Scharzenberger: Mehr Geld für die arbeitende Bevölkerung

Die Regierung präsentierte gestern ihre Pläne zur Verteilung des „variablen Drittels“ welches durch die Abschaffung der Kalten Progression zur Verfügung steht. „Die großen Gewinner dabei sind Leistungsträger und Familien“, freut sich Nationalratsabgeordnete Corinna Scharzenberger.

Die Abgeordnete ging auf weitere Details ein:

– Zwei Milliarden Euro Entlastung durch Abschaffung der Kalten Progression: Die Abschaffung der Kalten Progression wird die Menschen im kommenden Jahr um knapp zwei Milliarden Euro entlasten. „Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern – den Menschen bleibt mehr Netto vom Brutto“, erklärt die Obersteirerin Scharzenberger. Alle Steuerstufen – mit Ausnahme des Höchststeuersatzes von 55 Prozent bei Einkommen ab einer Million Euro – werden um knapp vier Prozent angehoben. Die neuen Tarifstufen ab 2025 sind: 13.308 Euro (erste Tarifstufe), 21.617 Euro (zweite Tarifstufe), 35.836 Euro (dritte Tarifstufe), 69.166 Euro (vierte Tarifstufe) und 103.072 Euro (fünfte Tarifstufe).

„Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist zusätzlich ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages von 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen“, fügt die Juristin hinzu.

– Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes: Das amtliche Kilometer Geld von derzeit 42 Cent wird auf 50 Cent pro Kilometer erhöht, wie Bundeskanzler Karl Nehammer ankündigte. „Wir wollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern damit unter die Arme greifen, denn wer auf das Auto angewiesen ist, um in die Arbeit zu kommen oder wer dienstliche Fahrten mit dem eigenen PKW zurücklegt, der darf nicht bestraft werden, indem er auf Kosten sitzen bleibt“, führt Scharzenberger aus.

Erfreut zeigte sich die Abgeordnete auch über die zahlreichen Verbesserungen, die im Nationalrat die letzten zwei Sitzungstage zur Abstimmung gebracht wurden bzw. heute noch auf der Tagesordnung sind. In diesen drei Sitzungstagen geht es um über 60 Gesetzesbeschlüsse. So hat sich der Nationalrat gestern einhellig für eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei Familien- und Studienbeihilfe ausgesprochen, begrüßte Scharzenberger diese Maßnahme.

Derzeit verlieren Studierende nach Erreichen des 20. Lebensjahrs den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie mehr als 15.000 Euro jährlich dazuverdienen, und ihre Studienbeihilfe wird gekürzt. Dies zwingt viele dazu, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn ihr Gehalt steigt. Ab 2025 wird die Zuverdienstgrenze sowohl im Familienlastenausgleichsgesetz als auch im Studienförderungsgesetz jährlich angepasst. Rückwirkend zum 1. Jänner 2024 wird die Grenze auf 16.455 Euro angehoben. Das entspricht dem ASVG-Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent für dieses Jahr.

„Unser Anspruch ist unser Bestes zu geben für die Menschen in diesem Land, und mit all diesen Maßnahmen greifen wir den Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern dieses Landes unter die Arme und schaffen faire Entlastungen“, freut sich Scharzenberger. (Schluss)

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