Tiroler Wolfsurteil: EuGH bleibt bei strenger Judikatur – VIRUS tritt Desinformation entgegen

Als dreiste Desinformation bezeichnet Wolfgang Rehm der Sprecher der Umweltorganisation VIRUS den Versuch von VP-Funktionären in Landwirtschaftskammer und Bauernbund so zu tun, als hätte der  Europäische Gerichtshof beim gestern verkündeten Tiroler Wolfsurteil ihre Tricksereien bestätigt „Da wurde offenbar gleich nach Bekanntwerden des Urteils auf den Aussendungsknopf gedrückt bevor noch dessen Text gelesen war und verschwammen Wunschdenken und Wirklichkeit“.

Der EuGH habe im Urteil C-601/22 in Bestätigung seiner bisherigen Judikaturlinie klargestellt, dass auch weiterhin Ausnahmebewilligungen vom Tötungsverbot der FFH-Richtlinie nur dann erteilt werden dürfen, wenn das Schutzgut Wolf im günstigen Erhaltungszustand verbleibe und sei aber im Verfahren hervorgekommen, dass weder lokal noch österreichweit ein günstiger Erhaltungszustande gegeben ist. Er habe weiters festgehalten, dass das Nichtvorliegen anderweitiger zufriedenstellender Lösungen wie etwa Herdenschutzmaßnamen nachzuweisen ist und auch kritisiert dass die Republik Österreich keine Anstalten gemacht habe, dafür vorgesehene EU-Fördermittel abzurufen. „Was der EUGH explizit nicht gesagt hat ist, dass der sprichwörtlich bauernschlaue Ersatz von Bescheidverfahren durch Entnahmeverordnungen dazu führen würde, dass rechtswidriges Handeln plötzlich rechtskonform wird“, kritisiert Rehm. Die Republik Österreich sei seit dem von der ÖVP initiierten Beitritt aufgrund der EU-Verträge und der dazu ergangenen Rechtsprechung verpflichtet, EU-Recht vorrangig anzuwenden und dürfe aus der Nichtanwendung von Unionsrecht keinen Vorteil ziehen. „Bevor die Republik das dann irgendwann durch eine Verurteilung ausbaden muss, braucht es härtere Strafen für renitente Provinzpolitiker, die einfach glauben vorrangige Rechtsvorschriften ignorieren zu können“, so Rehm abschließend.

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