kompletten Rückforderung der Fördersumme reichen können. „Mit der neuen Werteklausel wollen wir Entwicklungen, die nicht dem demokratischen Grundverständnis und den österreichischen Werten entsprechen, wie Antisemitismus, Verbreitung von Hass oder Ungleichbehandlung von Mann und Frau erst gar keinen Platz bieten. Mit der Werteklausel gibt es nun einen Hebel, um bei Verstößen Fördergelder zu streichen“, so die Integrationsministerin abschließend.

Weitere Informationen zum AMIF sind online abrufbar unter: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/integration/projektfoerderung/asyl-migrations-und-integrationsfonds.html

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