„Wenn Konsument:innen ein Recht haben, ist das gut. Wenn sie dieses Recht auch durchsetzen können, ist es besser und wenn sie das Recht gemeinsam und gebündelt durchsetzen können, ist es noch besser“, erklärt Ulli Fischer, Konsument:innenschutzsprecherin der Grünen und weiter: „Die Einführung der Verbandsklage ist ein Meilenstein im Konsument:innenschutz.“
Endlich wird es möglich sein, sogenannte Streuschäden, also Schäden die viele Konsument:innen betreffen, rasch und effizient vor einem einzigen Gericht, dem Wiener Handelsgericht, durchzusetzen, anstatt wie bisher vor verschiedensten Landesgerichten. Das erhöht die Effizienz, entlastet die Justiz und führt zu mehr Rechtssicherheit, da nicht mehr unterschiedliche Gerichte in derselben Frage unterschiedlich entscheiden können.
„Bemerkenswert an der heutigen Parlamentsdebatte war, dass, obwohl es sich um einen entscheidenden Fortschritt im Verbraucher:innenschutzgesetz handelt, die SPÖ gegen das Gesetz gestimmt hat“, hält Fischer fest.
Verbraucher:innen wurden bislang häufig vom Prozesskostenrisiko von der Durchsetzung ihrer Ansprüche abgeschreckt. Dieses wird nun durch die Unterstützung der Verbände (im neuen Gesetz qualifizierte Einrichtungen genannt) und Prozesskostenfinanzierer (die ohne Beteiligungsgrenze zur Finanzierung des Verfahrens in Anspruch genommen werden können) gemindert. Die Neuerung bedeutet auch, dass Unrecht sich für Unternehmen nicht mehr lohnt, da eine schnelle Rechtsdurchsetzung gewährleistet ist. Davon profitieren auch rechtstreue Unternehmen, da ihre Konkurrenz sich nun nicht mehr durch rechtswidriges Verhalten einen unfairen Marktvorteil verschaffen kann.
Anders als in Deutschland, wo die Klage auf den Anhang I der Richtlinie beschränkt ist, ermöglicht die österreichische Regelung Verbandsklagen in allen Bereichen des Zivilrechts, die Konsument:innen betreffen. Ein weiterer Vorteil der österreichischen Umsetzung ist die Hemmung der Verjährung der Ansprüche der betroffenen Verbraucher:innen während des Verfahrens.
Der Begriff Verbandsklage leitet sich daraus ab, dass ein Verband (wie der VSV, VKI, AK und andere) die Klage im Namen aller Geschädigten einreichen kann. Diese gebündelte Kraft verleiht den Konsument:innen eine starke Stimme vor Gericht.
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