Gerstl: Wir stärken den Rechtsstaat und die liberale Demokratie

„Künftig wird es für alle Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs eine ‚Cooling off‘-Phase geben. Bislang war das nur für die Präsidentin bzw. den Präsidenten sowie die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten der Fall – diese müssen vor Ernennung mindestens fünf Jahre aus einer Regierung, dem Parlament, einem Landtag oder einem Dienstverhältnis als Parteiangestellte bzw. Parteiangestellter ausgeschieden sein. Die neue Regelung umfasst alle VfGH-Mitglieder und gilt abseits der Spitzenfunktionen des Höchstgerichts für drei Jahre“, betont ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.

Weiters sorge man heute im Nationalrat auch für verfassungsrechtliche Klarstellungen. So wird der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) sowie der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) in Zukunft das Recht eingeräumt, an den Ausschussberatungen über deren Budgets teilzunehmen. Weiters wird abgesichert, dass die Präsidentinnen bzw. Präsidenten von VfGH und VwGH an der Bestellung bestimmter Organe mitwirken können. „Derzeit vorgesehen sind dabei unter anderem die Funktionen der Präsidentinnen bzw. Präsidenten und der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, der Mitglieder im Weisungsrat des Justizministeriums, der Direktorin bzw. des Direktors des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sowie der Mitglieder des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats“, so Gerstl, der abschließend sagt: „Mit der heutigen Beschlussfassung nehmen wir unsere Verantwortung als Volksvertreterinnen und Volksvertreter wahr und stärken den Rechtsstaat und die liberale Demokratie.“

(Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖVP Parlamentsklub

FPÖGerstlKasseggerNationalratÖsterreichÖVPUNOVerfassung
Comments (0)
Add Comment