Mit dem Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG) soll der Ausbau der Biogasproduktion angekurbelt werden. Doch anstatt wie beim Ökostrom auch beim Gas Anreize zu setzen, um neue Biogasanlagen zu bauen, soll Gas mit Hilfe von Strafzahlungen verteuert werden. Der Fachverband Gas Wärme rechnet bis 2030 mit Mehrkosten in Milliardenhöhe. Das würde Energie wieder zum Inflationstreiber machen.
Grünes Gas soll teuer und unattraktiv gemacht werden, statt es mit Anreizen zu einem Erfolgsmodell zu machen. In einem entsprechenden Gesetz soll den Gasversorgern rückwirkend zum 1. Jänner 2024 vorgeschrieben werden, wie viel erneuerbares Gas sie jährlich an Endkunden verkaufen müssen. Werden die vorgegebenen Ziele verfehlt, sind Strafzahlungen fällig. Die Höhe dieser Strafzahlungen bestimmt wiederum den Preis, zu dem Versorger Biogas am Markt beziehen können. Das System schafft somit keine positiven, kosteneffizienten Anreize zum Markthochlauf von Grünem Gas, sondern hat eher planwirtschaftlichen Charakter. Mehrkosten bezahlen die Endkunden.
Nicht erfüllbare Vorgaben wirken inflationstreibend
Laut der aktuellen Fassung des Erneuerbaren-Gas-Gesetzes (EGG) müssten Österreichs Gasversorger bereits heuer einen gewissen Anteil fossilen Gases durch erneuerbares Gas ersetzen. Dies gilt rückwirkend zum 1. Jänner dieses Jahres. Allerdinges gibt es aktuell schlichtweg zu wenig Biogas, um damit die vorgegebenen Quoten zu erfüllen, was zukünftige Strafzahlungen in die Höhe treiben wird. Hinzu kommt noch, dass in dem Gesetz die Klimaschutzministerin ermächtigt wird sowohl Strafzahlungen als auch die zu erfüllende Quote per Verordnung einfach zu erhöhen, kritisiert der Fachverband Gas Wärme (FGW). Laut Peter Weinelt, dem Obmann des FGW und Generaldirektor der Wiener Stadtwerke, wird mit dem Beschluss dieses Gesetzes Energie zum Inflationstreiber: „Damit verbundene Mehrkosten werden auf alle Energiekunden durchschlagen.“
Gesetz als Treiber der Geldentwertung
Die daraus resultierenden höheren Gaspreise hätten weitreichende Auswirkungen:
1) Steigende Gaspreise verteuern Strom- und Fernwärmepreise. Das befeuert die zuletzt wieder gesunkene Geldentwertung.
2) Für die Industrie steigen die Herstellungskosten. Die Folge: Produkte werden teurer.
3) Sparten, die in Österreich nicht mehr kostendeckend produzieren können, könnten gezwungen werden, ins Ausland abzuwandern.
4) Durch die Abwanderung von Industriebetrieben wird die Arbeitslosenrate weiter steigen.
Gesetz verstößt gegen Beihilfenrecht
Da für den vorliegenden Gesetzesentwurf eine 2/3-Mehrheit im Parlament erforderlich ist, benötigt die Bundesregierung für den Beschluss auch die Stimmen von Oppositionsparteien. Während die FPÖ bereits im Vorfeld der Sitzung eine Zustimmung ausgeschlossen hat, fordert die SPÖ für ihre Zustimmung eine Entlastung der Endverbraucher.
Der Paragraph 11 des Erneuerbaren-Gas-Gesetzes kann zwar eine derartige Entlastung vorsehen. Doch diese Entlastung verstößt womöglich gegen die Spielregeln der EU: Selbst aus einem Rechtsgutachten des Klimaministeriums vom 1. Juli 2024 geht hervor, dass es fraglich ist, ob die Europäischen Kommission Förderungen des § 11 EGG beihilfenrechtlich genehmigen würde. Zudem ist davon auszugehen, dass das Klimaministerium dies nicht im Vorfeld mit der Europäischen Kommission abgeklärt hat. Zudem sollen die konkreten Regelungen zu Gewährung und Abwicklung der Entlastungszuschüsse in eine Verordnung ausgelagert werden. Das heißt, abgesehen von verfassungs- und europarechtlichen Bedenken, bleibt offen, wann, beziehungsweise ob überhaupt eine derartige, kostensenkende Verordnung erlassen werden würde.
Günstigere Alternativen zum Erneuerbaren-Gas-Gesetz
Der Fachverband Gas Wärme tritt für ein besseres und vor allem konstruktiveres Gesetz auf der Basis eines Marktprämienmodells ein. Peter Weinelt: „Wir laden den Gesetzgeber ein, sich an dem Erfolgsmodell für Ökostrom zu orientieren. Denn da werden über wettbewerbliche Ausschreibungen Anreize für eine effiziente Grün-Gas-Produktion geschaffen.“ Zweiter Vorteil: Bereits vorhandene Abwicklungsstellen und bewährte Prozesse können genutzt werden. Unnötige Mehrkosten werden also vermieden. Anstatt zu experimentieren kann das Marktprämienmodell nach dem bestehenden Vorbild rasch umgesetzt werden. Weinelt abschließend: „Die Energiewende ist zu wichtig und dringend, als dass man sich auf ein verfassungs- und europarechtlich bedenkliches Gesetz einlassen sollte. Das von uns vorgeschlagene Marktprämienmodell für Grüne Gase schafft hingegen Rechtssicherheit und könnte innerhalb weniger Monate konzipiert und beschlossen werden.“
Über Gas
Gas nimmt in der umweltbewussten Energieversorgung eine Schlüsselrolle ein: Die Energie der Zukunft lässt sich effizient und komfortabel fürs Heizen, die Warmwasserbereitung, Kälte- und Stromerzeugung und als Kraftstoff für Automobile einsetzen. Gas verbrennt ohne Feinstaub und Partikel und ist damit der emissionsärmste fossile Energieträger. Mit Biomethan aus biogenen Reststoffen, synthetischem Methan (SNG) aus erneuerbaren Stromquellen und Wasserstoff bietet Gas auch grüne Alternativen.
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