In einem bedeutenden Schritt zur Regulierung des digitalen Finanzwesens hat die Europäische Union die Verordnung über Kryptowerte (MiCA-VO; VO (EU) 2023/1114) verabschiedet. Diese Verordnung zielt darauf ab, einen einheitlichen Regulierungsrahmen für den Kryptowerte-Markt zu schaffen und tritt am 30. Dezember 2024 vollständig in Kraft. Angesichts der vielen Chancen und Risiken des digitalen Finanzwesens ist es notwendig, Vorschriften zu setzen, um einen transparenten und innovativen Markt zu schaffen sowie gleichzeitig AnlegerInnen zu schützen.
Dr. Peter Wagesreiter, Rechtsexperte und Partner bei HSP.law, begrüßt die Initiative der EU:
„Die Verordnung markiert einen wichtigen Schritt in der Entwicklung eines regulierten und transparenten Kryptomarktes, der sowohl den Schutz der AnlegerInnen als auch die Förderung von Innovationen im digitalen Finanzwesen im Blick hat. Bisher wurden Kryptowerte in den EU-Mitgliedstaaten vom Gesetzgeber und vom Regulator oft unterschiedlich, immer aber mit einer gewissen Skepsis behandelt; eine solche einheitliche Regelung wird also auch den Kryptowerten gut tun.“
Die Verordnung stellt Anforderungen für das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel von Kryptowerten auf. Alle Marktteilnehmer, die Kryptowerte ausgeben, öffentlich anbieten oder mit der Zulassung zum Handel befassen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Werten erbringen, müssen die neuen Regeln einhalten.
Die Europäische Union unterscheidet zwischen drei Kategorien von Kryptowerten:
- E-Geld-Token: Kryptowerte, deren Wert durch Bezugnahme auf eine amtliche Währung stabilisiert wird,
- Vermögenswertreferenzierte Token: Kryptowerte, deren Wert durch den Zusammenhang mit anderen Vermögenswerten oder Vermögenswertkörben stabilisieren,
- andere als die beiden genannten Kryptowerte.
Jede Kategorie ist mit spezifischen Rechtsfolgen verbunden. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen u.a. über Anbieter und Kryptowert, die jedenfalls klar und eindeutig gefasst sein müssen. Dieses Paper muss der zuständigen Aufsichtsbehörde übermittelt werden, um die Zulassung zu beantragen. Wird der Wert daraufhin in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen, gilt diese EU-weit. In einem Register sollen all die Whitepapers der verschiedenen Kryptowerte gesammelt und frei eingesehen werden.
Insbesondere für Stablecoins, also E-Geld-Token und vermögenswertreferenzierte Token, sind strenge Anforderungen vorgesehen. Sie müssen ein Mindestniveau an Liquidität nachweisen können und die Emittenten müssen ihren Sitz in der EU haben. Zudem haben KundInnen das Recht, jederzeit einen Rücktausch zum Nennwert zu verlangen.
„Die MiCA-Verordnung wird den europäischen Kryptomarkt nicht nur transparenter und sicherer machen, sondern auch global Standards setzen. Angesichts der schnellen Entwicklungen im Kryptosektor ist es wahrscheinlich, dass die EU in Zukunft weitere Anpassungen vornehmen wird“, so Dr. Wagesreiter abschließend.
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