Bundesrat spricht sich mehrheitlich für Schaffung neuer Anreize für Milizdienst aus

Mit den Maßnahmen zur Attraktivierung der Miliz befasste sich der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung. Die Mandatar:innen der Länderkammer sprachen sich mehrheitlich für das Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 (WRÄG 2024) aus. Unter anderem soll die Teilnahme an Milizübungen mit einem Bildungsscheck vergütet werden.

Mit Mehrheit der Stimmen erhob der Bundesrat keinen Einspruch gegen eine Reparatur des Datenschutzgesetzes. Damit sollen der Datenschutz, das Medienprivileg und das Redaktionsgeheimnis in ein ausgewogenes Verhältnis gesetzt werden.

Außerdem billigten die Bundesratsmandatar:innen mehrheitlich die Einrichtung einer Behörde zur Cybersicherheitszertifizierungen beim Bundeskanzleramt.

Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 soll Miliz attraktiver machen

Um mehr Personal für die Miliz zu gewinnen, sieht das novellierte Wehrrechtsänderungsgesetz eine Milizausbildungsvergütung in Form eines so genannten „Bildungsschecks“ vor. Für jeden Tag einer geleisteten Milizübung soll diese angespart und auf Antrag der Betreffenden für Zwecke beruflicher Ausbildungsmaßnahmen ausbezahlt werden können. Zudem ist die Möglichkeit einer Dienstfreistellung in Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes („Elternmonat“) sowie eine Härtefallregelung im Falle sozialversicherungsrechtlicher Benachteiligungen vorgesehen. Die Einführung einer neuen Tapferkeitsmedaille soll die Möglichkeit zur Würdigung besonderer Leistungen im Rahmen von Einsätzen des Bundesheeres schaffen. Weitere Neuregelungen betreffen Verwaltungsvereinfachungen beim Wechsel von Präsenzdienstarten, Dienstfreistellungen und bei Auslandseinsätzen.

FPÖ sieht Gefahr der Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Miliz

Markus Leinfellner (FPÖ/St) meinte, trotz einiger guter Punkte sei das Gesetz nur „gut gemeint“ und damit „das Gegenteil von gut gemacht“. Nach wie vor seien zu wenig Stellen für Milizoffiziere und Milizunteroffiziere vorgesehen. Kritik übte Leinfellner auch am „Papamonat“. Die Inanspruchnahme könnte die Grundausbildung beim Bundesheer auf fünf Monate verkürzen. Dabei sei bereits jetzt der Wehrdienst zu kurz, um eine sinnvolle Ausbildung zu ermöglichen, kritisierte er. Leinfellner forderte die Einführung verpflichtender Milizübungen, mehr Personal für das Bundesheer und eine der Qualifikation angemessene Bezahlung.

ÖVP und Grüne: Bundesheer wird attraktiver als Arbeitgeber

Philipp Kohl (ÖVP/B) begrüßte die Änderungen und betonte, statt einer allgemeinen Verlängerung des Wehrdienstes schaffe man Anreize für eine Verlängerung der Ausbildung. Aus seiner Sicht sei das der richtige Weg. Damit werde man mehr junge Menschen für das Bundesheer gewinnen und die Verteidigung der Republik sicherstellen können, zeigte sich Kohl überzeugt. Mit der deutlichen Erhöhung des Budgets für das Bundesheer sei man auf dem richtigen Weg, um die Funktionsfähigkeit des österreichischen Militärs sicherzustellen.

Die Wiener Bundesrätin der Grünen, Elisabeth Kittl, hob hervor, dass die Freifahrt für Bundesheerangehörige auf öffentlichen Verkehrsmitteln neu geregelt werden konnte. Die Vergütung für Bildungsmaßnahmen stelle sicher, dass Milizangehörigen keine beruflichen Nachteile erwachsen. Kittl hob hervor, dass mit dem „Elternmonat“ das Bundesheer einen weiteren Schritt setzen könne, ein noch attraktiverer Arbeitnehmer zu werden.

SPÖ drängt auf aktualisierte Sicherheitsstrategie

Michael Wanner (SPÖ/S) betonte, der Milizdienst habe einige Vorteile, bringe aber auch gewisse Nachteile, die man auf sich nehmen müsse. Der Bildungsscheck sei zweifellos ein wichtiger Anreiz. Die Gewährung eines „Elternmonats“ sollte die Funktionsfähigkeit der Miliz nicht in Frage stellen, da das Bundesheer über ausreichend personelle Reserven verfüge, meinte er. Wanner plädierte vielmehr dafür, im Bundesheer und bei der Miliz einen allgemeinen gesetzlich verpflichtenden Elternmonat zu schaffen. Wanner forderte auch die Vorlage einer österreichischen Sicherheitsstrategie. Ohne eine solche Strategie seien aus seiner Sicht die Anschaffungen von militärischem Gerät oder der Beitritt zu Sky Shield weitgehend wirkungslose Schritte.

Tanner: Aufbau des Bundesheeres wird systematisch fortgesetzt

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner wies darauf hin, dass mit dem Landesverteidigungsfinanzierungsgesetz das Bundesheer nun erstmals Planungssicherheit über die Legislaturperiode erhalten habe. Dem Parlament werde regelmäßig Bericht über die Fortschritte des Aufbauplans erstattet werden, betonte sie. Zweifellos gebe es „Aufholbedarf“ bei der Zahl der Soldatinnen und Soldaten, aber auch hier sei bereits sehr viel erreicht worden. Im Bereich der Personalwerbung werde man zweifellos auf ein Bündel an Maßnahmen setzen müssen. Das WRÄG sei ein weiterer Schritt dazu. Die Verteidigungsministerin betonte auch die Wichtigkeit des Aufbaus der Luftverteidigung und die Sinnhaftigkeit der Beibehaltung eines verpflichtenden Wehrdienstes.

Novellierung des Datenschutzgesetz soll Medienprivileg absichern

Der Bundesrat billigte mit Mehrheit auch die Neuregelung des Medienprivilegs im Datenschutzgesetz. Notwendig geworden war sie vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach Medien nicht prinzipiell von Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein dürfen. Der Schutz von persönlichen Daten soll mit dem Interesse der Öffentlichkeit nach medialer Berichterstattung in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Die Neuregelung gilt ab 1. Juli 2024. In der Regel sollen die Medienunternehmen und nicht die Redakteur:innen selbst die datenschutzrechtlichen Verantwortlichen sein. Unangetastet bleibt dabei das Redaktionsgeheimnis. Auch der Quellenschutz soll umfassend gewährleistet und Investigativ-Journalismus nicht aus Datenschutzgründen unterlaufen werden. Gleiches gilt für die „Watchdog-Funktion“ von Medien. Der Schutz personenbezogener Daten wird ebenfalls abgesichert.

Neue Behörde soll Standards der Cybersicherheit absichern

Da eine EU-Verordnung zur Cyber-Sicherheit (Cybersecurity Act, CSA) die EU-Mitgliedstaaten zur Benennung nationaler Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung verpflichtet, setzt Österreich diese Vorgabe mit dem Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetz (CSZG) um. Dieses richtet eine neue Behörde zur Cybersicherheitszertifizierung beim Bundeskanzleramt ein. Ihr werden die Überwachung und die Durchsetzung der Vorschriften eines Zertifizierungsschemas für Cybersecurity übertragen. Damit sollen EU-konforme, angemessene Sicherheitsstandards von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen gesichert werden. (Fortsetzung Bundesrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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