Mit August greift die Entlastung durch die ökosoziale Steuerreform für das Jahr 2024: 460.000 Selbständige mit niedrigen und mittleren Einkommen sind betroffen und erhalten mit der kommenden Beitragsvorschreibung eine Gutschrift der Krankenversicherungsbeiträge zwischen 60 und 315 Euro. Die Gesamtsumme beträgt 65 Millionen Euro. „Die Kosten übernimmt der Bund. Um eine für unsere Versicherten unbürokratische Abwicklung zu ermöglichen, erfolgt eine entsprechende Gutschrift via Vorschreibung. Die SVS rechnet die Gesamtsumme mit dem Bund ab“, erläutert Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).
Anspruch auf die Gutschrift im Jahr 2024 haben Gewerbetreibende, Freiberufler und Neue Selbständige, die zum Stichtag 31. Mai in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflicht- oder selbstversichert waren, sowie Betriebsführer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, deren im Betrieb hauptberuflich beschäftigte Angehörige und persönlich haftende Gesellschafter einer OG oder KG, die zum Stichtag 15. Jänner in der Krankenversicherung nach dem BSVG pflichtversichert waren und deren Beitragsgrundlage 2.900 Euro nicht übersteigt.
Die jährliche Beitragsgutschrift wird von der SVS in der Sommer-Beitragsvorschreibung, die in den kommenden Wochen verschickt wird, berücksichtigt und richtet sich nach der Beitragsgrundlage. Die Buchung der Gutschrift verringert die offene Beitragsforderung. Alle relevanten Informationen und Services zur Beitragsvorschreibung sind für SVS-Versicherte im svsGO-Kundenportal abrufbar.
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