Zum Tagungsfinale des Nationalrats am 3., 4. und 5. Juli sind rund 60 Gesetzesbeschlüsse zu erwarten. Auf die drei Sitzungstage nächste Woche hat sich die Präsidialkonferenz heute verständigt. Neben vielen kleineren Gesetzesnovellen stehen auch einige größere Vorhaben zur Beschlussfassung an.
Cooling-off-Phase für VfGH-Richter:innen, Gemeindepaket, UsA-Abschlussberichte
Schließt der Verfassungsausschuss seine Beratungen kommenden Dienstag wie geplant ab, wollen die Abgeordneten über die Einführung einer Cooling-off-Phase für VfGH-Richter:innen sowie über die Möglichkeit der Koppelung von Flächenwidmungen an bestimmte Auflagen beraten, wobei beide Vorhaben im Nationalrat einer Zweidrittelmehrheit bedürften. Auch das heute noch im Finanzausschuss diskutierte Gemeindepaket soll neben dem Abgabenänderungsgesetz 2024 sowie Gesetzesvorhaben zur Betrugsbekämpfung, zur Auflösung der COFAG und zur Reparatur der Rechtsberatung von Asylwerber:innen auf die Tagesordnung kommen. Weitere plenumsreife Vorlagen betreffen eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, mit der etwa die Möglichkeiten für Durchsuchungen und Überwachungen erweitert werden sollen. Außerdem soll die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit in nationales Recht gegossen werden. Das von den Koalitionsparteien eingebrachte Schulrechtspaket ist fristgesetzt und kommt damit auch ohne Ausschussberatungen fix auf die Tagesordnung. Auch die Abschlussberichte der beiden laufenden Untersuchungsausschüsse sollen zur Diskussion stehen.
Eine Tierschutzgesetznovelle soll ein Verbot der Qualzucht für Heimtiere und zahlreiche weitere Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes bringen. Für den Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses, für die Anbindung der Rettungsdienste und der Hotline 1450 an ELGA sowie für die Abgabe von Arzneimitteln durch das Österreichische Rote Kreuz sollen die rechtlichen Grundlagen auf den Weg gebracht werden.
Schließt der Sozialausschuss heute seine Beratungen dazu ab, stehen zudem folgende Vorhaben auf der Tagesordnung: Eine Änderung des Zivildienstgesetzes, die Ausweitung von Homeoffice auf Telearbeit, die Anhebung der Zuverdienstgrenze bei Familien- und Studienbeihilfe von 15.000 € auf 16.455 € sowie Änderungen für Gastverträge an Theatern. Dasselbe gilt für Materien aus dem Zuständigkeitsbereich von Sozialminister Johannes Rauch. So soll etwa die Versehrtenrente künftig nicht mehr in die Berechnung der Ausgleichszulage einfließen und die Behindertenanwaltschaft gestärkt werden. Eine Zweidrittelmehrheit benötigen die von der Regierung vorgeschlagene Grün-Gas-Quote sowie der ebenfalls von der Koalition vorgelegte „Made in Europe“-Bonus zu Photovoltaik-Investitionszuschüssen. Schließlich stehen noch Vereinfachungen beim Foto für die E-ID-Registrierung, die Beschleunigung von Gewerbeanmeldungen sowie Verbesserungen der Fahrgastrechte von Bahnkund:innen am Diskussionsprogramm.
Beschlossen werden könnte schließlich die neue Podcast-Förderung, ein Aus für das Doppelförderungsverbot bei Publizistikförderungen, ein Sonderbudget für die Statistik Austria, die Möglichkeit von Verbandsklagen ab 50 Betroffenen, die Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags in Strafverfahren und neue Regelungen für mehr Steuertransparenz bei multinationalen Konzernen. Ebenfalls ans Plenum weitergeleitet wurde eine Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz, die vorerst jedoch nur eine redaktionelle Korrektur enthält.
Erst im September will der Nationalrat über die neuen Regeln für die Beschlagnahme und Datenauswertung von Handys beraten.
In der Nationalratssitzung am Freitag wird auch ein Beschluss über die Beendigung der ordentlichen Tagung erfolgen. Laut Arbeitsplan ist in Aussicht genommen, die Tagung am 9. Juli zu beenden. Tagungsbeginn ist der 10. September.
Neu gewählter Nationalrat tritt voraussichtlich am 24. Oktober zusammen
Thema in der Präsidialkonferenz war auch der Termin für die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrats. Die XXVII. Gesetzgebungsperiode dauert noch bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Nationalrats an. Als Termin kommt aus rechtlicher Sicht nur der 24. Oktober 2024 in Frage, weil die aktuelle Fünfjahresperiode am 23. Oktober 2024 um 24.00 Uhr endet. Die derzeitigen Abgeordneten sind noch solange im Amt. Formal erfolgt die Einberufung der konstituierenden Sitzung per Entschließung des Bundespräsidenten auf Grundlage eines Beschlusses der Bundesregierung. In der Praxis erfolgt das meist kurz vor der Sitzung im Herbst. (Schluss) keg/gs/kar
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