Die Aids Hilfe Wien nutzt den Zero HIV Stigma Day, um die Gesellschaft über HIV und die Auswirkungen von Stigmatisierung zu informieren und Betroffene zu unterstützen. Aufklärung sei hier der Schlüssel betont Dr.in Mirijam Hall.
Anlässlich des Zero HIV Stigma Day am 21. Juli informiert die Aids Hilfe Wien über HIV-bezogene Stigmatisierung und Diskriminierung: Laut aktuellen Daten fanden 70% aller Diskriminierungen in Österreich im Jahr 2023 im Gesundheitswesen statt, aber auch strukturelle Diskriminierung in verschiedenen anderen Bereichen kommt vor. Die Stigmatisierung und die damit einhergehenden Benachteiligungen von HIV-positiven Menschen können schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben, einschließlich Depression, Angst und vermindertem Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung. Dies beeinträchtigt sowohl das psychische Wohlbefinden als auch die Therapietreue der Betroffenen erheblich.
Die Aids Hilfe Wien macht daher anlässlich des Zero HIV Stigma Day auf die dringende Notwendigkeit aufmerksam, Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit HIV zu bekämpfen. Dr.in Mirijam Hall, Vorsitzende der Aids Hilfe Wien, betont: „Menschen, die mit HIV leben, haben im Gesundheitssystem mitunter noch immer erhebliche Nachteile und erleben diskriminierendes Verhalten von Gesundheitspersonal. Deshalb müssen wir gemeinsam gegen Stigmatisierung und Schlechterbehandlung ankämpfen.“
Zahnarztpraxis verweigert Mundhygiene
Trotz eines Urteils gegen eine Zahnärztin im Jahr 2023 kommt es weiterhin zu diskriminierenden Vorfällen auch im Gesundheitswesen. Ein besonders gravierender Fall zeige die Notwendigkeit der Antidiskriminierungsarbeit:
„Eine Person berichtete uns in diesem Jahr, dass man ihr aufgrund ihres HIV-Status eine Mundhygiene-Behandlung verweigert hatte. Die Begründung es gäbe ‚keine ausreichende Schutzausrüstung‘ in der Praxis. Dieses Argument ist jedoch wissenschaftlich nicht haltbar, da die Einhaltung der üblichen Hygienevorschriften in (Zahn-)Ärzt*innenpraxen völlig ausreicht, um vor einer HIV-Übertragung zu schützen. Hier ist mehr Aufklärungsarbeit nötig,“ hält Hall fest.
Sie führt weiter aus: “Erfahrungsgemäß beruhen viele Diskriminierungen – auch im privaten Bereich – auf Unwissenheit. Daher ist Aufklärung unerlässlich, um Diskriminierung zu beenden und die Gesundheit aller zu schützen.“
HIV als Grund für Berufsausschluss
Die AIDS-Hilfen Österreichs setzen sich aktiv für die Aufhebung struktureller Diskriminierung ein. Ein aktuelles Beispiel ist die Kritik am Ausschluss von HIV-positiven Personen vom Bewerbungsverfahren für den Polizeidienst in Österreich. Die unsachliche Zugangsbeschränkung stellt, aus Sicht der AIDS-Hilfen, eine klare Form der Diskriminierung dar und steht nicht im Einklang mit dem aktuellen medizinischen Stand, nach dem unter wirksamer antiretroviraler Therapie keine Übertragung des HI-Virus mehr möglich ist. Diese Erkenntnis wird durch das Prinzip „undetectable = untransmittable“ (U = U) gestützt, welches besagt, dass Menschen mit HIV unter einer nachweisbaren Viruslast keine HIV-Infektion mehr übertragen können.
HIV und Sexarbeit
Ein weiteres Beispiel für strukturelle Diskriminierung ist das Berufsverbot für HIV-positive Personen in der Sexarbeit, obwohl diese unter wirksamer Therapie keine Gefahr für die Übertragung des Virus darstellen. Dieses Verbot führt dazu, dass HIV-positive Sexarbeiter*innen oft in die Illegalität gedrängt werden, was nicht nur ihre Gesundheit gefährdet, sondern auch zu einer weiteren Stigmatisierung und Ausgrenzung führt. Die AIDS-Hilfen betonen, dass die Legalisierung und Regulierung der Sexarbeit unter wirksamer Therapie nicht nur die Gesundheit der Betroffenen schützen würde, sondern auch ihre Rechte stärken könnte.
Zusätzliche Untersuchung bei Führerscheinprüfung
Auch in anderen Bereichen kommt strukturelle Diskriminierung vor. Dank der intensiven Aufklärungsarbeit der Aids Hilfe Wien konnte im Juni 2024 eine problematische Situation bei einer Führerscheinprüfung erfolgreich gelöst werden. Eine Person sollte aufgrund einer HIV-Infektion zu einer zusätzlichen Untersuchung durch den*die Amtsarzt*in einbestellt werden. Durch das Eingreifen der Aids Hilfe Wien wurde klargestellt, dass eine HIV-Infektion selbstverständlich kein genereller Grund für eine solche zusätzliche Überprüfung ist.
Antidiskriminierungsarbeit zeigt Erfolge
„Durch unsere Beratung und Interventionen können wir Menschen, die aufgrund ihrer HIV-Infektion schlechter behandelt werden, oft unterstützen, damit sie zu ihrem Recht kommen“, sagt Dr.in Mirijam Hall, Vorsitzende der Aids Hilfe Wien. Die Antidiskriminierungsstelle der Aids Hilfe Wien spielt dabei durch die österreichweite Sammlung der Diskriminierungsmeldungen im Auftrag der AIDS-Hilfen Österreich eine zentrale Rolle, indem sie diese analysiert und Betroffene direkt unterstützt und berät. Diese Maßnahmen sind entscheidend für die Bewusstseinsbildung und Aufklärung in der Gesellschaft, um das Ziel eines Zero Stigma zu erreichen.
Service: Hier können Diskriminierungsfälle anonym und vertraulich gemeldet werden: https://aids.at/leben-mit-hiv/antidiskriminierung/
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