Der ÖGB zeigt sich erfreut über die neue Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“, die insgesamt 36 Millionen Euro für Projekte bereitstellt, um Menschen mit Behinderung den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. „Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, und dazu gehören die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt und ein faires Einkommen. Das ist ein längst überfälliger Schritt, nur so kann auch Armut im Alter verhindert werden“, sagt Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB, fügt aber hinzu: „Es ist entscheidend, dass diese Initiative keine Eintagsfliege bleibt. Es müssen weitere Maßnahmen folgen, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu fördern.“
Fairer Lohn statt Taschengeld
Der ÖGB fordert schon lange eine angemessene Entlohnung statt Taschengeld und somit die Schaffung sozialversicherungsrechtlich abgesicherter Beschäftigung für Menschen mit Behinderung. „Es ist eine Frage der Würde und der Gerechtigkeit, dass erwachsene Menschen nicht mit einem geringen Taschengeld abgespeist werden. Sie müssen für ihre geleistete Arbeit fair bezahlt werden. An fairer Bezahlung, die für soziale Absicherung sorgt und eine Pension ermöglicht, führt kein vorbei“, betont Berger.
Barrierefreiheit als Schlüssel zur Teilhabe
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Richtlinie ist die Förderung barrierefreier Arbeitsplätze. „Menschen mit Behinderung haben es am Arbeitsmarkt immer noch sehr schwer. Entweder sie finden keinen Job oder sie kämpfen mit nicht barrierefrei gestalteten Arbeitsplätzen. Barrierefreiheit ist für viele Betroffene eine Voraussetzung, um sich aktiv in die Arbeitswelt einbringen zu können. Gerade jetzt, wo viele Unternehmen dringend nach Arbeitskräften suchen, ist es wichtig, nicht auf dieses Potenzial zu verzichten“, erklärt Berger.
UN-Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen
„Bis zu einer vollständigen und gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft ist noch viel zu tun“, betont ÖGB-Expertin Martina Lackner anlässlich der neuen Förderrichtlinie. Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention zwar unterschrieben, aber „erst wenn die UN-Konvention komplett umgesetzt ist, wird das Recht auf ein selbstbestimmtes, eigenmächtiges und unabhängiges Leben für alle ermöglicht.“
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund