„Befristete Mietverträge sind nicht nur teuer und unsicher, sie machen Mieter:innen erpressbar bei einer Vertragsverlängerung“, betont Thomas Ritt, Leiter der AK Abteilung Kommunal und Wohnen. „Für in Not geratene Mieter:innen gibt es jetzt Abhilfe durch die Stadt Wien. Sie setzt mit der Sondervergabe von unbefristeten Gemeindewohnungen ein positives Signal. Das soll Beispiel machen.“ Seit 2012 gibt es bei den befristeten Mietverhältnissen ein massives Plus – um 156.800 Verträge mehr! Die Regierung ist säumig und lässt Mieter:innen im Stich – Befristungen müssen abgeschafft werden!
Laut Statistik Austria kosteten Mietwohnungen in Österreich im Jahr 2022 im Schnitt rund 580 Euro pro Monat. Befristete Mietwohnungen waren hingegen mit 740 Euro pro Monat deutlich teurer. Zudem sind drei von vier neuen privaten Mietverträgen befristet.
Befristete Mietverhältnisse können immer wieder verlängert werden. Bei einer Vertragsverlängerung sind Mieter:innen den Vermieter:innen hinsichtlich möglicher Mieterhöhungen de facto ausgeliefert. Die Miete wird meist – eher gleich als später – erhöht. Diese Verlängerungserhöhungen kommen auf die laufenden Index-Erhöhungen noch obendrauf!
„Von einer langfristigen Lebensplanung können Mieter:innen mit befristeten Verträgen träumen. Es ist hanebüchen, in Befristungen gedrängt zu werden, die unsicher und kaum leistbar sind. Sie zahlen fast immer doppelt drauf – bei Vertragsverlängerung müssen sie die höhere Miete schlucken und sie haben die laufenden indexbasierten Erhöhungen“, kritisiert Ritt. „Wer übersiedelt, hat auch teure Kosten. Und wer eine unrechtmäßig hohe Miete einklagt, muss befürchten, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Recht wird zu einer leeren Hülle. Mieter:innen brauchen Sicherheit – Wohnen muss leistbar sein. Daher weg mit den Befristungen, außer bei Eigenbedarf für Privatpersonen.“
Die AK verlangt: Weg mit den Befristungen – die Bundesregierung ist säumig, sie soll die Befristungen sofort abschaffen. Immobilienkonzerne, Versicherungen und andere große Wohnungsbesitzer:innen sollen zukünftig nur mehr unbefristet vermieten dürfen. Privatpersonen sollen hingegen eine Wohnung befristetet vermieten dürfen für eigenen Bedarf oder für Kinder oder Enkel. Im Mietrechtsgesetz ist eine entsprechende Regelung, differenziert nach Art der Vermieter:innen, festzuschreiben.
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