Am vergangenen Montag wurde eine Richtlinie des Bundes veröffentlicht, die zum Ziel hat, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt zu fördern. In erster Linie sollen jetzt Projekte finanziert werden, die Menschen, die derzeit in Behindertenwerkstätten (sog. „Tagesstrukturen“) arbeiten, den Schritt auf den regulären Arbeitsmarkt ermöglichen.
Das Sozialministerium stellt diese Projekte bis zum Jahr 2026 insgesamt EUR 36 Mio. zur Verfügung, ein weiteres Drittel der Kosten wird von den Ländern übernommen. In Summe stehen EUR 54 Mio. zur Verfügung.
Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser kommentiert dies so: „Das ist ein guter erster Schritt, doch weitere müssen folgen, denn die Finanzierung eines inklusiven Arbeitsmarktes darf nicht über Projekte organisiert und zeitlich beschränkt bleiben, sondern muss zur Regel werden. Außerdem muss auch die Arbeit von Menschen in Werkstätten als Arbeit anerkannt werden.“
Voraussetzung für die Förderung ist laut Ministerium eine kollektivvertragliche Entlohnung, das Vorhandensein von Arbeitsverträgen und die Person muss vollumfänglich sozialversichert sein.
Die Diakonie sieht darin einen „ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Nämlich für jene, die im Rahmen dieser Projekte auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen, geht es jetzt endlich weg vom Taschengeld hin zu einem regulär anerkannten und fair bezahlten Arbeitsverhältnis“. Wichtig sei es nun, dass in einem ersten Schritt entsprechende Projekte umgesetzt und evaluiert werden, „und dass für die Zukunft ein Inklusionsfonds eingerichtet wird“, so Moser.
Denn, egal wo Menschen mit Behinderungen arbeiten, es sei wichtig, dass sie ihre (für Assistenz und anfallende Pflegeleistungen) dringend benötigten Sozial- und Gesundheitsleistungen nicht verlieren. Deshalb fordert die Diakonie, dass eine Kombination aus Lohn und Sozialleistungen möglich wird und das, was an Unterstützungsleistungen gebraucht wird, aus dem Inklusionsfonds finanziert wird.
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