Korosec zu Sterbeverfügungsgesetz vor dem VfGH

„Die strengen Voraussetzungen für die Sterbehilfe müssen bestehen bleiben“, so Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes anlässlich der gestern stattgefundenen Verhandlung vor dem Verfassungshof.

Ein Verein und 4 Personen halten das Sterbeverfügungsgesetz für verfassungswidrig, da es aus ihrer Sicht gegen das Recht auf Privatleben, das Recht auf Leben sowie den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Die derzeitige Rechtslage ist wie folgt:

Eine Sterbeverfügung kann ausschließlich schriftlich von einem Notar oder einem Mitarbeiter einer Patientenvertretung errichtet werden. Vorher muss eine Aufklärung durch zwei Ärzte erfolgen, die unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und einen freien und selbstbestimmten Entschluss gefasst hat. Schließlich wurde auch Straftatbestand der “Mitwirkung an der Selbsttötung” (Hilfeleistung zum Selbstmord) neu geregelt: „Wer einer anderen Person hilft, sich selbst zu töten, ist weiterhin mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen, es sei denn, die andere Person leidet an einer schweren Krankheit und wurde entsprechend ärztlich aufgeklärt.“

Der Gesetzgeber musste auf Grund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes die Voraussetzungen für die Sterbehilfe neu regeln, wobei zwei zentralen wesentlichen Zielen im Vordergrund standen:

Erstens ist sicherzustellen, dass es keinen Missbrauch geben wird und Zweitens hat der Staat die Aufgabe alles zu tun um den Betroffenen deutlich zu machen, dass es immer Alternativen zum Suizid gibt. 

„Unser Ziel muss immer sein, Menschen auch in den schwersten Situationen zu zeigen, dass sie Teil unserer Gesellschaft sind und ihnen Hilfe anzubieten. Wir dürfen Menschen in so schwierigen Situationen nicht alleine lassen und haben als Staat die Aufgabe, ihre Lebensqualität zu verbessern und klarzumachen, dass ihr Wert und ihre Würde unabhängig von Gesundheit sind“, stellt Korosec klar.

„Daher ist der flächendeckende Ausbau des Hospizwesen und der Palliativmedizin in Österreich von besonderer Bedeutung“, so Korosec weiter, wobei die Aufnahme in die Regelfinanzierung hier bereits ein großer Schritt hin zum Vollausbau war.

„Ich bin der Auffassung, dass zwar das Sterbeverfügungsgesetz strenge Voraussetzungen für eine Sterbeverfügung enthält, aber der Verfassung entspricht. Daher hoffe ich, dass auch der Verfassungsgerichthof diese Meinung vertritt und die bestehende Rechtslage erhalten bleibt“, so Korosec abschließend.

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