„Die Volkspartei lehnt die im Zuge der Dienstrechtsnovelle beschlossene Anpassung bei der Geschlechtsdefinition entschieden ab. Die ursprüngliche Geschlechts-Definition wäre vollkommen ausreichend gewesen, eine Änderung der Rechtslage war unnötig. Leider ist mit der Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes im Verlauf des gestrigen letzten Sitzungstages des Nationalrates vor der Wahl eine Bestimmung mitbeschlossen worden, die wir entschieden ablehnen“, hält ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl fest. Die Dienstrechtsnovelle sei davon ausgenommen aber ein hervorragendes Gesamtpaket – welches insbesondere im Interesse der Pädagoginnen und Pädagogen ist. „Bei der konstituierenden Sitzung werden wir den Fehler betreffend Geschlechtsdefinitionen reparieren“, so Gerstl weiter.
Die Dienstrechtsnovelle sei im Sinne der Bundesbediensteten sowie der Pädagoginnen und Pädagogen, „auch, wenn dabei im Zuge der Anpassung des Gleichbehandlungsgesetzes eine Bestimmung mitbeschlossen wurde, die wir so nicht mittragen wollen“. Der Mandatar der Volkspartei abschließend: „Diese Regierung arbeitet bis zum Schluss intensiv für die Menschen und für Österreich.“ (Schluss)
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