Einheitliche Standards für Gleichbehandlungsstellen: Symposium im Parlament gibt Startschuss

Im Rahmen eines Symposiums im Parlament wurde gestern der Grundstein für die innovative Umsetzung der EU-Richtlinien für Standards für Gleichbehandlungsstellen in Österreich gelegt. Ziel der neuen Standards ist es, eine einheitliche Landschaft effektiver Gleichbehandlungsstellen zu schaffen, die alle Menschen in Österreich einschließt.

Die Zweite Nationalratspräsidentin und Gastgeberin Doris Bures betont die Rolle des Parlaments als zentrale Plattform: „Das Parlament schafft die Möglichkeit, dass erstmals alle Stakeholder:innen zusammenkommen. Es geht um den Austausch von nationalen und internationalen Leuchtturmprojekten und wie man gemeinsam für eine inklusive Gesellschaft an einem Strang ziehen kann.“

Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft und Mitveranstalterin, erklärt die Bedeutung der Standards: „Diese Standards sind für die Menschen da und schaffen einen besseren Zugang zum Recht. Nur wenige Tage vor der Nationalratswahl sind die zuständigen Bereichssprecher:innen verschiedenster Fraktionen anwesend, um ihren Input zu geben. Ein deutliches Zeichen, wie wichtig dieser nächste Schritt für die Gesellschaft ist.“

Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung in Deutschland, betont die Rolle des EU-weiten Austauschs für die Umsetzung der Richtlinien. Es sei notwendig, gemeinsam nach den besten Lösungen zu suchen: „Mich beeindrucken die flächendeckenden Beratungsangebote von österreichischen Gleichbehandlungsstellen für Betroffene von Diskriminierung. Sie sind ein Vorbild für uns in Deutschland und viele EU-Nachbarn. Gleichzeitig kann auch Österreich noch Fortschritte machen, wenn es die Standards umsetzt, etwa bei Klagemöglichkeiten, politischen Konsultationsrechten und Grundlagenarbeit im Antidiskriminierungsbereich.“

Mit der gestrigen Veranstaltung gibt es einen klaren Auftrag an die nächste Regierung: Die neuen Standards bieten eine Chance, um in Zukunft das Beste aus den bestehenden Strukturen herauszuholen und wirksam Gleichstellung zu fördern.

Zur Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine unabhängige staatliche Einrichtung. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags ist sie für die Beratung und Unterstützung von Personen zuständig, die sich als diskriminiert erachten – aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, Alters, ihrer sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung. Neben der Zentrale in Wien, zuständig für Wien, Niederösterreich und Burgenland, hat die GAW vier Regionalbüros in Graz, Klagenfurt, Linz und Innsbruck und berät österreichweit unter der gebührenfreien Hotline 0800 206 119.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Gleichbehandlungsanwaltschaft

Comments (0)
Add Comment