BBU begrüßt Verabschiedung der BBU-Gesetzesnovelle

Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) freut sich über die Annahme der Novelle des BBU-Gesetzes durch den Nationalrat. Mit dieser Gesetzesänderung wird dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember des Vorjahres entsprochen und ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Unabhängigkeit und Qualität der Asylrechtsberatung unter dem Dach der BBU gesetzt.

BBU-Geschäftsführer und Flüchtlingskoordinator Andreas Achrainer begrüßt den Beschluss: „Ich freue mich über die Stärkung der Unabhängigkeit unserer Rechtsberatung und darüber, dass nun langfristige Rechtssicherheit – auch im Sinne unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – gewährleistet ist. Viele der nun beschlossenen Punkte wurden in der BBU bereits so gelebt. Wir sehen uns durch die Novelle deshalb in unserer langjährigen Arbeit bestätigt“.

Stephan Klammer, Geschäftsbereichsleiter der Rechtsberatung der BBU, dazu: „Die Novelle garantiert nicht nur die langfristige finanzielle Absicherung der Asylrechtsberatung, sondern verankert auch eine systematische Qualitätskontrolle gesetzlich. Diese Maßnahmen ermöglichen es der BBU, ihre Beratungsdienste weiterhin auf hohem Niveau anzubieten und dabei unabhängig von äußeren Einflüssen zu bleiben“.

Die BBU dankt allen Beteiligten und Unterstützern, die zur Umsetzung dieser wichtigen Gesetzesänderung beigetragen haben.

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