Am 26. Juni 2024 lehnte die Europäische Kommission den Antrag von PAN Europe, GLOBAL 2000, ClientEarth, Générations Futures, PAN Germany und PAN Netherlands ab, die 10-jährige Wiederzulassung von Glyphosat zu überprüfen. Die NGOs planen, die Entscheidung vor Gericht anzufechten. Parallel zu diesem Gerichtsverfahren sind jetzt alle EU-Mitgliedstaaten dabei, eine Entscheidung über die Wiederzulassung von Produkten auf Glyphosatbasis auf nationaler Ebene zu treffen. Ein nationales Verbot ist mit der derzeitigen Gesetzgebung durchaus machbar, wie ein von PAN Europe herausgegebener Leitfaden zeigt.
Die Europäische Kommission lehnte den formellen Antrag auf interne Überprüfung ab. Trotz erheblicher Mängel in der Arbeit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) weigerte sich die Kommission, die Wiederzulassung von Glyphosat zu überprüfen. Die NGOs haben in ihrem Antrag auf interne Überprüfung ausführlich dargelegt, dass die Risikobewertung der EFSA und der ECHA in Bezug auf Karzinogenität, Genotoxizität, Neurotoxizität, Störungen des Hormonsystems sowie die Toxizität für Insekten und Amphibien fehlerhaft ist. Die Ergebnisse unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen wurden systematisch verworfen oder ihnen wurde viel weniger Gewicht beigemessen als den manchmal Jahrzehnte alten Studien der Industrie. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine Reihe größerer Datenlücken, die von der EFSA festgestellt wurden, im Zulassungsverfahren außer Acht gelassen, was nicht im Einklang mit der Pestizidverordnung (EG) 1107/2009 steht.
“Die Antwort der Kommission ist inakzeptabel. Menschen und die Umwelt sind täglich Glyphosat ausgesetzt. Unabhängige Untersuchungen und Daten der Pestizidindustrie selbst zeigen, dass Glyphosat-Pestizide Mensch und Umwelt schaden können. Dies sollte nach EU-Recht zu einem Verbot von Glyphosat führen. Doch die EFSA, die ECHA und die Europäische Kommission spielen diese Risiken immer noch herunter! Wir werden den Europäischen Gerichtshof daher auffordern, zu intervenieren und die Kommission zu zwingen, sich an ihre eigenen Regeln zu halten“, so PAN Europe und GLOBAL 2000.
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