FPÖ – Fuchs kritisiert Mutlosigkeit der Regierung bei Abgabenänderungsgesetz 2024

Als „mutlos“ bezeichnete FPÖ-Finanz- und Budgetsprecher NAbg. Hubert Fuchs das Abgabenänderungsgesetz 2024, das heute im Nationalrat beschlossen wurde: „Grundsätzlich ist das Abgabenänderungsgesetz 2024 als Jahressteuergesetz positiv zu sehen, weshalb die FPÖ dem Gesetz auch zustimmen wird. Es wäre aber noch viel mehr möglich gewesen. Der Regierung hat dafür aber offensichtlich der Mut oder der Koalitionswille gefehlt. So wurde bei der nationalen Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz der Betrag zwar von 35.000 Euro auf 42.000 Euro erhöht. Das ist aber nur scheinbar eine Erhöhung, denn in Wirklichkeit wurde hier aus einer Netto- eine Brutto-Bemessungsgrundlage gemacht, wodurch die Höhe dieses Grenzwertes unverändert bleibt. EU-rechtlich wäre die Anhebung dieser Grenze auf bis zu 85.000 Euro ab 1.1.2025 möglich gewesen, was den Kleinunternehmern wirklich geholfen hätte. Es wäre auch im Lichte der hohen Inflation der letzten Jahre sinnvoll gewesen, diese Grenze zu erhöhen. Im gleichen Schritt wäre auch die Erhöhung der Pauschalierungsgrenzen im Einkommensteuergesetz möglich und gut gewesen.“

Der FPÖ-Finanzsprecher vermisste zudem die Anpassung vieler anderer Beträge des Einkommensteuergesetzes an die Inflation, wodurch es gleichzeitig zur Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts kommen würde. Als Beispiele dafür nannte Fuchs unter anderem das Betriebsausgabenpauschale. Die Umsatzgrenze sei seit 1994 und die Höchstbeträge seien seit 2004 unverändert. „Diese Pauschalierungsform wird von vielen Klein- und Kleinstunternehmern in Anspruch genommen. Eine Erhöhung der Umsatzgrenzen sowie der Pauschalen wären ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung“, bekräftigte der FPÖ-Finanzexperte.

Ebenfalls erhöht werden müsste das Werbungskostenpauschale (seit 1988 nicht erhöht) auf mindestens 300 Euro. Hubert Fuchs: „Alleine durch diese Maßnahme müssten 60.000 Arbeitnehmer keine Arbeitnehmerveranlagung mehr machen!“ Für den Veranlagungsfreibetrag (seit 1998 bei 730 Euro) schlug Fuchs zumindest eine Verdoppelung vor.

Dringender Handlungsbedarf bestehe auch beim amtlichen Kilometergeld für Pkw (seit 15 Jahren bei 42 Cent pro Kilometer) sowie beim Pendlerpauschale, das – abgesehen von einer befristeten Mini-Erhöhung – seit 2011 nicht valorisiert wurde. Bei einer Valorisierung wäre der Wert heute bei 65 Cent. „Diese beiden Punkte sind insbesondere vor dem Hintergrund der unter Schwarz-Grün eingeführten ‚CO2-Strafsteuer‘ unfassbar. Ich darf in Erinnerung rufen, dass der Dieselpreis 2024 zu 48 Prozent aus Steuern und Abgaben – Mineralölsteuer, CO2-Strafsteuer und Umsatzsteuer – besteht, bei Benzin sind es sogar 55 Prozent. Wir haben hier einen dringenden Handlungsbedarf, um die Arbeitnehmer und Pendler endlich zu entlasten“, so FPÖ-Finanz- und Budgetsprecher NAbg. Hubert Fuchs abschließend.

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