Höchstgericht erklärt katholische Schwangeren-Beratung als rechtswidrig

Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. 4. 2024 – RA 2023/11/0042-5, die mir erst vor wenigen Tagen zugegangen ist, wird ausgeführt: „Der Gesundheitspsychologe dürfe seine Weltanschauung und Wertehaltung aber niemals über die des zu Beratenden stellen. Auch dies führe zu mangelnder Vertrauenswürdigkeit.“

Diese Bestimmung schließt somit auch eine innere Haltung mit ein und stellt ein Gedanken-Verbot dar, womit es im Widerspruch zum Volkslied: „Die Gedanken sind frei“ steht.

Die Funktionärin der „Aktion Leben“, Hemma Schöffmann-Engels, hat mich beim Gesundheitsministerium wegen angeblich mangelnder Vertrauenswürdigkeit angezeigt. Das Verfahren dauerte 9 Jahre, was rechtswidrig war, wie der Verfassungsgerichtshof unter Verwerfung aller Vorbringungen, warum das Verfahren so lange gedauert hat und mit einer Zahlungsverpflichtung der Prozess-Kosten an das Gesundheitsministerium endete. Die „Alliance defendig Freedom“ (ADF) unterstützte mich. Das Verfahren selbst wurde an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten. 

Somit kam es zur paradoxen Situation, dass die „klassische“ Schwangeren-Beratung der Kirche, die „Aktion Leben“, wie sie von der Bischofskonferenz genannt wird, mich als eine Art ideologischen Rädelsführer der von Pater Paul Marx gegründeten und in Österreich von Dietmar Fischer aufgebauten Lebensschutz-Bewegung „Human Life International“ (HLI) in Verbindung mit der Vigilien-Bewegung „Helpers of God’s Pretious Infants“ von Pater Philip Reilly – ausmachte und mir zur Ehre verhalf, vom Gericht als „Gefährder der Rechtsstaates“ dargestellt zu werden: 

• „Daraus ergibt sich, dass die Vertrauenswürdigkeit von Herrn Dr. Josef Preßlmayer durch sein verhetzendes Verhalten in der Öffentlichkeit und seine damit zusammenhängenden radikalen, eine demokratische Gesellschaft und den Rechtsstaat gefährdenden Ansichten, grundlegend erschüttert ist.“ (Mandatsbescheid/M., 8. 5. 2013, S. 7);

• „Vorliegen von Gefahr in Verzug“ (M., S. 11)

•„Die Ausübung des Berufes als Gesundheitspsychologe erfordert eine neutrale Grundhaltung“ (M., S. 11)

Wie widersinnig die Vorschrift zur „neutralen Grundhaltung“ ist, kann am Beispiel einer vergewaltigten Ukrainerin gezeigt werden. Wie soll ein Berater mit einer „neutralen“ Grundhaltung dieser Frau begegnen?  

Ein weitere absurde Beschuldigung liegt darin, dass das Gericht zunächst betont, dass ein PAS (Post-Abortion-Syndrom) nicht wissenschaftlich anerkannt ist, dann jedoch selbst das PAS auf Grund einer Begutachtung des Psychologenbeirates als Form der „Post-Traumatischen-Belastungs-Störung“ (PTBS) anerkennt und mich beschuldigt, dass ich wegen Beratung von Frauen mit PAS-Syndrom einen Gesetzesbruch begangen habe, weil ich keine Ausbildung als Psychotherapeut aufweisen kann. 

Diese kirchlichen „Fristenlösung“-Kreise haben die Kirche wohl auch gedrängt, den Vorstoß der ÖVP, eine Pflichtberatung einzuführen, abzulehnen, wie mir der frühere Vizekanzler Michael Spindelegger schrieb. Die „Lebensschutzbeauftragte der Erzdiözese Wien“, Stephanie Merckens, die Nichte des Kardinals, intervenierte persönlich gegen die Pläne der ÖVP, eine Pflichtberatung einzuführen. Das schon gedruckte „Zukunftsprogramm“ mit der Einführung der Beratungspflicht sowie der Trennung des abtreibenden und beratenden Arztes wurde dadurch zur Makulatur.

Die neue Schwangerenberatungs-Broschüre der Regierung „Schwanger?“, die unter Mitarbeit der Lebensschutz-Organistion „fairändern“ entstand, ist mutmachend für das Austragen des Kindes, nicht „neutral“ und bietet Hilfe an. Diese wäre nun rechtswidrig und müsste eingestampft werden. 

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. 1. Europäisches Lebensschutz-Museum

FamilieFrauen und MännerGerichtGesellschaftIngeborg-Bachmann-Preis_2024InnenpolitikKirchenMedienNationalratswahlÖ3ORFORF-Kärnten
Comments (0)
Add Comment