Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht

Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet: 

Gesetz, mit dem das Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), das Gesetz, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird (Wiener Naturschutzgesetz), das Gesetz betreffend das Fischereiwesen im Gebiete der Stadt Wien (Wiener Fischereigesetz) und das Gesetz über die Regelung des Jagdwesens (Wiener Jagdgesetz) geändert werden

Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite 
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm

abrufbar und liegt bei den magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 21. Juni 2024 bis 19. Juli 2024 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: post@ma22.wien.gv.at oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden, es sei denn die Veröffentlichung wird seitens der bzw. des Stellungnehmenden ausdrücklich untersagt. (Schluss)

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