2022 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen beschlossen. „Mit dem heutigen Beschluss des Maßnahmenpakets für Menschen mit Behinderungen setzen wir einige der darin enthaltenen Schritte um und treiben die Inklusion in Österreich weiter voran“, freut sich Bedrana Ribo, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen.
Eine der Maßnahmen war die Stärkung des österreichischen Behindertenrats: Nun wird er erstmals gesetzlich verankert und bekommt ein Jahresbudget von 870.000 Euro. Das Budget des Monitoring-Ausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention steigt ebenfalls. Die Behindertenanwältin bekommt neue Befugnisse, um Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt leichter nachzuweisen. Außerdem erhält sie die Möglichkeit, in den Landesstellen des Sozialministeriumsservice ständige Büros einzurichten. Damit haben Personen mit Behinderungen leichter Zugang zur Beratung und Unterstützung durch die Behindertenanwältin.
„Diese Maßnahmen stärken vor allem die Rechtsdurchsetzung und die kollektive Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen. In einem zweiten Teil des Maßnahmenpakets schaffen wir Förderungen und Erleichterungen für die einzelnen Betroffenen“, analysiert Ribo.
„Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft soll verstärkt finanziell gefördert werden. Dazu investiert der Bund insgesamt 50 Millionen Euro“, erläutert Ribo. Mit einem Teil des Geldes sollen Projekte finanziert werden, die Beschäftigte mit Behinderungen in Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt bringen. Dies soll vor allem durch verstärkte Unterstützung und Assistenz am Arbeitsplatz sowie dauerhafte, höhere Lohnkostenzuschüsse für Unternehmen geschehen. Ein anderer Teil soll in Projekte fließen, die beispielsweise den Auszug aus Einrichtungen fördern, oder die Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscher:innen unterstützen.
Weitere Verbesserungen im Pflegebereich umgesetzt
„Wir haben bereits mit drei Reformpaketen Verbesserungen und Entlastungen im Pflegebereich umgesetzt. Zusätzlich stellen wir nun im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) klar, dass bei der Nostrifikation von im Ausland erworbenen Titeln nicht die einzelnen Stunden der Ausbildungscurricula im Vordergrund stehen, sondern auch die Ausbildungspraxis berücksichtigt wird. Diese Änderung zielt darauf ab, den Anerkennungsprozess weniger kompliziert zu gestalten und die Notwendigkeit zusätzlicher Ausbildungen zu reduzieren“, erklärt Ribo.
Besonders erfreut zeigt sich die Pflegesprecherin der Grünen über die Neuerung des sehr gut angenommenen Pflegestipendiums. Ab 1. September 2024 ist es nun Berufsumsteiger:innen möglich, das Pflegestipendium für die Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegekraft auch im tertiären Fachhochschulbereich zu erhalten.
„Diese Reformen markieren einen bedeutenden Schritt zur Unterstützung und Stärkung des Pflegebereichs und für Menschen mit Behinderungen sowie zur Anerkennung der wertvollen Arbeit, die in diesen Sektoren geleistet wird“, sagt Ribo.
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