Die Prävention der Geldwäscherei ist eine wichtige Waffe im Kampf gegen organisierte Kriminalität sowie die Finanzierung des Terrorismus. Der Spur des Geldes folgen zu können, hilft den Ermittlungsbehörden, Hinweise und Beweise für kriminelle Aktivitäten zu finden. Bargeldtransaktionen hinterlassen aber kaum Spuren. Es ist daher wichtig, dass bei größeren Zahlungen in bar die Identität der Kundin oder des Kunden festgestellt und festgehalten wird. In der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ erklärt daher Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) unter dem Titel „Nur Bares ist Wahres“, wann und warum sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Zahlungen oder Finanztransaktionen ausweisen müssen.
Bestimmte Anbieterinnen und Anbieter von Waren oder Dienstleistungen sind gesetzlich verpflichtet, ab einer bestimmten Wertgrenze ihrer Leistung die Identität ihrer Kundinnen und Kunden sorgfältig zu prüfen. Sie haben einen Identitätsnachweis zu verlangen und vom Ausweis eine Fotokopie anzufertigen. Die Dokumentation der Transaktion dient dabei auch dazu, die Herkunft des Geldes nachzuvollziehen.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich aber nicht nur bei Bankgeschäften auf jeden Fall auszuweisen. Die Identität muss auch bei anderen Geschäften festgestellt und dokumentiert werden. Dies ist auf jeden Fall erforderlich:
- Wenn sie bei Finanzdienstleistern wie etwa Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen eine neue Geschäftsbeziehung eingehen, sie insgesamt mehr als € 15.000 einzahlen oder es Hinweise gibt, die den Verdacht auf Geldwäscherei begründen.
- Wenn sie im Kunsthandel eine Zahlung von mindestens € 10.000 leisten, egal ob bar oder unbar.
- Wenn sie im Handel einen Einkauf über € 10.000 tätigen, und zwar egal ob für ein Auto, Antiquitäten, Schmuck, Drogeriewaren, Elektrogeräte, Möbel, Lebensmittel oder im Zoofachhandel.
- Wenn sie eine konzessionierte Spielbank besuchen, unabhängig davon, ob sie am Glückspiel teilnehmen.
- Wenn sie bestimmte Leistungen von beratenden Berufen wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern in Anspruch nehmen, insbesondere bei Finanz- oder Immobilientransaktionen, deren Wert € 15.000 übersteigt.
Banken, Finanzinstitute und bestimmte Gewerbetreibende sind überdies verpflichtet, verdächtige Transaktionen – etwa im Vergleich zum üblichen Geschäftsverlauf ungewöhnlich hohe Transaktionen oder verdächtiges Verhalten des Kunden an sich – an die zuständige Behörde zu melden.
Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Prävention der Geldwäscherei trägt aber nicht nur dazu bei, illegale Aktivitäten zu verhindern und die Integrität des Finanzsystems zu schützen, sie schützt auch die Kundinnen und Kunden, indem sie das Risiko von Betrug und Identitätsdiebstahl stark vermindert.
Diese Ausgabe von „Reden wir über Geld“ finden Sie auf der Website der FMA unter dem Link: https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/nur-bares-ist-wahres
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