Der Nationalrat hat die Auflösung der COFAG beschlossen. Das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz und die begleitenden Gesetzesänderungen erhielten dazu die Zustimmung von ÖVP und Grünen. Ebenfalls beschlossen wurde das Abgabenänderungsgesetz 2024 mit Abänderungen im Plenum. Dabei lobte die Opposition Steuererleichterungen beim Hochwasserschutz und die Steuerfreistellung von Lebensmittelspenden. Darüber hinaus stimmten ÖVP und Grüne dafür bei der Bodenschätzung das Überprüfungsintervall der klimatischen Verhältnisse auf 15 Jahre zu verkürzen.
Zudem sprach sich der Nationalrat einstimmig für eine Förderung in Höhe von 70 Mio. € für eine neue Gasinfrastrukturleitung aus. Im Rahmen des Projekts „WAG Teil-Loop“ soll der Abschnitt zwischen Oberkappel und Bad Leonfelden um einen 40 km langen parallelen Leitungsstrang erweitert werden.
Auflösung der COFAG
In Umsetzung eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom Oktober 2023 wird die COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) aufgelöst und die Aufgaben der Gesellschaft auf das Finanzministerium übertragen. In diesem Zusammenhang wird Finanzminister Magnus Brunner auch ermächtigt, die von der COFAG ausgestellten Garantien zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen bis zu einer Höhe von 300 Mio. € zu übernehmen.
In der Nationalratssitzung brachten ÖVP und Grüne einen Abänderungsantrag ein, der Rechtssicherheit bei Miet- und Pachtverhältnissen im Bereich der tatsächlichen Nutzbarkeit von Bestandsobjekten bringen soll. Zudem werden Steuerberater:innen zur Vertretung bei allen Amtshandlungen, die vom Amt für Betrugsbekämpfung im Rahmen ihrer finanzpolizeilichen Aufgaben gesetzt werden, berechtigt. Der Abänderungsantrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossen.
Als „gute Nachricht des Tages“, bezeichnete Kai Jan Krainer (SPÖ) die Abwicklung der COFAG. Die SPÖ stimmte dennoch nicht für das Gesetz. Krainer begründete dies mit der SPÖ-Forderung nach Sicherstellung aller Daten über die Abwicklung, der nicht gesetzlich nachgekommen werde. Endlich werde „das Bürokratiemonster COFAG zu Grabe getragen“, sagte Hubert Fuchs (FPÖ), kritisierte aber die Einrichtung beim Finanzministerium. Die FPÖ stehe für Bürokratieabbau, sie verwehre dem Gesetz die Zustimmung, da neue Organisationseinheiten samt Gruppenleiter geschaffen würden.
„Der Scherbenhaufen wird aufgeräumt“, so Karin Doppelbauer (NEOS), die sich nach wie vor mit einigen Punkten unzufrieden zeigte. Auch die NEOS fanden etwa die Einrichtung einer neuen Gruppenleitung nicht gut und begründeten damit die Ablehnung.
Brunner: Geordnete Überführung der Aufgaben
Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen geschaffen, um die COFAG abzuwickeln, führte Jakob Schwarz (Grüne) aus. Die COFAG sei nicht für alle Wirtschaftshilfen zuständig gewesen sondern nur für etwa ein Drittel, hielt er fest. Sie habe gute Arbeit geleistet. Es sei korrekt und ordnungsgemäß, extrem schnell und sehr transparent agiert worden. Bei den Richtlinien der Förderinstrumente sei es zu Überförderungen gekommen und bei der rechtlichen Basis für die Gründung der COFAG sei ein Fehler passiert, räumte er ein. Das Problem werde mit Abwicklung der COFAG geregelt, betonte Schwarz. Er hielt er es daher für unverständlich, warum nicht alle Parteien zustimmten. Die COFAG habe ihre Aufgabe erfüllt, betonte auch Karlheinz Kopf (ÖVP). Sie sei als vorübergehende Einrichtung vorgesehen gewesen. Es sei gelungen, nachhaltige Schäden an der Wirtschaftsstruktur zu vermeiden.
Eine geordnete Überführung der Aufgaben in die staatliche Finanzverwaltung werde sichergestellt, betonte Finanzminister Magnus Brunner. Für die Unternehmen, die Hilfsgelder bezogen haben oder beziehen, ändere sich nichts. Es seien keine Verschlechterungen zu befürchten, betonte er. Die Herausforderungen zu Beginn seien enorm groß gewesen. Manche Maßnahmen, die in Geschwindigkeit ausgearbeitet werden mussten, hätten sich als nicht sehr treffsicher herausgestellt und seien sukzessive verbessert worden.
Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt Erleichterungen für KMU
Mit dem im Nationalrat mit unterschiedlichen Mehrheiten angenommenen Abgabenänderungsgesetz 2024 sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden. So soll etwa ab 2025 eine grenzüberschreitende Steuerbefreiung für Kleinstunternehmen eingeführt werden. Zudem wird Kleinunternehmen eine vereinfachte Rechnungsausstellung unabhängig vom ausgewiesenen Rechnungsbetrag ermöglicht. Auch von der Möglichkeit, virtuelle Firmenanteile (sogenannte „phantom shares“) in Mitarbeiterbeteiligungen umzuwandeln, werden Kleinunternehmen und Start-Ups profitieren. Überdies ist vorgesehen, die antragslose Arbeitnehmerveranlagung auszuweiten, den Veranlagungsfreibetrag auch Grenzgänger:innen zu gewähren und Lebensmittelspenden ab August 2024 von der Umsatzsteuer zu befreien. Auch Verwaltungsvereinfachungen und weitere Maßnahmen gehörten zum Paket, erläuterte Karlheinz Kopf (ÖVP). Die Steuerpolitik der Koalition sei eine Geschichte der Entlastung von Unternehmen und Privatpersonen, betonte er. Franz Leonhard Eßl (ebenso ÖVP) informierte über Steuererleichterungen beim Hochwasserschutz. Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer zu befreien, erachtete Olga Voglauer (Grüne) als einen wichtigen Schritt gegen die Lebensmittelverschwendung und damit einen Beitrag zum Klimaschutz.
Abänderungen zu Freiwilligenpauschale und Veranlagungsfreibetrag
Mittels Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen werde das große und kleine Freiwilligenpauschale auf Tätigkeiten für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften ausgeweitet, erklärte Franz Leonhard Eßl (ÖVP). Darüber hinaus wird der Veranlagungsfreibetrag von 730 € künftig immer dann zustehen, wenn sowohl nichtselbständige Einkünfte bezogen wurden als auch solche, die keinem Lohnsteuerabzug unterliegen. ÖVP und Grüne wollen damit sicherstellen, dass der Veranlagungsfreibetrag nicht nur Steuerpflichtigen mit inländischen nichtselbständigen Einkünften zusteht, sondern auch Personen, deren nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte zur Gänze aus nichtselbständiger Arbeit stammen. Das schließt Personen mit ein, die im Ausland einer nichtselbständigen Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug nachgehen und in Österreich Einkünfte aus z.B. selbständiger Arbeit erzielen. Ebenso Steuerpflichtige, die eine inländische und eine ausländische Pension ohne inländischen Lohnsteuerabzug beziehen.
Eine weitere Änderung betrifft steuerfreie Mitarbeiterprämien. Demnach sollen Zulagen und Bonuszahlungen, die im Kalenderjahr 2024 gewährt werden, auch dann steuerfrei bleiben, wenn diese eine für 2024 vereinbarte niedrigere Lohnerhöhung ersetzen, auch wenn die Zulage für die Berechnung der zukünftigen kollektivvertraglichen Mindestgehälter herangezogen wird, führte Eßl aus. Der Abänderungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen.
Das Abgabenänderungsgesetz 2024 sei grundsätzlich positiv zu sehen, daher stimme die FPÖ dem Gesetz zu, führten Hubert Fuchs und Maximilian Linder (beide FPÖ) aus. Man hätte aber „mehr machen können“, verwies Fuchs etwa auf die seit Jahren nicht angehobenen Beträge bei der Betriebsausgabenpauschalierung, der Werbungskostenpauschale und dem Veranlagungsfreibetrag. Fuchs sah „dringen Handlungsbedarf, um Arbeitnehmer und Pendler zu entlasten“. Keine Zustimmung erteilte die SPÖ dem Gesetz. Christoph Matznetter (SPÖ) kritisierte die inhaltliche Abänderung von Gesetzen im Zuge von Nationalratssitzungen. Der Gesetzentwurf wurde zu unterschiedlichen Mehrheiten ohne Stimmen der SPÖ angenommen.
Positiv anerkannten Gerald Loacker und Karin Doppelbauer (beide NEOS) die Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden. Gleichzeitig forderte Loacker jedoch Verbesserungen etwa für Kleinunternehmer:innen. Die NEOS standen dem Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen kritisch gegenüber. Zudem setzten sich die NEOS mit einem eigenen Abänderungsantrag für einen Vollzeitbonus sowie die Ausweitung der Steuerbegünstigung der Überstundenzuschläge ein. Loacker argumentierte, es müsse sich steuerlich wieder auszahlen, in Vollzeit arbeiten zu gehen. Der Antrag blieb in der Minderheit.
Bodenschätzung: Überprüfungsintervall der klimatischen Verhältnisse wird auf 15 Jahre verkürzt
Gemeinsam mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde ein Koalitionsantrag diskutiert, der vorsieht, das Überprüfungsintervall der klimatischen Verhältnisse für die Bodenschätzung von 30 Jahren auf 15 Jahre zu verkürzen. Zudem soll das Verfahren zur Aktualisierung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Stichtage ab 1. Jänner 2032 präzisiert werden. Hierzu werden die jeweiligen Parameter (Indizes) genauer definiert. Liegen die Durchschnittswerte sowohl beim Primär- als auch beim Sekundärindex mehr als 20 % über oder unter den bisherigen Wertverhältnissen, sollen diese angepasst werden. Das Gesetzespaket erhielt die Zustimmung der Regierungsparteien. Die Opposition war mit den Inhalten nicht zufrieden und stimmte dagegen. In der Debatte thematisierten die Abgeordneten das europäische Renaturierungsgesetz sowie das Mercosur-Abkommen.
Olga Voglauer (Grüne) erklärte das rollierende Verfahren, das künftig automatisiert erfolgen soll. Landwirte seien „unmittelbarst“ vom Klimawandel betroffen, verwies Voglauer auf Unwetterschäden und begrüßte die Verkürzung des Überprüfungsintervalls. Klimadaten ins Steuersystem einfließen zu lassen, mache Sinn, betonte sie. Voglauer ging auf das Renaturierungsgesetz ein und forderte Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen.
Landwirtschaftliche Einkommen seien starker Volatilität ausgeliefert, führte Georg Strasser (ÖVP) aus. Stabilisierende Maßnahmen seien notwendig, zeigte er sich überzeugt. Bei der Renaturierung habe der Dialog mit Betroffenen gefehlt, hielt er Voglauer entgegen. Ökologisierung sei eine Standortfrage. Maßnahmen müssten umsetzbar bleiben, um den Standort nicht zu gefährden, so Strasser. Franz Leonhard Eßl (ÖVP) lehnte das Renaturierungsgesetz aufgrund seines schwachen Inhalts ab.
Maximilian Linder (FPÖ) forderte Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für die Bauern. Das Gesetz zur Bodenbewertung werde von der FPÖ abgelehnt, betonte er. Fraktionskollege Peter Schmiedlechner kritisierte das System der Hauptfeststellung und deren Fortschreibung. Er forderte, Erleichterungen für die Bauern zu schaffen.
Klimadaten einfließenzulassen erachtete Karin Doppelbauer (NEOS) als positiv, lehnte das Gesetz aber ab. Dabei forderte sie strukturelle Veränderungen und verwies auf die Einzementierung von Ungereimtheiten.
70 Mio. € Förderung für Gasleitung „WAG Teil-Loop“
Einstimmig sprach sich der Nationalrat dafür aus, das Gasleitungsinfrastrukturprojekt „WAG Teil-Loop“ mit bis zu 70 Mio. € zu fördern. Durch den von der Gas Connect Austria in die Wege geleiteten Ausbau der West-Austria-Gasleitung (WAG) soll die Sicherheit der Gasversorgung in Österreich erhöht und die Abhängigkeit von russischem Gas verringert werden. Konkret ist vorgesehen, den Abschnitt zwischen Oberkappel und Bad Leonfelden um einen 40 km langen parallelen Leitungsstrang zu erweitern. Tanja Graf (ÖVP) verwies auf die Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit Österreichs.
„Warum hat das so lange gedauert“, hinterfragte Axel Kassegger (FPÖ). Die Flussrichtung des Gases sei bisher von Ost nach West gewesen. Nun gelte es, Österreichs Gasleitungen fit zu machen, damit Gas in die andere Richtung fließen kann, führte Kassegger aus und verwies auf die Bauzeit von mindestens zwei Jahren. Beim WAG-Loop sei es jahrelang zu keiner Entscheidung über die Kostentragung gekommen, stellte Karin Doppelbauer (NEOS) fest. Andere Verantwortlichkeiten hielt sie für möglich. Die SPÖ werde zustimmen, führte Michaela Schmidt (SPÖ) aus. Es handle sich um einen wichtigen Baustein zur Versorgungssicherheit Österreichs. Erschreckend empfand sie, dass die Einigung über die Finanzierung „so lange“ gedauert habe.
Es werde ein Drittel des Projekts finanziert, betonte Lukas Hammer (Grüne). Die Versorgungssicherheit sei nicht in Gefahr, wollte er etwaige Verunsicherung aus dem Weg räumen. „Auch ohne WAG-Loop können wir einen Ausfall der russischen Gasversorgung verkraften.“ Den Ausstieg aus russischem Gas bezeichnete Hammer als „oberstes Ziel“.
Doppelbauer setzte sich mit einem Entschließungsantrag dafür ein, die in Österreich eingefrorenen Gelder der russischen Staatsbank in einen Fonds zu überführen. Daraus sollten Verluste österreichischer Unternehmen kompensiert werden, die in Russland durch widerrechtliche Eingriffe in ihre Vermögens- oder Vertragsrechte geschädigt wurden. Der Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.
Nachträglich wurden Ordnungsrufe an Hannes Amesbauer (FPÖ) und Corinna Scharzenberger (ÖVP) betreffend Wortmeldungen in früheren Teilen der Sitzung erteilt. (Fortsetzung Nationalrat) gla
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