Parlament: TOP im Nationalrat am 5. Juli 2024

Am Freitag werden sich die Abgeordneten in der Nationalratssitzung Justizthemen wie der neuen Möglichkeit für Verbandsklagen auf Schadenersatz und Maßnahmen zur Steuertransparenz multinationaler Unternehmen widmen. Mit einer Modernisierung des Genossenschaftsrechts soll etwa die Möglichkeit geschaffen werden, Vereine in Genossenschaften umzuwandeln. Zur Debatte stehen auch eine Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags sowie neue Beschränkungen bei Urkunden im Grundbuch. Eine Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz könnte rechtliche Erleichterungen für Balkonkraftwerke bringen. Über die neuen Regeln für die Beschlagnahme und Datenauswertung von Handys will der Nationalrat hingegen erst im September beraten.

Abseits des Justizbereichs stehen eine neue Podcast-Förderung und mehr Geld für Privatrundfunk, ein Aus für das Doppelförderverbot bei der Publizistikförderung sowie ein Sonderbudget für die Statistik Austria auf der Tagesordnung. Außerdem werden die Abgeordneten über zwei Berichte zur Volksgruppenförderung sowie drei Volksbegehren diskutieren. Gefordert wird die – bereits erfolgte – Abschaffung des Impfpflichtgesetzes, die Rückzahlung aller COVID-Strafen und eine bessere Bezahlung von Pflegekräften.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Bundeskanzler Karl Nehammer.

Volksbegehren zur Abschaffung des Impfpflichtgesetzes

Einmal mehr wird der Nationalrat über das – inzwischen längst abgeschaffte – COVID-19-Impfpflichtgesetz diskutieren. 101.393 Unterzeichner:innen haben ein Volksbegehren mit diesem Ziel unterzeichnet. Sie fordern außerdem, dass es zu keiner Wiedereinführung der Impfpflicht etwa mittels des WHO-Pandemievertrags, einer EU-Verordnung oder eines neuen Epidemiegesetzes kommen dürfe. Die Frage, ob sich jemand impfen lasse oder nicht, müsse jedem selbst überlassen bleiben. In diesem Sinn wird jedweder Impfzwang kategorisch abgelehnt und ein Impfverbot für Kinder unter 18 Jahren verlangt.

Im Zuge der Ausschussberatungen teilte die FPÖ die Einschätzung der Initiator:innen des Volksbegehrens, dass das Impfpflichtgesetz die Impfskepsis der Bevölkerung erhöht habe. Das Impfpflichtgesetz sei ein Skandal gewesen, urteilten sie. Dem hielt die ÖVP entgegen, dass es sich dabei nur um ein Rahmengesetz gehandelt und man stets nach bestem Wissen und Gewissen entschieden habe. Auch sei unbestritten, dass die COVID-19-Impfung wirke und schütze.

COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren

Abschließend beraten will der Nationalrat auch über das von 101.652 unterzeichnete COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren, das eine Rückzahlung sämtlicher Corona- bzw. COVID-Strafen zum Ziel hat. Nach Ansicht der Unterzeichner:innen haben die Behörden „zigtausende“ Strafen zu Unrecht verhängt; zurückgezahlt bzw. erlassen habe man aber nur diejenigen, die von den Betroffenen erfolgreich angefochten wurden. Auch Strafen wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die Impfpflicht sollten laut Volksbegehren von der Rückzahlungspflicht umfasst sein.

In der Begründung des Volksbegehrens äußern die Initiator:innen des Volksbegehrens rund um den Bevollmächtigten Robert Marschall massive Zweifel an der Gefährlichkeit des Coronavirus. COVID-19 sei „manchmal nur eine Grippekrankheit“ oder verlaufe gar ohne Symptome und sei mit einer Mortalitätsrate von 0,3 % „eigentlich unerheblich“, argumentieren sie. In diesem Sinn habe die Politik zu Unrecht „Angst und Schrecken verbreitet“, mit massiven negativen Folgen für die Bevölkerung. Der Verfassungsausschuss wird über die Forderungen am 2. Juli im Rahmen eines Hearings beraten.

Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“

Das von 131.921 Personen unterzeichnete Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“ fordert in erster Linie erheblich mehr Geld für aktive Pflegekräfte. Überdies sollen die Budgetmittel für den Pflegebereich generell aufgestockt werden, um Personalnot zu lindern bzw. hintanzuhalten. Im Sozialausschuss fand ein Hearing mit fünf Expert:innen aus der Praxis statt. Ihre Forderungen reichten von mehr Pflegepersonal über eine Verkürzung der Verfahren zur Anerkennung von Pflegeausbildung aus dem Ausland bis zu einer Erweiterung der Befugnisse von Pflegekräften. Die Initiator:innen des Volksbegehrens nahmen an den Ausschussberatungen nicht teil, was für Irritation unter den Abgeordneten sorgte.

Berichte zur Volksgruppenförderung

Die Berichte über die Volksgruppenförderung 2021 und 2022 stehen auf Wunsch des Verfassungsausschusses auf der Tagesordnung und bieten Gelegenheit, eine Bilanz über die Volksgruppenpolitik der türkis-grünen Regierung zu ziehen. Während nach Meinung der zuständigen Ministerin Susanne Raab in dieser Legislaturperiode einiges gelungen ist wie etwa die Verdoppelung der Volksgruppenförderung, vermissen die NEOS die Umsetzung angekündigter Reformen. Das Regierungsprogramm sei deutlich ambitionierter gewesen als das, was zum Schluss herausgekommen sei, hielten sie bei den Ausschussberatungen fest. Das hat nach Ansicht der Grünen nicht zuletzt mit einer großen Uneinigkeit innerhalb der Volksgruppen zu tun.

Wie aus den vorliegenden Berichten hervorgeht, standen dem Bundeskanzleramt im Jahr 2022 Fördermittel in der Höhe von 7,87 Mio. € zur Verfügung, wobei die slowenische Volksgruppe mit rund 2,77 Mio. € bzw. 35 % der Gesamtfördermittel sowie die kroatische Volksgruppe mit rund 2,13 Mio. € bzw. 27 % die meisten Fördermittel erhielten. An die ungarische Minderheit flossen 937.800 €, 788.100 € gingen an die Roma, 720.825 € an die tschechische Volksgruppe und 140.775 € an die slowakische Volksgruppe. Volksgruppenübergreifende Projekte wurden mit 348.000 € gefördert. Erstmals wurde 2022 eine wirkungsorientierte Steuerung der Mittelverwendung umgesetzt.

Neue Podcast-Förderung, mehr Geld für Privatrundfunk

Einig sind sich die Fraktionen, was die Einführung einer Podcast-Förderung und die Aufstockung der Fördermittel für private TV- und Radiosender sowie für nicht-kommerziellen Rundfunk betrifft. Die von den Koalitionsparteien beantragte Änderung des KommAustria-Gesetzes hat den Verfassungsausschuss einstimmig passiert. Demnach sollen für regelmäßig erscheinende Podcasts zu den Themenbereichen Medien- und Digitalkompetenz, Information, Kultur, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung jährlich 500.000 € an Fördermitteln, beginnend ab heuer, bereitgestellt werden. Als Fördervoraussetzungen sind unter anderem eine bestimmte Reichweite und eine bestimmte Frequenz in Aussicht genommen, die Maximalförderung soll 50.000 € pro Jahr für „daily“ und „weekly“-Podcasts sowie 25.000 € für abgeschlossene Podcast-Serien mit mindestens sechs Episoden betragen. Das soll allerdings nicht im Gesetz selbst, sondern in Richtlinien geregelt werden.

Der Privatrundfunkfonds soll ab heuer um 5 Mio. € auf 25 Mio. € aufgestockt werden, der Fonds zur Förderung von nicht-kommerziellem Rundfunk von 5 Mio. € auf 6,25 Mio. €. Auch für die Förderung digitaler Übertragungstechniken sind mehr Budgetmittel vorgesehen, und zwar jeweils 1,5 Mio. € in den Jahren 2024 bis 2029.

Aus für Doppelförderverbot bei Publizistikförderung

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS hat der Verfassungsausschuss eine von der Koalition beantragte Novellierung des Publizistikförderungsgesetzes an das Plenum weitergeleitet. Demnach soll das Doppelförderverbot aus dem Gesetz gestrichen werden. Derzeit sind kleine Zeitungen und Zeitschriften, die von einer anderen Gebietskörperschaft Geld erhalten, von der Publizistikförderung ausgeschlossen. Gegen die Möglichkeit von Doppelförderungen sprach sich die FPÖ im Ausschuss aus.

Sonderbudget für die Statistik Austria

Um eine bestehende Finanzierungslücke zu schließen, soll der Statistik Austria heuer ein Pauschalbetrag von 63,481 Mio. € – statt 56,391 Mio. € – aus dem Bundesbudget überwiesen werden. Insgesamt fehlen den Erläuterungen zufolge Mittel in der Höhe von 12,78 Mio. €. Dieser Fehlbetrag soll neben der Erhöhung des Pauschalbetrags um 7,09 Mio. € durch Rücklagen und kostendämpfende Maßnahmen ausgeglichen werden. Der Verfassungsausschuss schickte den Antrag der Koalitionsparteien einstimmig ins Plenum.

Neue Möglichkeit der Verbandsklage auf Schadenersatz

ÖVP, Grüne und FPÖ sprachen sich im Justizausschuss für eine Regierungsvorlage mit Neuerungen zur Verbandsklage aus. Verbraucherschutzeinrichtungen sollen im kollektiven Interesse von mindestens 50 Verbraucher:innen künftig Unternehmen auf Abhilfe, also etwa auf Schadenersatz, klagen können. Der Beitritt zu einer solchen Verbandsklage soll nach den Vorstellungen der Richtlinie einen geringeren finanziellen Aufwand für sie verursachen als die Klagsführung als Einzelkläger:in.

Die im Entwurf ebenfalls vorgeschlagene Verbandsklage auf Unterlassung soll den bereits vorhandenen Rechtsschutz durch Verbandsklagen unberührt lassen. Dazu soll aber ein paralleler Rechtsschutzweg ermöglicht werden, der den qualifizierten Konsumentenschutzeinrichtungen – beispielsweise Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder Gewerkschaft – die Wahl lässt, nach welchen Bestimmungen sie eine allfällige Klage erheben wollen. In erster Instanz soll für alle Verbandsklagen ausschließlich das Handelsgericht Wien zuständig sein. Ermöglicht wird außerdem die Drittfinanzierung von Verbandsklagen auf Abhilfe. SPÖ und NEOS sahen bei der Materie einige Punkte kritisch und behielten sich eine Zustimmung bis zum Plenum vor.

Beschränkungen bei Urkunden im Grundbuch

Für eine Novelle, die neue Beschränkungen bei Einsicht und Aufnahme von Urkunden in das Grundbuch vorsieht, sprachen sich im Justizausschuss ÖVP, Grüne, SPÖ und FPÖ aus. Um einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung zu tragen, soll zum Schutz des Privat- und Familienlebens künftig ein gebührenfreier, begründeter Antrag gestellt werden können, um die Einsicht in eine bestimmte Urkunde zu beschränken. Das soll auch für Urkunden gelten, die vor dem Inkrafttreten der Bestimmung in die Urkundensammlung aufgenommen wurden. Umgekehrt sollen aber Personen, die Einsicht in die ursprüngliche Urkunde nehmen wollen, ihrerseits wiederum einen Antrag auf Einsichtnahme stellen können.

Was die Beschränkungen für die Aufnahme von bestimmten Urkunden betrifft, soll die geltende Rechtslage präzisiert werden. So sollen bloße Bewilligungsurkunden wie etwa Pass- oder Personalausweisdaten, Personenstandsurkunden oder Staatsbürgerschaftsnachweise keinen Eingang in die Urkundensammlung finden. In bestimmten ehe-, familien- und erbrechtlichen Fällen sollen die Gerichte zukünftig eine gesonderte Ausfertigung für die Aufnahme in die öffentlich zugängliche Urkundensammlung erstellen. Für den Fall der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung wird außerdem geregelt, dass nur die Exekutionsbewilligung, nicht aber der zugrundeliegende Titel in die Urkundensammlung aufgenommen werden soll.

Steuertransparenz multinationaler Unternehmen

Eine weitere Regierungsvorlage zielt auf Steuertransparenz multinationaler Unternehmen ab. So sollen in Umsetzung einer EU-Richtlinie Konzerne in Österreich künftig verpflichtet werden, ihre Ertragsteuerinformationsberichte auch beim Firmenbuchgericht einzureichen, damit sie über das Firmenbuch öffentlich abrufbar sind. Konkret soll damit transparenter werden, ob ein Unternehmenskonzern dort, wo er große Umsatzerlöse erzielt, auch Steuern entrichtet oder ob die Gewinne in Niedrigsteuerländer verschoben werden. Den Erläuterungen des entsprechenden „CBCR-Veröffentlichungsgesetzes“ zufolge soll damit eine öffentliche Debatte über den Grad der Steuerehrlichkeit dieser Konzerne ermöglicht werden. Im Justizausschuss sprachen sich für die Vorlage alle Parteien außer die FPÖ aus, die aber eine Zustimmung im Plenum noch offen ließ.

Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags

Für eine deutliche Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags in Strafverfahren hat sich der Justizausschuss einstimmig ausgesprochen. Insbesondere soll an Freigesprochene bei längeren und umfangreichen Verfahren ein adäquaterer Verteidigungskostenbeitrag zugewiesen werden können, so die Erläuterungen zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO). So sollen bei Freispruch die Pauschalhöchstsätze für die Bemessung des Verteidigungskostenbeitrags für Schöffen- und Geschworenenverfahren im Vergleich zu den bisherigen auf künftig 30.000 € versechs- bzw. verdreifacht werden. Beim Höchstsatz für Einzelrichterverfahren am Landesgericht ist eine Vervierfachung auf 13.000 €, für Verfahren vor den Bezirksgerichten eine Verfünffachung auf 5.000 € vorgesehen. Etwa bei längeren bzw. komplexeren Verfahren soll der Betrag jeweils um die Hälfte, bei „extremem Umfang“ des Verfahrens auf das Doppelte erhöht werden können.

Darüber hinaus soll ein Ersatzanspruch bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens eingeführt werden, den es nach geltender Rechtslage bisher nicht gibt. Bei Einstellung des Verfahrens soll der Verteidigungskostenbeitrag mit maximal 6.000 € festgesetzt werden. Auch hier ist eine Möglichkeit der Erhöhung etwa bei längerer Dauer um die Hälfte, bei extremem Umfang auf das Doppelte des Höchstbeitrags vorgesehen.

Berufsrecht der Notar:innen und Rechtsanwält:innen

Ebenfalls einstimmig hat der Justizausschuss einen Vorschlag von ÖVP und Grünen für ein Berufsrechts-Änderungsgesetz 2024 ins Plenum geschickt. Damit sollen verschiedene Probleme in den Berufsrechten der Notar:innen und Rechtsanwält:innen gelöst werden. So soll beispielsweise bei zukünftigen Notar:innen verstärkt Augenmerk auf ihre persönliche Eignung und sozialen Fähigkeiten gelegt werden und die persönliche Weiterentwicklung bzw. der Qualifikationserwerb eine stärkere Rolle spielen. Die bloße „Zeitkomponente“ der Dauer der praktischen Verwendung soll weniger Gewicht erhalten. Vorgesehen sind außerdem zusätzliche Möglichkeiten für Zusammenschlüsse von Notar:innen und Notariatskandidat:innen in Notarpartnerschaften.

Für die rechtsanwaltliche Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung soll die Anspruchsvoraussetzung künftig nur mehr der Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft im Inland sein. Weiters ist bei Geburt eines Kindes eine Verdoppelung des Zeitraums auf 24 Monate vorgesehen, in dem nur die ermäßigte statt der vollen rechtsanwaltlichen Umlage möglich sein soll. Zudem soll auf das Ziel der Verhinderung der sogenannten Proliferationsfinanzierung im Bereich der Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammern ähnlich wie bei den Notar:innen erhöhte Aufmerksamkeit zu richten sein.

Modernisierung des Genossenschaftsrechts

Ziel des Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetzes ist es, die Rechtsform der Genossenschaft für das Wirtschaftsleben attraktiver zu gestalten und damit nicht zuletzt lokale und nationale Initiativen im Bereich des kooperativen Wirtschaftens und der Sharing Economy zu fördern. So wird mit der von ÖVP und Grünen beantragten Sammelnovelle etwa die Möglichkeit geschaffen, Vereine „identitätswahrend“ in Genossenschaften umzuwandeln. Weiters sind eine flexiblere Gestaltung der Nachschusspflicht von Mitgliedern einer Genossenschaft und andere Erleichterungen vorgesehen.

Die Initiative erhielt im Justizausschuss auch die Zustimmung der Opposition. Durch die Umwandlungsmöglichkeit werde verhindert, dass Vereine „in eine Grauzone wirtschaftlicher Aktivitäten hineinschlittern“, begründete etwa die SPÖ ihre Zustimmung. Die NEOS hoben die Notwendigkeit hervor, dass Genossenschaftsrecht „zu entstauben“.

Balkonkraftwerke

Vorläufig nur eine redaktionelle Korrektur enthält eine Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz. Sie soll erst im Plenum des Nationalrats mit konkretem Inhalt befüllt werden. Wie die Grünen im Justizausschuss informierten, sind rechtliche Erleichterungen für Wohnungseigentümer:innen bei der Installierung sogenannter Balkonkraftwerke geplant, und zwar was die nötige Zustimmung der Miteigentümer:innen einer Wohnanlage betrifft. Die finale Ausformulierung des Antrags hat sich laut ÖVP deshalb verzögert, weil der Hauptverhandler erkrankt ist.

Bericht des Petitionsausschusses

Über 18 Petitionen und zwei Bürgerinitiativen informiert der Petitionsausschuss den Nationalrat in einem Sammelbericht. Die Anliegen der Bürger:innen reichen von einer flächendeckenden Versorgung durch Notärzt:innen, der Erlassung eines Bundesgesetzes zum Schutz vor „Lichtverschmutzung“, dem Erhalt des Neusiedler Sees als Weltkulturerbe über Psychotherapie auf Krankenschein und die Erhaltung des Internationalen Gebrauchshundesports bis hin zu einem Verkaufsverbot pyrotechnischer Artikel.

Sechs Petitionen wurden den Fachausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen. So wird sich der Verkehrsausschuss mit Petitionen zum Schutz von Kärntner:innen vor Güterbahnlärm, zur Wiederbelebung der Lavanttal-Bahn und zur Stärkung der Verkehrsinfrastruktur in der Region Murau/Murtal beschäftigen. Die Petition „Black Voices. Anti-Rassismus in Österreich zur Praxis machen“ wird im Menschenrechtsausschuss genauer diskutiert. Mit der Forderung nach Anpassungen im Sozialversicherungssystem, um die soziale Absicherung von Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen zu garantieren, wird sich der Sozialausschuss befassen. Dem Umweltausschuss wurde eine Petition gegen die Errichtung einer Bodenaushubdeponie in der Tiroler Gemeinde Angerberg zugewiesen.

Datenschutz im Bereich der Gesetzgebung

Bereits im Juni hat der Nationalrat in Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Parlamente ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen. So ist etwa geplant, mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee eine eigene datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für den Nationalrat, den Bundesrat, den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft einzurichten. Zudem wurden im Informationsordnungsgesetz Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass Abgeordnete ihrer parlamentarischen Arbeit weiterhin unbehindert nachgehen können. In diesem Sinn bleiben Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte – in Einklang mit der DSGVO – weiterhin beschränkt. Letzter noch fehlender Mosaikstein im Gesetzespaket ist eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats: Da zwischen Zweiter und Dritter Lesung mindestens 24 Stunden liegen müssen, wird die endgültige Abstimmung darüber nun nachgeholt. Eine Debatte ist nicht mehr vorgesehen. (Schluss TOP im Nationalrat) mbu/gs/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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