Andreas Huss dazu: „Es freut mich außerordentlich, dass ich in einer so wichtigen Zeit, in der es nach dem Finanzausgleich so viel umzusetzen gibt, diese beiden entscheidenden Gremien der Sozialversicherung leiten darf. Denn im Herbst werden sowohl der österreichische als auch die regionalen Strukturpläne, in denen die gesamte Versorgung bis 2030 geplant wird, neu verhandelt. Das gibt uns die Möglichkeit, alle Notwendigkeiten der Gesundheitsversorgung umzusetzen. Ich werde dabei mit voller Kraft die Interessen der Arbeitnehmer:innen und unserer Versicherten vertreten.“
„Wir Arbeitnehmervertreter:innen sind nach der Einführung der Parität in der Österreichischen Gesundheitskasse, die zu Veränderungen der Mehrheitsverhältnisse zugunsten des ÖVP-Wirtschaftsbundes geführt hat, erstmals am 1. Juli 2020 mit einem Arbeitnehmer:innenprogramm für eine bessere Gesundheitsversorgung angetreten. In acht Handlungsfeldern haben wir unsere Ziele festgeschrieben. Heute können wir feststellen, dass einiges davon umgesetzt, einiges eingeleitet ist, aber natürlich noch viel Arbeit vor uns liegt“, so Huss weiter.
Zwtl.: Ausbau der niedergelassenen Versorgung =
Erst vor einigen Wochen wurde der neue Bundeszielsteuerungsvertrag in der Bundeszielsteuerungskommission endgültig beschlossen, der die Übereinkünfte aus dem Finanzausgleich 2024 auf abgestimmte Zielsetzungen in vielen Bereichen konkretisiert hat. Vieles aus unserem damaligen Programm wurde auch darin bzw. in Begleitgesetzen festgeschrieben.
„Nach den intensiven Verhandlungen zum Finanzausgleich und den damit beschlossenen Veränderungen im Gesundheitssystem geht es jetzt ans Arbeiten. Ziel ist vor allem der Ausbau der niedergelassenen Versorgung bei gleichzeitiger Modernisierung der Strukturen. Um Patient:innen zielgerichtet durch das System zu führen, braucht es einen einheitlichen Ausbau der Gesundheitshotline 1450 und daran anschließende telemedizinische sowie neue und ausgebaute ambulante Angebote für unsere Versicherten. Alle Gesundheitsberufe müssen künftig an eine übersichtliche und mit allen Daten ausgestattete ELGA inklusive Patient Summary angeschlossen werden und diese nutzen. Nur so kann die Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe für die Patient:innen optimal funktionieren. Bilddaten, Labordaten sowie Daten aus der Diagnosecodierung müssen in ELGA für alle Gesundheitsdienstleister verfügbar sein“, betont Andreas Huss.
In der niedergelassenen Versorgung muss neben den neuen digitalen Möglichkeiten auch in den Ausbau der Versorgungsangebote massiv investiert werden. Primärversorgungszentren, eigene medizinische Einrichtungen der ÖGK und Versorgungszentren für chronische Krankheiten wie Diabetes müssen ausgebaut und in den regionalen Strukturplänen für alle Versorgungsregionen verankert werden. Nach dem Vorbild der Primärversorgungseinheiten sollen Frauengesundheitszentren, in denen Frauenärzt:innen, auch in Teilzeit, etwa mit Hebammen, Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen, Ernährungsberater:innen zusammenarbeiten, etabliert werden. Insgesamt 300 Primärversorgungseinheiten bis 2030 sind genauso nötig wie eine ausgebaute Zahnversorgung in eigenen Einrichtungen der ÖGK. Das bringt spürbare Verbesserungen für unsere Versicherten, etwa mit kürzeren Wartezeiten und mehr Zeit für einzelne Patient:innen. So sollen vor allem in den genannten Zentren insgesamt 800 neue Arztstellen geschaffen werden.
Daneben muss der österreichweite Gesamtvertrag mit den Ärzt:innen, inkl. einheitlichem Leistungskatalog und einem unbürokratischen und gerechteren Honorierungssystem endlich umgesetzt werden. Weg von Einzelleistungsvergütungen und Deckelungen hin zu einem pauschaleren System, in dem jede/r Patient:in das bekommt, was er/sie braucht und das jede/m Kassenärzt:in weiterhin ein attraktives Einkommen garantiert.
Zwtl.: Adäquate Behandlung psychischer Erkrankungen =
Ein dringendes Anliegen von Andreas Huss ist die adäquate Behandlung psychischer Erkrankungen.
Neben dem Ausbau der psychosozialen Versorgungszentren in allen 32 Versorgungsregionen, die als Erstanlauf- und Behandlungsstellen arbeiten, müssen die psychologischen Therapien als Kassenleistungen angeboten und die Kontingente für die Psychotherapie weiter erhöht werden. Dazu ist aber ein einheitlicher österreichweiter Vertrag mit den psychotherapeutischen Interessensvertretungen nötig. Nur so kann ein stabiler und für alle Patient:innen gleicher Zugang zu diesen Leistungen ermöglicht werden.
In der Zahnmedizin brauchen wir viel mehr Engagement, vor allem für Kinder. Während in den nordischen Ländern über 90 % der Kinder kariesfrei sind, sind es bei uns nur knapp über 50 %. Investitionen in Kinderzähne rechnen sich bis ans Lebensende.
Andreas Huss: „Für all diese Vorhaben braucht es aber viel mehr Geld als im Finanzausgleich verhandelbar war. Für die angemessene Finanzierungsbasis werde ich auch in meiner neuen Funktion kämpfen. Denn Österreich ist bei den privaten Zuzahlungen zur Versorgung mit 23 % oder 12 Mrd. Euro negativer Spitzenreiter. Mehr öffentlich finanzierte Versorgung reduziert die Notwendigkeit von privaten Zuzahlungen etwa für Wahlärzt:innen, Zahnmedizin oder private Krankenversicherungen.“
„Mit der Einigung im Finanzausgleich können wir gemeinsam mit den Ländern beginnen, die notwendigen Investitionen für die ambulante Versorgung anzugehen. Alles, was in den Strukturplänen festgeschrieben wird, können wir ohne Blockade durch die Ärztekammern umsetzen. Diese Situation ist erstmalig in Österreich so gegeben und eröffnet einen dringend notwendigen Handlungsspielraum“, so Huss weiter.
Zwtl.: Wahlärzt:innen zu mehr Patient:innensicherheit und Datentransparenz verpflichtet =
Wahlärzt:innen sind zu mehr Patient:innensicherheit und Datentransparenz verpflichtet, indem sie ab 1.7.2024 die Rechnungen digital an die Krankenkasse schicken müssen. Dieses nun erstmals startende System, in dem wegen der Bagatellgrenze vorerst nur ein Viertel aller 11.000 Wahlärzt:innen mitmachen müssen, also jene, die im Jahr mehr als 300 unterschiedliche Patient:innen haben, soll in Zukunft auch mehr Transparenz für die Abrechnungen und so für private Zuzahlungen bringen. Ab 1.1.2026 sind Wahlärzt:innen auch verpflichtet, sich am e-card- und ELGA-System zu beteiligen und so wie alle Ärzt:innen Diagnosen zu codieren.
Andreas Huss: „In der Privatmedizin schaffen wir mit den neuen Regeln mehr Transparenz und Patient:innensicherheit. Darüber hinaus müssen wir die immer noch vorhandene Intransparenz zwischen öffentlichem und privatem System weiter bekämpfen. Eine Verwischung der Grenzen wie derzeit gelebt, bringt für die Patient:innen nur Nachteile wie hohe Kosten und lange Wartezeiten. Wir müssen das öffentliche Gesundheitssystem mit viel mehr kassenärztlicher Versorgung und der Einbeziehung aller Gesundheitsberufe in die Versorgung stärken. Nur so können Wartezeiten reduziert, den Gesundheitsdienstleistern mehr Zeit für ihre Patient:innen ermöglicht und so das Vertrauen der Versicherten zur öffentlichen Versorgung aufrecht erhalten werden. Wir haben genug verhandelt, genug Konzepte und Papiere geschrieben. Jetzt geht’s ans Umsetzen!“
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