Vier Monate lang hatte ein Arbeitnehmer, der bei einer Firma im Süden von Linz beschäftigt war, kein Gehalt mehr ausbezahlt bekommen. Seine Beschwerde beim Chef blieb erfolglos, daher trat er im heurigen März berechtigterweise vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus. Die Firma überwies ihm daraufhin fast 16.000 Euro netto – ohne Gehaltsabrechnung. Da das bei weitem nicht alles war, was ihm der Arbeitgeber schuldig geblieben war, wandte er sich an die AK Oberösterreich.
Der Mann war rund zwölf Jahre bei dem Unternehmen als Automatisierungstechniker angestellt. Vier Monate lang ließ er es sich gefallen, dass ihm sein Chef kein Gehalt überwies, dann platzte ihm der Kragen. Er forderte den Arbeitgeber auf, ihm das ausstehende Gehalt nachzuzahlen und setzte ihm eine Frist von knapp zwei Wochen. Sollte diese verstreichen, werde er berechtigterweise vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag aussteigen, so das AK-Mitglied.
Nachdem die Frist verstrichen war, setzte der Arbeitnehmer in die Tat um, was er angekündigt hatte: Er trat berechtigt vorzeitig aus. Eine Woche später bekam er von seinem früheren Arbeitgeber knapp 16.000 Euro netto nachgezahlt. Wie sich dieser Betrag zusammensetzte, war dem Techniker unklar, auch weil er keine Gehaltsabrechnung erhalten hat.
Er wandte sich an die Arbeiterkammer und ließ seine Ansprüche nachrechnen. Neben den offenen Gehaltszahlungen waren auch noch Diäten, Taggelder, Schmutz- und Montagezulagen, Überstunden, Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen ausständig. Dazu kam der Anspruch auf einen Schadenersatz in Form einer Kündigungsentschädigung bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin durch den Arbeitgeber – weil der Beschäftigte berechtigt wegen vorenthaltenen Entgeltansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ausgetreten war.
Die AK forderte die gesamten offenen Ansprüche, abzüglich der bereits erhaltenen Nettozahlung, bei der Firma ein. Diese wollte sich nicht auf eine Klage einlassen und zahlte alles nach: In Summe fast 48.000 Euro brutto.
„Immer wieder versuchen Firmen, ihre Mitarbeiter einfach nicht zu bezahlen. Wohl auch, weil das Schlimmste, was ihnen passieren kann, die Nachzahlung der offenen Ansprüche ist
“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Das sei respektlos und unverantwortlich, so Stangl, weil die Arbeitnehmer:innen dadurch in existenzielle Schwierigkeiten gebracht werden. „Damit unsere Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, sich in einer der 14 Bezirksstellen und der Zentrale in Linz Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen
“, sagt Andreas Stangl.
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