Sozialausschuss schickt Zivildienstgesetz-Novelle mit breiter Mehrheit ins Plenum

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute zum Auftakt seiner Beratungen eine Novelle zum Zivildienstgesetz ins Plenum geschickt. Die Fraktionen stimmten mit breiter Mehrheit dafür, künftig bei besonders berücksichtigungswürdigen wirtschaftlichen oder familiären Gründen eine einmalige Teilung des Zivildienstes zu ermöglichen. Außerdem können Zivildiener bei der Geburt eines Kindes künftig einen „Papamonat“ in Anspruch nehmen. Der Kreis der bevorzugten Zivildienstorganisationen wird um Einrichtungen der Altenbetreuung und Krankenanstalten erweitert.

Auf die steigende Zahl an Nichtantritten des Zivildiensts aus medizinischen Gründen reagiert die Politik mit einer Ermächtigung für die Zivildienstserviceagentur, fachärztliche Untersuchungen zu beauftragen. Wer – etwa in Folge einer Katastrophe oder eines besonderen Notstands – einen außerordentlichen Zivildienst leisten muss, wird künftig aufs Jahr gerechnet 30 Tage Dienstfreistellung erhalten. Angesichts des hohen Bedarf an Zivildienern bei gleichzeitig geburtenschwachen Jahrgängen, handle es sich um eine wichtige Novelle, hob die zuständige Staatssekretärin Claudia Plakolm hervor.

Vereinbarung mit der Zivildiensteinrichtung

Voraussetzung für die Teilung des Zivildienstes ist neben gewichtigen Gründen auch eine entsprechende Vereinbarung mit der gewünschten Zivildiensteinrichtung, und zwar noch bevor die Zuweisung zur Einrichtung erfolgt ist. Dadurch soll die Planbarkeit der Zivildiensteinrichtungen gewährleistet bleiben, wie Plakolm betonte. Außerdem sieht die Regierungsvorlage (2609 d.B.) die Übermittlung genauerer Informationen durch die Stellungskommissionen über teiltaugliche Zivildiener, einen Wegfall der Arbeitsmarktprüfung, die Möglichkeit der Gewährung eines finanziellen Härteausgleichs für Zivildiener und Vereinfachungen bei der Wahl der Vertrauenspersonen vor. Die in besonderen Fällen zustehenden zwei zusätzlichen Dienstfreistellungstage – etwa für Aufnahmetests oder Prüfungen – können künftig auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

FPÖ stimmt gegen Gesetzesnovelle

In der Debatte sprach ÖVP-Abgeordneter Laurenz Pöttinger von einem Schritt in die richtige Richtung. Es sei „großartig“, dass es künftig möglich sei, den Zivildienst aufzuteilen, meinte er. Ralph Schallmeiner (Grüne) hofft, dass der Zivildienst durch die vorgesehenen Verbesserungen attraktiver wird.

Zustimmung zur Novelle kam – trotz einzelner Bedenken – auch von SPÖ und NEOS. Michael Seemayer (SPÖ) wandte sich allerdings dagegen, Zivildienern zu unterstellen, sich vom Zivildienst „drücken“ zu wollen. Die psychische Gesundheit junger Menschen habe in den letzten Jahren stark gelitten, gab er zu bedenken. Manche seien aus psychischen Gründen nicht in der Lage, den Zivildienst anzutreten. Gerald Loacker (NEOS) sieht es kritisch, dass Zivildiener andere Beschäftigte zur Gänze ersetzen können und auch Kirchengemeinschaften vom Zivildienst profitieren. Ausdrücklich begrüßten er und Seemayer demgegenüber die Gleichstellung von Zivildienern mit Wehrdienern beim „Papamonat“. Abgelehnt wurde die Gesetzesnovelle von der FPÖ, zu Wort meldete sie sich im Ausschuss nicht.

Plakolm will Zivildienst flexibler machen

Laut Staatssekretärin Claudia Plakolm sind die Anträge auf Zivildienst trotz geburtenschwacher Jahrgänge zuletzt gestiegen. Mit der vorliegenden Novelle soll der Zivildienst ihr zufolge flexibler gemacht und Zivildienern mehr zugetraut werden. Die künftig mögliche Teilung des Zivildienstes bei entsprechender Vereinbarung mit der jeweiligen Zivildiensteinrichtung sieht sie als gute Ergänzung zur befristeten Befreiung vom Zivildienst.

Die fachärztlichen Untersuchungen sollen Plakolm zufolge bei einem begründeten Verdacht beauftragt werden. Es gebe Fälle, in denen jemand in Vollzeit berufstätig sei und ein ärztliches Attest beibringe, skizzierte sie. Dass Zivildienern auch Qualifizierungsmaßnahmen offenstehen, hält die Staatssekretärin für positiv: Das erhöhe die Chance, dass der Zivildienst als Sprungbrett in den Sozialbereich oder für eine Tätigkeit bei einer Blaulichtorganisation genutzt werde. Zu von SPÖ-Abgeordnetem Seemayer geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken hielt ein Vertreter des Bundeskanzleramts fest, dass mit der Novelle lediglich Klarstellungen vorgenommen würden. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs


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