Mit der heute veröffentlichten Förderrichtlinie „inklusive Arbeit“ des Sozialministeriums werden Projekte in allen neun Bundesländern finanziert, die Menschen mit Behinderungen, die momentan in tagesstrukturierenden Einrichtungen der Länder beschäftigt und für ihre Tätigkeit nur unfallversichert sind bzw. lediglich ein Taschengeld in der Höhe von EUR 35 bis EUR 100 erhalten, einen Wechsel auf den offenen Arbeitsmarkt ermöglichen.
Dies kann entweder in einem inklusiven Modell am ersten Arbeitsmarkt, in einem integrativen Modell (z.B. im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitskraftüberlassung) oder in einem innovativen Projekt in einem organisatorisch und/oder räumlich abgegrenzten Bereich einer bestehenden Einrichtung umgesetzt werden.
Gleich ist allen drei Modellen, dass eine kollektivvertragliche Entlohnung erfolgen muss, die Beschäftigung im Rahmen von echten Arbeitsverträgen passieren muss und die Personen voll in der Sozialversicherung versichert sein müssen.
Das Sozialministerium stellt für entsprechende Projekte bis zum Jahr 2026 insgesamt EUR 36 Mio. zur Verfügung, ein weiteres Drittel der Kosten tragen die Länder, sodass insgesamt EUR 54 Mio. zur Verfügung stehen.
„Diese Förderrichtlinie stärkt die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie ermöglicht, dass auch Menschen mit hohem und sehr hohem Unterstützungsbedarf ihren Lebensunterhalt am ersten Arbeitsmarkt verdienen können und stellt damit einen Schritt in die richtige Richtung dar. Jetzt gilt es, dass die Projekte möglichst rasch auf den Boden gebracht werden, damit Menschen mit Behinderungen auch tatsächlich davon profitieren.
“, erklärt Behindertenrat-Präsident Klaus Widl.
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