Wien, 15. Juli 2024- Aufgabe der bundesweit organisierten Verbände ist es Tafeleinrichtungen und Sozialmärkte in Österreich zu vertreten! Hauptanliegen ist die gemeinnützige Unterstützung von Armutsbetroffenen mit geretteten und gespendeten Lebensmitteln zur Entlastung des Haushaltsbudgets. Somit grenzen sich diese deutlich von kommerziellen Lebensmittelretterorganisationen ab!
Die Umsetzung einer Sachleistungskarte/Bezahlkarte für Asylwerbende, die gerade in Niederösterreich eine Testversion durchläuft, schließt Tafeln und Sozialmärkte gänzlich aus! Mit dem jetzigen System werden Supermarktketten, Fast Food Restaurants und Gaststätten, sowie ein Gutscheinvertriebssystem finanziert, gleichzeitig wird einer armutsgefährdeten Personengruppe die günstigste Einkaufsmöglichkeit vorenthalten.
„Profiteur:innen unserer Tätigkeit sind keine wirtschaftlichen Unternehmen, sondern Armutsbetroffene! Besonders Menschen, die sich gerade in einem Asylverfahren befinden sind auf unsere Unterstützung angewiesen, einerseits mit gratis/kostengünstigen Lebensmitteln und andererseits durch die Möglichkeit des Austausches und der Integration
!
“ So Erwin Hehenberger, Obmann des Verbands der österreichischen Tafeln.
Je nach Konzept erhalten die Hilfsbedürftigen Lebensmittel an den Tafeln entweder gratis oder gegen einen pauschalen Logistikkostenbeitrag, in Sozialmärkten zu einem Stückpreis etwa 75% unter dem Marktpreis.
DIE TAFELN und SOMA Österreich und Partner fordern in ihrer Funktion respektive als Interessensvertreter ihrer Mitglieder und der armutsbetroffenen Menschen, folgende Aspekte in der Umsetzungsverordnung zu berücksichtigen:
- Tafeln und Sozialmärkte, müssen kostenfrei als Partner der Kartendienstleister (z.B.:Pluxee) in das System der Sachleistungskarte/Bezahlkarte integriert werden. Kosten für Vertragspartnerschaften können nicht von Sozialorganisationen getragen werden!
- Hilfs- und Schutzbedürftige Menschen können bei den Tafeln und Sozialmärkten mit ihrem ohnehin geringen Budget ein Vielfaches mehr an Lebensmittelns als im konventionellen Handel beziehen. Dies muss seitens der Regierung gewährleistet werden
- Asylwerbende müssen selber entscheiden können, wie und wofür sie ihr Geld ausgeben. Das Bar-Taschengeld (in der Höhe von 40 €) bietet kaum die Möglichkeit für Telefonkosten, Tickets für den öffentlichen Verkehr, soziale Teilhabe etc. aufzukommen.
- Würde die Gruppe der Asylwerber*innen, die als „Kund*innen“ bei den Mitgliedern sehr hoch repräsentiert ist, durch die Sachleistungs-/Bezahlkarte von Tafeln und Sozialmärkten ausgeschlossen, kann das kaum abschätzbare Folgen haben (Suppenküchen wären überlaufen, Straßenbettelei könnte stärker werden etc.). Tafeln und Sozialmärkte sind wichtige Orte der Vernetzung und Integration, sollten diese als Anlaufstelle für Asylwerbende ausfallen so muss dafür ein kostenfreies Äquivalent etabliert werden.
DIE TAFELN und SOMA Österreich und Partner ersuchen diese Forderungen in der letztgültigen Verordnung zur Umsetzung Sachleistungs-/Bezahlkarte zu berücksichtigen und ein menschenwürdiges System zu etablieren, dass Menschen den Zugang zur sozialen Teilhabe vereinfacht und nicht noch zusätzlich erschwert.
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