Haubner: Gewerbeverordnung bringt mehr Rechtssicherheit für heimische Unternehmen und erweiterte Anerkennung von Meister(innen)titel

„Im heutigen Wirtschaftsausschuss beschleunigen wir als Regierungsfraktionen die Gewerbeanmeldung“, betont heute, Mittwoch, Peter Haubner, ÖVP-Wirtschaftssprecher am Rande der Ausschusssitzung. Ab 2026 soll es nämlich möglich sein, ein Gewerbe innerhalb weniger Sekunden anzumelden und das auch online zügiger einzusehen. Bisher galt als Tag der Gewerbeanmeldung jener Tag, an welchem alle erforderlichen Nachweise bei der Behörde eingelangt sind. Das Recht zur Ausübung eines Anmeldungsgewerbes entsteht also zwar bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bereits mit der Anmeldung, die Einsicht im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) würde aber drei bis zehn Tage dauern. Das soll sich künftig ändern. „Damit schaffen wir für unsere heimische Gewerbetreibenden mehr Rechtssicherheit und werden auch in diesem Bereich digitaler“, so Haubner. Für ihn sei auch wichtig zu betonen, dass die bisherigen Services der Gewerbeverwaltung und des GISA unberührt bleiben sollen. Es werde daher den Personen – die Anträge an die Gewerbeverwaltung richten – freistehen, dies auch weiterhin in jeder technisch möglichen Weise zu richten.

Zudem würde ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur Gleichstellung der beruflichen mit der hochschulisch-akademischen Höherbildung gelingen. 2018 wurden alle Meisterprüfungsordnungen auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) eingestuft. Damit ist die Meisterqualifikation gleichwertig zum akademischen Bachelor. Seit 2019 ist der Meistertitel eintragungsfähig in öffentlichen Urkunden und darf vor dem Namen geführt werden und seit September 2023 sind 31 Befähigungsprüfungsordnungen auf NQR 6 eingestuft, daher als gleichwertig mit dem akademischen Bachelor anerkannt. Dazu kommen nun weitere zehn Gewerbe, die künftig bei Abschluss ihres Meistertitels, diesen mit vollem Wortlaut führen dürfen. Nämlich: Bestattung, Elektrotechnik, Fußpflege, Gas- und Sanitärtechnik, Kontaktlinsenoptik, Kosmetik (Schönheitspflege) oder die Befähigungsprüfung für das Piercen und Tätowieren, Massage, Sprengungsunternehmen, Vulkaniseur und das Waffengewerbe (Büchsenmacher). „Als Volkspartei stehen wir zur heimischen Lehrausbildung, dazu gehört eine gebührende Anerkennung bei Abschluss eines Meistertitels“, betont Haubner abschließend. (Schluss)

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