„Freisprüche und Verfahrenseinstellungen vor Gericht gehören zum Wesen eines funktionierenden Rechtsstaates. Die Verfahren sind aber für die Betroffenen oft sehr teuer und können im Extremfall sogar ihren finanziellen Ruin bedeuten. Das liegt vor allem daran, dass die Entschädigung, die Freigesprochene erhalten, bisher mit 10.000 Euro gedeckelt war und oftmals weit unter den Kosten lag, die sie im Verfahren zu tragen hatten. Mit dem heutigen Beschluss im Parlament beseitigen wir diesen Missstand und erhöhen den Verteidigungskostenbeitrag massiv“, sagt Agnes Prammer, Justizsprecherin der Grünen. Für Betroffene von Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen werden in Zukunft jährlich 70 Millionen Euro statt bisher nur 2,4 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.
„Wir Grüne setzen uns seit jeher für eine gerechte und zugängliche Justiz ein, um die Rechte und den Schutz aller Bürger:innen zu gewährleisten. Dazu gehört auch ein angemessener Verteidigerkostenersatz, damit der Zugang zum Recht niemals vom finanziellen Status abhängt“, sagt Prammer und betont: „Jeder Mensch in Österreich muss seine Verteidigungsrechte wahrnehmen können, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten. Mit dem heutigen Beschluss lösen wir dieses Versprechen ein.“
Neben der massiven Erhöhung des Verteidigungskostenbeitrags wird auch ein mehrstufiges Modell eingeführt, in dem Überschreitungen dieser Pauschalbeiträge für besonders komplizierte Strafverfahren vorgesehen ist. „Je länger die Verfahren dauern, desto teurer werden sie. Das bedeutet, dass die Betroffenen im Falle eines Freispruchs bis dahin natürlich auch mehr Geld aufwenden mussten. Das im Gesetz vorgesehene Stufenmodell wird dazu beitragen, dass den Besonderheiten großer und komplexer Verfahren, besser Rechnung getragen werden kann“, sagt Prammer.
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