Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen billigte der Hauptausschuss heute die vom Innenminister vorgelegte Niederlassungsverordnung 2024. Demnach dürfen im heurigen Jahr – abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-Bürger:innen – höchstens 5.846 Personen nach Österreich einwandern. Im Vorjahr durften noch 5.951 quotenpflichtige Aufenthaltstitel vergeben werden, im Jahr 2022 waren es 6.020 (276/HA).
Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung 2024 folgende Maximalquoten: Burgenland 56, Kärnten 188, Niederösterreich 348 , Oberösterreich 795, Salzburg 421, Steiermark 588, Tirol 371, Vorarlberg 214 und Wien 2.865.
Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist laut Erläuterungen auf einen niedrigeren Gesamtbedarf an quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln zurückzuführen – konkret zum Zweck der Familienzusammenführung für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen in Niederösterreich sowie für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht („Privatiers“) im Burgenland.
Debatte über Zahlen und Vorgehen in Niederösterreich
Im Wesentlichen würden die Zahlen aus dem Vorjahr weitergeschrieben, sagte Innenminister Gerhard Karner im Ausschuss. Derzeit arbeite man mangels Beschluss für das Jahr 2024 noch mit einer sogenannten Zwölftelregelung.
Genau daran übte Gerald Loacker (NEOS) Kritik. Er verstehe nicht, wieso erst im Juni 2024 die Kontingente für das laufende Jahr beschlossen werden. Außerdem sah er ein Missverhältnis zwischen den Aufenthaltstiteln für Familienzusammenführung und den höchstens zugelassenen Saisonkräften im Tourismus bzw. bei den Erntehelfer:innen.
Die FPÖ hingegen kritisierte den Innenminister aus einem anderen Grund scharf. Laut Niederlassungsgesetz habe der Innenminister die Länder zu fragen, bevor er die einzelnen Quoten festlege, erläuterte Hannes Amesbauer. Der in Niederösterreich zuständige freiheitliche Landesrat habe daraufhin für sein Bundesland die Zahl Null eingemeldet. Entgegen dieser Vorgabe habe Karner aber 348 Personen für Niederösterreich vorgesehen. Er habe weder auf die Stellungnahme des Landesrats reagiert noch die Überschreitung begründet. Amesbauer warf dem Innenminister daher einen Verstoß gegen das Gesetz und Verfassungsbruch vor.
Eine Abteilungsleiterin aus dem Innenministerium erläuterte, dass aus dem Land Niederösterreich keine Stellungnahme vorliege. Es habe nur eine E-Mail des Büroleiter-Stellvertreters im Namen des freiheitlichen Landesrats gegeben. „Daher gibt es nichts, wo der Minister Recht brechen könnte“, sagte sie. Philipp Schrangl, Dagmar Belakowitsch und Hannes Amesbauer (alle FPÖ) zeigten sich empört und wollten wissen, in welcher Form die Stellungnahme erfolgen muss, damit sie gültig sei.
Wolfgang Gerstl (ÖVP) erläuterte, dass eine Stellungnahme im Namen der Landesregierung als Kollegialorgan zu erfolgen habe, nicht von einer Einzelperson. Michel Reimon (Grüne) führte in diesem Zusammenhang an, dass aus Tirol und Vorarlberg gültige Stellungnahmen vorliegen.
Verordnung regelt Zahlen im Detail
Den Großteil der für 2024 festgelegten Aufenthaltstitel dürfen Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen vergeben. Dafür sind maximal 5.045 Aufenthaltstitel vorgesehen. 420 Aufenthaltstitel dürfen an sogenannte „Privatiers“ erteilt werden, 89 für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“. 292 Aufenthaltstitel stehen für Zweckänderungen vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ auf den Titel „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ zur Verfügung. (Schluss Hauptausschuss) kar/bea
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