Elektronischer Impfpass: Gesundheitsausschuss gibt grünes Licht für Vollbetrieb

ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS stimmten im Gesundheitsausschuss für eine umfassende Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes, das den Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses (eImpfpass) sowie die Anbindung der Rettungsdienste und der Hotline 1450 an ELGA regeln soll. In der Regierungsvorlage sind zudem die Einrichtung einer ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung sowie datenschutzrechtliche Anpassungen beim eImpfpass vorgesehen. Überdies sollen Anpassungen im ASVG, im Epidemiegesetz, im Patientenverfügungs-Gesetz und im Suchtmittelgesetz vorgenommen werden (2530 d.B. ).

Zahlreiche Oppositionsanträge zur allgemeinen Versorgungslage in Österreich und Reformen im Gesundheitssektor wurden allesamt durch die Regierungsparteien erneut vertagt.

Rechtliche Grundlagen für den Vollbetrieb des eImpfpasses sowie verpflichtende Angaben im zentralen Impfregister

Mit einem erheblichen öffentlichen Interesse, der Optimierung der Impfversorgung der Bevölkerung sowie einer verbesserten und schnelleren Verfügbarkeit von Impfinformationen zur Steuerung des öffentlichen Gesundheitswesens wird die Verwendung des elektronischen Impfpasses begründet. Die vorliegende Novelle schaffe nun die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb, die Wartung und die technische Weiterentwicklung des Systems, sagte Werner Saxinger (ÖVP). Im Pilotbetrieb werde zunächst die ELGA GmbH dafür zuständig sein, nach einer Übergangsphase soll der Vollbetrieb dem Gesundheitsministerium obliegen.

Ein wesentlicher Bestandteil des eImpfpasses ist das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation aller durchgeführten Impfungen sowie von impfrelevanten Informationen dient. Anbieter, die Impfungen durchführen (eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter) haben – ab dem in einer Verordnung festzulegendem Zeitpunkt – Angaben im Impfregister zu speichern. Diese reichen von den persönlichen Daten der Bürger:innen bis zu näheren Informationen zur verabreichten Impfung und zum Impfstoff. Wenn Antikörpertests ausgewertet werden, muss das Krankheitsbild, auf die sich diese beziehen, angeführt werden. Ebenfalls gespeichert werden impfrelevante Informationen. Jedenfalls gespeichert werden die Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Masern, Röteln, Hepatitis A und B, Varizellen, Polio sowie etwaige Antikörperbestimmungen.

Das Nachtragen von Impfungen ist möglich. Durchführen dürfen dies alle eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter (ausgenommen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen) sowie Apotheken. Auch Bürger:innen haben das Recht, Impfungen in das zentrale Impfregister selbst einzutragen. Künftig werde es möglich sein, persönliche Impfkalender zu erstellen und an empfohlene Impfungen zu erinnern.

Zugriffsrechte für Rettungsdienste und Gesundheitsberatung sowie Einrichtung der ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung

Zugriff auf die im Impfregister gespeicherten Daten hat nur eine bestimmte Gruppe von Behörden, Organisationen und Berufsgruppen, die im Gesetzentwurf als „gemeinsam Verantwortliche“ bezeichnet werden. Darunter fallen der Gesundheitsminister, die eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter, die Apotheken, die Landeshauptleute, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Sozialversicherungsträger und die Gesundheitsberatung 1450. Der Datenschutz wurde berücksichtigt, unterstrich eine Mitarbeiterin des Gesundheitsministeriums.

Rettungsdienste sowie die telefonische Gesundheitsberatung 1450 sollen an ELGA angebunden werden, wurde von Seiten des Gesundheitsministeriums ausgeführt. In Notsituationen können sie künftig auf die Daten ihrer Patient:innen zugreifen, führte Grün-Abgeordneter Ralph Schallmeiner aus.

Neben der bereits bestehenden und etablierten ELGA-Ombudsstelle, der Widerspruchsstelle und der Serviceline soll als vierter Teilbereich eine eHealth-Servicestelle etabliert werden, so Schallmeiner. Neben den Reparaturen rund um den eImpfpass beinhalte die Novelle auch eine Verlängerung der Übergangsregelungen im Bereich der Opioid-Substitutionstherapie bis 31. Dezember 2026, hob Schallmeiner hervor.

FPÖ: Zahlreiche Punkte nicht zufriedenstellend geregelt

Zustimmung gab es seitens der SPÖ. Die Grundlagen für den Vollbetrieb werden gelegt, honorierte Verena Nussbaum (SPÖ) und sah auch die Anbindung von 1450 an ELGA positiv. Fiona Fiedler (NEOS) zeigte Schwachstellen und ungeklärte Punkte bei den Erinnerungen an Impfungen und bei den Fristen auf, stimmte aber dennoch für das Gesetz.

„Großes datenschutzrechtliches Gefahrenpotential und viele Baustellen“ ortete Rosa Ecker (FPÖ). In Anbetracht der vielen Kritikpunkte konnte Gerhard Kaniak (FPÖ) die Zustimmung der NEOS nicht nachvollziehen. Aus seiner Sicht sind zahlreiche Punkte nicht zufriedenstellend geregelt. Bestehende Lücken würden weitergezogen und Gesundheitsdaten haben im Gesundheitsministerium nichts verloren, warnte er vor politischem Datenmissbrauch. Kaniak hinterfragte, warum die Datenbank nicht bei ELGA belassen werde. Die FPÖ gab dem Gesetzesentwurf keine Zustimmung.

FPÖ setzt sich für Schutz der Souveränität Österreichs gegenüber der WHO ein

Neuerlich vertagt wurde ein Vorstoß der FPÖ zum Schutz der Souveränität Österreichs und des Gesundheitssystems gegenüber der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Freiheitlichen warnten davor, dass die geplanten Änderungen der „International Health Regulations“ (IHR) zu massiven Eingriffen in nationales Recht führen würden (3499/A(E)). Die Vertagung wurde seitens der Regierungsparteien damit begründet, dass es beim Pandemievertrag zu keiner Einigung gekommen sei und weiterverhandelt werden müsse.

Ebenso erging es einem FPÖ-Vorschlag für ein verfassungsrechtlich garantiertes Diskriminierungsverbot für alle Menschen, die den „Grünen Pass“ nicht verwenden (1742/A(E)). Der Grüne Pass wurde mit 3. Juli 2023 eingestellt, begründete Werner Saxinger (ÖVP) die Vertagung.

Opposition forderte Maßnahmen im Gesundheitssektor

Der Bund müsse die Finanzierung des Gesundheitssektors sichern, unterstrich die SPÖ mittels Entschließungsantrag (3727/A(E)) und mahnte die versprochene Patientenmilliarde ein (3791/A(E)). Die Sozialdemokraten forderten unter anderem eine Termingarantie für medizinische Behandlungen. Neuerlich auf die Tagesordnung brachte die SPÖ auch ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Ärztemangels (2743/A(E) ).

Seitens der FPÖ forderte Gerhard Kaniak (FPÖ) eine „echte Gesundheitsreform statt Verschlimmbesserung der Strukturen und der Versorgung“ (3935/A(E)). Fiona Fiedler von den NEOS setzte sich für faktenbasierte Gesundheitsdiskussionen ein (3887/A(E) . Es brauche weitaus mehr Informationen über den Gesundheitszustand der österreichischen Bevölkerung als aktuell verfügbar seien, gab Fiedler zu bedenken.

Die Oppositionsanträge wurden von ÖVP und Grünen vertagt. Einiges befinde sich in Umsetzung, andere geforderte Punkte würden die Situation hingegen nicht verbessern, gingen Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) auf die Forderungen ein.

SPÖ forderte psychosoziale Versorgung von Kindern und Rauchverbot auf Spielplätzen

Zudem setzte sich die SPÖ dafür ein, die psychosoziale Versorgung für Kinder und Jugendliche sicherzustellen. Mario Lindner und Philip Kucher (SPÖ) legten dazu einen Aktionsplan zur Sicherstellung der psychosozialen Versorgung junger Menschen in Österreich vor (2213/A(E) ). Inhaltliche Zustimmung signalisierten FPÖ und NEOS. Der Antrag wurde jedoch von ÖVP und Grünen vertagt. Um klinisch-psychologische Behandlungen auf Krankenschein zu ermöglichen, stellt die Regierung in den Jahren 2024 und 2025 bis zu 75 Mio. € bereit, hielt Ralph Schallmeiner (Grüne) fest.

Die SPÖ erneuerte zudem ihre Forderungen nach einem Rauchverbot auf Spielplätzen (525/A ). Eine entsprechende Anpassung des Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetzes (TNRSG) sei dringend erforderlich, lautet die Forderung der Sozialdemokrat:nnen. Angela Baumgartner (ÖVP) nahm dazu die Länder und Gemeinden in die Pflicht. ÖVP und Grüne vertagten die beiden Oppositionsforderungen. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) gla


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