WKNÖ-Pozdena: „9 Punkte für eine sichere und faire 24-Stunden-Betreuung“

Der Vater erleidet einen Schlaganfall und braucht nach dem Spitalsaufenthalt Betreuung daheim – nur eines von vielen Beispielen aus der Praxis. Ein Beispiel, das jeden und jede treffen kann. Morgen schon. Für die Angehörigen wird die Frage der Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung dann oftmals zur Herkulesaufgabe. Hier setzt Robert Pozdena, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ), mit seinen Forderungen für eine sichere und faire 24-Stunden-Betreuung an: „Wer Betreuung daheim braucht, sollte sie auch bekommen und sie sich leisten können. Das funktioniert nicht ohne eine deutliche Erhöhung der Förderungen.“ Konkret reklamiert der Obmann eine Erweiterung der bestehenden Basisförderung von 800 Euro um zweckgebundene Mittel auf durchschnittlich 1.450 Euro. Einen „Fairnessbonus“ soll es beispielsweise geben, wenn sich der Betroffene zur Bezahlung von Mindesthonoraren an die Betreuer:innen verpflichtet. Ebenfalls Extramittel sollen in Form eines Qualitätsbonus für die Begleitung durch diplomierte Pflegekräfte ausgeschüttet werden. 

Eine weitere zentrale Maßnahme im Zuge des neu ausgearbeiteten 9-Punkte-Programms für eine sichere und faire 24-Stunden-Betreuung sei die Linderung des Personalmangels. „Auch Betreuungskräfte aus europäischen Drittstaaten sollen in Österreich einen Gewerbeschein lösen dürfen“, betont Pozdena. „Der Betreuungsbedarf der Menschen steigt. Das heißt auch, dass wir mehr Betreuungskräfte brauchen, um eine bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können.“ 

Das 9-Punkte-Programm für eine sichere und faire 24-Stunden-Betreuung im Detail: 

1. Förderung auf insgesamt 1.450 Euro erhöhen

    … durch Erweiterung der bestehenden Basisförderung von 800 Euro um zweckgebundene Mittel für faire Honorare und die Einbindung der Fachpflege auf insgesamt durchschnittlich 1.450 Euro. 

    2. Grundlagen für faire Honorare schaffen
    … durch einen zweckgebunden Fairnessbonus als Förderplus, wenn die/der Betroffene sich zur Bezahlung von Mindesthonoraren an die Betreuungskräfte verpflichtet (gekoppelt an die Pflegegeldstufen, im Durchschnitt 365 Euro). 

    3. Begleitung durch Fachpflege fördern
    … durch einen zweckgebundenen Qualitätsbonus für die begleitende Einbindung von diplomierten Pflegefachkräften, um eine sichere, gesetzeskonforme und qualitätsgesicherte Betreuung zu gewährleisten (gekoppelt an die Pflegegeldstufen, im Durchschnitt 285 Euro). 

    4. Vermittlungsagenturen zur Einbindung der Fachpflege verpflichten

    … durch eine gesetzliche Verankerung der Pflicht aller Agenturen zur Einbindung diplomierter Pflegefachkräfte in die Qualitätssicherung der 24-Stunden-Betreuung (unter vorhergehender Umsetzung einer entsprechenden Fördersystematik – siehe Qualitätsbonus). 

    5. Qualitätszertifikat ÖQZ-24 weiter ausbauen
    … durch Ausrollung und Weiterentwicklung des seit 2019 bestehenden Qualitätszertifikats für Vermittlungsagenturen, welches auf die Einbindung der Fachpflege und die Erfüllung definierter Qualitätskriterien für Betroffene und Betreuungskräfte abstellt. 

    6. Einkommensgrenze für Förderzugang anpassen
    … durch Anhebung der – seit Einführung kein einziges Mal valorisierten – Einkommensgrenze von 2.500 Euro auf 3.500 Euro (um nicht immer mehr Betroffene aus der Förderung auszuschließen). 

    7. Wert der Förderung trotz Inflation erhalten

    … durch Festlegung einer jährlichen Valorisierung der Förderelemente (Bundes- und gegebenenfalls Landesförderungen, Fairnessbonus, Qualitätsbonus, Einkommensgrenzen)

    8. Unterstützung aus der Sozialhilfe neu ordnen

    … durch eine einheitliche Regelung der Sozialhilfezuschüsse zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung in den Bundesländern – mit dem Ziel, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kosten bis zur Höhe der Kosten einer stationären Unterbringung zu übernehmen (siehe Beispiel Steiermark).

    9. Betreuungskräfte aus Drittstaaten nicht weiter ausschließen

    … durch Schaffung der Möglichkeit der Gewerbeausübung für Betreuungskräfte, deren Herkunftsland außerhalb der EU liegt (beispielsweise Serbien, Bosnien), um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.

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