Wirtschaftsbund: Variables Drittel der kalten Progression für Arbeitnehmer und Unternehmer

Die im Ministerrat beschlossene Abgeltung des variablen Drittels der kalten Progression entlastet ab 1. Jänner 2025 gezielt Betriebe und die arbeitende Bevölkerung in Österreich.
„Für uns ist es essenziell, dass bei der Abgeltung des variablen Drittels der kalten Progression Leistungsträger belohnt und Unternehmer bei der Bürokratie entlastet werden. Durch die Anpassung der ersten fünf Tarifstufen und die volle Anpassung der Absetzbeträge stellen wir sicher, dass Erwerbseinkommen gerechter besteuert werden und Arbeiten attraktiver gestaltet wird. Von besonderer Bedeutung ist ebenfalls die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro, was einen erheblichen Bürokratieabbau bedeutet. Die Neuregelung des Sachbezugs für Dienstwohnungen ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Kleinunternehmen und zur Förderung wirtschaftlicher Stabilität. Gerade in Branchen wie dem Tourismus oder der Industrie, wo arbeitsplatznahe Unterkünfte häufig benötigt werden, schaffen wir damit zeitgemäße und faire Rahmenbedingungen. Es ist gut zu sehen, dass die freigewordenen Mittel nun gerecht an alle Leistungsträger Österreichs verteilt werden und zurück in jene Quellen fließen, die Österreichs Wohlstand schaffen. Klar ist, dass die Regierung nicht nur an heute, sondern auch an morgen denkt. Denn in Österreichs Wirtschaftsstandort zu investieren, bedeutet auch, in unsere Zukunft zu investieren“, so Wirtschaftsbund-Generalsekretär und Abg. z. NR. Kurt Egger.

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