Nationalrat beschließt Dienstrechts-Novelle 2024

Als viertes Gesetzespaket hat der Nationalrat in seiner heutigen Sitzung eine umfangreiche Dienstrechts-Novelle für den öffentlichen Dienst beschlossen. Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die SPÖ für den von den Koalitionsparteien vorgelegten Gesetzentwurf. Es war der 933. und voraussichtlich auch letzte Gesetzesbeschluss in dieser Legislaturperiode, sofern der Nationalrat nicht doch noch zu einer Sondersitzung zusammenkommt. Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde ein Abänderungsantrag: Er sieht unter anderem eine – geringfügige – Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrer:innen an allgemeinbildenden Pflichtschulen vor, die die Schuldirektorin bzw. den Schuldirektor bei Verwaltungsaufgaben unterstützen.

Die Novelle bringe „wichtige Verbesserungen“ und sei ein Baustein zur Attraktivierung des öffentlichen Dienstes, betonte Staatssekretärin Andrea Mayer.

Ein Entschließungsantrag der SPÖ, mit dem sie ein Maßnahmenpaket forderte, das die Attraktivität des Polizeiberufes nachhaltig steigern solle, erhielt hingegen keine Mehrheit.

Dienstrechts-Novelle bringt zahlreiche Änderungen

Die Inhalte der beschlossenen Dienstrechts-Novelle reichen von einer verpflichtenden Management-Ausbildung für Führungskräfte im Bundesdienst über eine Adaptierung des Ausschreibungsgesetzes bis hin zu einer besseren Bezahlung von Gesundheits- und Pflegepersonal in Justizanstalten bzw. im Maßnahmenvollzug. Außerdem werden – in Anlehnung an die Privatwirtschaft – künftig auch öffentlich Bedienstete die Möglichkeit erhalten, ihr (minderjähriges) Kind für bis zu vier Wochen zu einem stationären Rehabilitationsaufenthalt zu begleiten. Erstmals wird überdies die Nebentätigkeit von Vertragsbediensteten geregelt. Auch Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung auf Basis von Empfehlungen der Staatengruppe des Europarats GRECO sowie Verbesserungen bei Reisegebührensätzen sind Teil des Pakets.

Im Schulbereich haben die Abgeordneten u.a. eine bessere Bezahlung für Unterricht in Deutschförderklassen sowie dienst- und besoldungsrechtliche Begleitregelungen zur vor kurzem beschlossenen Weiterentwicklung der Lehrer:innenausbildung auf den Weg gebracht. So dürfen etwa Lehrer:innen, die nach Abschluss des Bachelors in den Beruf einsteigen und das Masterstudium berufsbegleitend absolvieren, grundsätzlich nur bis zum Umfang einer halben Unterrichtsverpflichtung verwendet und nicht als Klassenvorständin bzw. Klassenvorstand eingesetzt werden, außer sie selbst wollen das ausdrücklich anders. Ebenso sind sie nur in Unterrichtsgegenständen zu verwenden, in welchen sie über einen Bachelorabschluss verfügen, und können nicht zu dauernden Mehrdienstleistungen herangezogen werden. Die Erleichterungen sind allerdings zeitlich begrenzt, gleichzeitig kann die Personalstelle den Nachweis des Studienerfolgs verlangen.

Verpflichten sich die betroffenen Lehrer:innen, das Masterstudium innerhalb von fünf Jahren berufsbegleitend zu absolvieren, werden sie in die Entlohnungsgruppe pd eingereiht. Darüber hinaus wird auch der Quereinstieg in den Lehrberuf an Sonderschulen erleichtert. Neu ist weiters, dass sich Schuldirektor:innen ihre Vertretung künftig selbst aussuchen können, sofern die Bundesländer in ihrem Zuständigkeitsbereich keine andere Regelung festlegen.

Kurzfristig wurde außerdem eine Entlastungsmaßnahme für Schuldirektor:innen in den Gesetzentwurf eingebaut: Demnach wird für Lehrer:innen an allgemeinbildenden Pflichtschulen, die die Schulleitung in der Verwaltung unterstützen, die Unterrichtsverpflichtung um eine halbe Wochenstunde pro Klasse vermindert. Das ist aber für maximal zwei Lehrer:innen möglich. Ein weiterer Punkt des von ÖVP und Grünen eingebrachten Abänderungsantrags betrifft die Richtverwendung des neuen Krisenkoordinators der Bundesregierung, wobei den Erläuterungen zufolge nur formale Anpassungen erfolgen.

Keine Zustimmung von der FPÖ

Keine Zustimmung zu diesem Gesetzespaket gab es von der FPÖ. Werner Herbert (FPÖ) meinte zwar, dass in der Novelle „nicht alles ganz so schlecht“ sei, die Novelle jedoch „im großen Rahmen“ durch EU-Vorgaben hinsichtlich Interessenskonflikte eine „Misstrauensbekundung“ gegenüber öffentlich Bedienstete enthalte. In einem „Generalverdacht gegenüber allen Beamten“ könne damit „immer ein Interessenskonflikt herbeigeredet“ werden, meinte Herbert. Zudem kritisierte er, dass Änderungen im Bundesgleichbehandlungsgesetz in Bezug auf Definitionen zu Geschlechterrollen „in eine falsche Richtung“ gingen. Auch sein FPÖ-Fraktionskollege Markus Leinfellner sah nur „wenig Verbesserung“ durch die Novelle, die seiner Ansicht nach „in die Hose gegangen“ sei, da beispielsweise unter anderem keine Lösungen für bestehende Gehaltsunterschiede beim Bundesheer gefunden worden seien.

ÖVP und Grüne: Novelle enthält „umfassendes Paket“

Vertreter:innen der Regierungsparteien betonten, dass es sich bei dieser Dienstrechtsnovelle um ein umfassendes Paket handle. Dieses bringe „wirklich gute Verbesserungen“ insbesondere für Lehrer:innen, betonte Eva Blimlinger (Grüne).

Der öffentliche Dienst müsse auch in Zukunft so gestaltet werden, dass er ein vielversprechender Arbeitgeber sei, betonte Romana Deckenbacher (ÖVP), die den Abänderungsantrag einbrachte. Sie verwies zudem darauf, dass im Bundesgleichbehandlungsgesetz ein Passus enthalten sei, den ihre Fraktion nicht unterstütze, es jedoch Kompromisse gebraucht habe, um dieses „umfassende Paket“ umsetzen zu können. Johann Weber (ÖVP) meinte, dass der Beschluss dieses Pakets zeige, dass „bis zum Wahltag“ gearbeitet werde. Gertraud Salzmann (ÖVP) bedauerte, dass die Verhandlungen zu dieser Dienstrechtsnovelle – die bereits seit 2023 am Tisch gelegen sei – nicht bereits früher abgeschlossen werden konnten. Nun sei es aber gelungen, einen Teil aus dieser Novelle herauszulösen, der nun beschlossen werde. Als wichtigen und wesentlichen Teil der Novelle nannte sie das Entlastungspaket für Lehrkräfte.

SPÖ unterstrich Forderungen nach „Recht auf analoges Leben“ und nach mehr Polizist:innen

Die SPÖ gebe ihre Zustimmung zu diesem Paket, da es eine Reihe von Verbesserungen enthalte, sagte Selma Yildirim (SPÖ). Sie betonte, dass es eine gut ausgerüstete öffentliche Verwaltung brauche und unterstrich die SPÖ-Forderung nach einem „Recht auf analoges Leben“. Demnach müsse der persönliche Kontakt von Behörden und Bürger:innen auch künftig gewährleistet bleiben und dürfe nicht durch digitale Vorgänge abgelöst werden. Die Novelle enthalte viele gute Dinge, könne aber nur ein Anfang sein, sagte Petra Tanzler (SPÖ), denn insbesondere für den Bildungsbereich brauche es nachhaltige Lösungen und eine Gesamtstrategie, forderte sie.

Auf ein Maßnahmenpaket zur Attraktivierung des Polizeiberufs drängte SPÖ-Abgeordneter Reinhold Einwallner. Trotz einer Personaloffensive würden in Österreich 4.000 „dienstbare Polizist:innen“ fehlen, argumentierte er. Um mehr qualifizierte Bewerber:innen anzusprechen, brauche es nicht zuletzt umfassende Änderungen im Dienstrecht. Der Antrag blieb mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und NEOS in der Minderheit und wurde damit abgelehnt.

NEOS: Kritik am Fehlen einer Besoldungsreform

Erst „auf den letzten Drücker“ sei ein so umfassendes Paket kurzfristig den Oppositionsparteien übermittelt worden, kritisierte Martina Künsberg Sarre (NEOS). Die Novelle beinhalte auch gute Dinge, wie beispielsweise den Schutz von Junglehrer:innen, jedoch gebe es auch dabei „Hintertürchen“. Auch das Fehlen einer Besoldungsreform bemängelte sie. Auf die große Bedeutung des Lehrberufes ging Johannes Margreiter (NEOS) ein. Es sei von großer Wichtigkeit, Kindern bereits in der Schule den Geist der Demokratie begreifbar zu machen, so Margreiter.

Dank und Abschied

Worte des Dankes und der Verabschiedung fanden in ihren letzten Reden im Nationalrat Eva Blimlinger (Grüne), Reinhold Einwallner (SPÖ) und Johannes Margreiter (NEOS). (Schluss Nationalrat) gs/bea

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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