Der öffentliche Dienst in Österreich bildet – mit den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern wie beispielsweise den Freiwilligen Feuerwehren in den Gemeinden, Bezirken und Ländern – einen wesentlichen Pfeiler unserer Gesellschaft, dankte heute, ÖVP-Abg. Romana Deckenbacher anlässlich der Debatte zur Dienstrechts-Novelle im Plenum des Nationalrats allen Einsatzkräften, die unermüdlich und mit vollem Einsatz für die Sicherheit der Menschen bei dieser Naturkatastrophe kämpfen. „Es ist beeindruckend, wie stark der Zusammenhalt in dieser herausfordernden Zeit ist.“
Der öffentliche Dienst sei Garant dafür, dass unsere Republik funktioniert. In Zeiten von zahlreichen Herausforderungen bleibe aber auch der öffentliche Dienst davon nicht unberührt. Umso wichtiger sei es daher, ihn so attraktiv zu gestalten, dass er auch in Zukunft ein vielversprechender Arbeitgeber bleibe. Die vorliegende Dienstrechtsnovelle verfolge genau dieses Ziel: den öffentlichen Dienst auf verschiedenen Ebenen zu modernisieren und zu verbessern. „Die Dienstrechtsnovelle enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket, das u.a. die Einführung einer Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalten und die Anhebung der Höchstgrenze für Vorschüsse sowie Umsetzung der Mindestlohn-Richtlinie und Verbesserungen bei besonderen Hilfeleistungen nach einem Dienstunfall umfasst.“
Besonders hob Deckenbacher die Einführung eines neuen, attraktiven Entlohnungsschemas für Vertragsbedienstete im Gesundheits- und Krankenpflegedienst – insbesondere in Justizanstalten und Heeressanitätszentren – hervor. Diese Maßnahme sei wichtig, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig im öffentlichen Dienst zu halten.
Eine bedeutende Gruppe im öffentlichen Dienst seien zudem die Lehrerinnen und Lehrer. Als langjährige praktizierende Lehrerin wisse sie, Deckenbacher, aus eigener Erfahrung, wie wichtig es sei, dass diese Berufsgruppe entlastet werde, um sich wieder verstärkt auf das Unterrichten konzentrieren zu können. Im Rahmen dieser Novelle werden daher zahlreiche Entlastungsmaßnahmen umgesetzt, hob Deckenbacher unter anderem folgende Punkte hervor:
- die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Begleitung bei der Neugestaltung des Lehramtsstudiums.
- Erleichterungen für Vertragslehrpersonen, die berufsbegleitend studieren.
- Dienstvergütungsmöglichkeit für den organisatorischen Aufwand bei Deutschförderklassen.
- Administratorinnen und Administratoren an humanberuflichen Schulen werden bei der Dienstzulage gleichgestellt.
- Erhöhung der Wochenstunden für Verwaltungsaufgaben in Schulclustern mit bis zu 200 Schülerinnen und Schülern an allgemein bildenden Pflichtschulen von zwölf auf 20 Wochenstunden. „Damit wird sichergestellt, dass die Leitung eines solchen Schulclusters von der Unterrichtsverpflichtung freigestellt werden kann.“
- Änderung bei der Berechnung der Dienstzulage für die Leitung eines Schulclusters.
- Die maßgebliche Gruppengröße für die Ressourcenberechnung wird von 25 auf 20 Schülerinnen und Schülern abgesenkt.
- Verbesserung bei Administratorinnen und Administratoren im Bereich der AHS/BMHS
„Zusätzlich zu den Schulleitungen wird es an den Pflichtschulen erstmals zusätzliche Ressourcen für die pädagogisch-administrative Entlastung der Schulen geben“, so Deckenbacher, die diese Maßnahmen als wichtigen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet.
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